Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt
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Abmahnanwälte mit Berufsverbot und Geldstrafe belegt
Die britische Rechtsanwaltskammer hat zwei der bekanntesten Abmahnanwälte mit einer Geldstrafe und einem Berufsverbot belegt. Die Juristen hatten seit 2006 tausende Nutzer von Tauschbörsen abgemahnt. Die Anwaltskammer rügte dieses Vorgehen nun als rücksichtslos und ausschließlich gewinnorientiert, berichtet thelawyer.com.
Die Kanzlei Davenport Lyons war die erste Kanzlei, die in Großbritannien im großen Stil Nutzer von Tauschbörsen abmahnte. Federführend waren dabei die beiden Anwälte Brian Miller und David Gore, die sich im Juni vor der britischen Rechtsanwaltskammer zu verantworten hatten. Das Disziplinar-Tribunal der Standesorganisation entschied jetzt, dass die beiden Juristen ihr Abmahnschema rücksichtlos und nur aus Gewinninteresse betrieben haben. Das habe ihr Urteilsvermögen beeinflusst und lasse Zweifel an Objektivität und Integrität aufkommen. Zudem haben beide mit ihrem Abmahn-Schema gegen die Standesregeln für Rechtsanwälte verstoßen, wie die britische Juristenzeitschrift The Lawyer berichtet.