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31.10.11, 15:20
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Klaus Kinksi
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Anwalt zum Fall Origin: "Spyware-Klausel ist nun noch undurchsichtiger"
Zitat:
Electronic Arts (EA) hat die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Download-Plattform Origin geändert. Diese hatten erst letzte Woche für große Aufregung gesorgt, da einige Passagen es EA ermöglichten, auf alle Informationen auf dem Computer des Nutzers zuzugreifen. Blogger haben nun neue EULAs im Internet entdeckt.
Gefunden wurden die neuen Bestimmungen von Lesern des Blogs theorigin.de. Offenbar sind jedoch weiterhin beide Fassungen der EULA im Netz verfügbar. Die neue Fassung sei im Download von Origin enthalten und die Ältere immer noch auf der offiziellen Seite abrufbar. Es bleibt also unklar, ob die neuen Lizenzvereinbarungen die alten ersetzen.
"Nur kosmetische Änderungen"
Aber selbst wenn dem so ist, bleibt kaum Grund zur Freude für Origin-Nutzer, denn wie Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber netzwelt erklärt, unterscheiden sich die neuen EULAs von den alten hauptsächlich darin, dass sie intransparenter geworden sind. Solmecke - der sich auch schon mit den AGBs zum PlayStation Network auseinandersetzte - betont, dass es sich bei den Veränderungen lediglich um kosmetische Eingriffe handelt.
Grundsätzlich sei EAs Verwendung der Daten undurchsichtiger geworden. Das Unternehmen distanziert sich nun zwar davon, personenbezogene Daten zu sammeln, definiert im Anschluss jedoch Daten wie IP-Adresse, Betriebssystem, Software und Hardware-Peripherie als "nicht-personenbezogene Informationen", obwohl diese genau solche seien. Eine solche Datensammlung bezeichnet Solmecke als rechtswidrig.
Solmecke: Spyware-Klausel undurchsichtiger
Der von Solmecke als "Spyware-Klausel" bezeichnete Abschnitt, der es dem Unternehmen zugestand auf den Nutzer-Computer zuzugreifen, um diesen auf illegale EA-Produkte zu durchforsten, ist zwar in seinem Wortlaut gestrichen worden, nach wie vor sei aber unklar was der Spielehersteller mit der umfangreichen Datensammlung vorhabe. "Außerdem kann EA die Vereinbarungen so oft ändern wie es will, so lange die Software die gleiche bleibt, wird dies an den grundsätzlichen Voraussetzungen nichts ändern," so der Anwalt im Telefoninterview.
Solmeckes Einschätzung nach versucht EA US-amerikanisches Recht ohne Veränderung auf Deutschland zu übertragen, dabei seien "hierzulande Zweidrittel der Lizenzvereinbarungen unwirksam." Nutzern rät er entweder die Spiele, die Origin voraussetzen wie beispielsweise Battlefield 3, zurückzugeben oder sich an Verbraucherschutzzentralen zu wenden. Wenn diese sich an die Öffentlichkeit wenden würden, könnte mehr Druck auf den Hersteller entstehen.
"An Praxis ändert sich nichts"
"Ein Unternehmen, das den deutschen Markt anvisiert, muss sich auch an deutsche Gesetze halten," so Solmecke, "amerikanische Unternehmen wenden aber häufig ihr Recht an ohne sich bei lokalen Anwälte über die Rechtmäßigkeit zu informieren." Die neuen EULAs bringen also nur punktuelle Verbesserungen und halten sich vor allem an Formulierungen auf - so werden Nutzer nun nicht mehr geduzt, sondern gesiezt - an der Praxis ändert sich jedoch nichts.
Derweil kritisiert die Spielergemeinde auf ihre Weise EA. Über 2.000 Personen haben auf Amazon Battlefield 3 negativ bewertet und beklagen sich in ihren Rezensionen öffentlich über die Lizenzvereinbarung von Origin.
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