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Frage wegen kurzfristiger Urlaubsstreichung

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Ungelesen 19.10.11, 12:49   #1
Nelso
Hank Moody
 
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Standard Frage wegen kurzfristiger Urlaubsstreichung

Hallo Leute,
folgende Situation:

Meine Mutter und ihr Freund wollten nächste Woche in Urlaub fahren, das ganze ist schon gebucht gebucht und vor 4 Wochen wurde der Urlaub vom Arbeitgeber genehmigt.

Jetzt kommt die Chefin vom Freund meiner Mutter, welche leider auch seine Ex-Frau ist und haut raus das er donnerstag und freitag zur Arbeit kommen muss und der Urlaub gestrichen ist. Natürlich regen sich die beiden komplett darüber auf und das nervt richtig wenn meine Mutter so hysterisch ist -.-

Naja wisst ihr ob man da jetzt irgendwas machen kann ?
Ich meine man kann doch den Urlaub nicht einfach so kurzfristig ohne trifftigen Grund streichen oder ?
Sie hat ihm sogar gedroht, das wenn er nicht zur Arbeit erscheint er eine Abmahnung erhält.
__________________
Californication
Nelso ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.10.11, 13:04   #2
BoP
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Doch kann der Arbeitgeber, nur muss er dann die Stornokosten / Reisekosten tragen.

Etwas anderes währe es wenn er ohne Urlaubszusage gebucht hätte, da er die ja aber hatte
und sie nur kurzfristig wiederrufen wurde ist er auf der sicheren Seite.

Ich zb buche immer erst wenn ich die Zusage habe, um mich für den Fall
abzusichern und meine Chefin weiß auch das sie dann die Kosten tragen muss.
BoP ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 19.10.11, 13:14   #3
Nelso
Hank Moody
 
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Standard

Alles klar, nur wenn man vors Arbeitsgericht gehen würde würde das ja bisschen dauern und würde ja auch nicht grade für ein nettes Arbeitsklima sorgen, ich finds nur so dumm das sie auf einmal wegen 2 tagen faxen macht, grade weil er freiatg eh nur bis 1 arbeiten würde
__________________
Californication
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