Endgültige Aufhebung des Websperren-Gesetz in Reichweite
Endgültige Aufhebung des Websperren-Gesetz in Reichweite
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Das 2009 beschlossene „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten“, im Allgemeinen mit der Einrichtung von Websperren in Deutschland verbunden, soll nun endgültig aufgehoben werden. Die Bundesregierung hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Bisher wurde es lediglich auf Beschluss amtierenden Koalition nicht angewendet, nachdem es 2010 in Kraft trat. Stattdessen soll der Ansatz „Löschen statt Sperren“ weiter konsequent verfolgt werden.
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