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myGully |
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26.06.10, 12:23
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#1
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Wahnsinniger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 32
Bedankt: 98
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private/vermietete Parkplätze ohne Sicherung
Wie schon im Titel beschrieben geht es um die Parkplätze ohne Sicherung, also Sperrbügel oder anderes.
Es geht um Parkplatze wo nur ein Schild "Privatgrundstück - Widerrechtliches Parken....kostenpflichtig abgeschleppt" ist.
Meiner Meinung nach kann ich mich (also nicht Wöhner bzw Besucher) hinstellen so lange ich will, da diese ja nicht gesichert sind. Oder etwa nicht? Es ist ja das gleiche wenn ich meine Grundstückseinfahrt offen lasse und da jemand parken würde (ohne das ich das Tor schließen kann), ich lasse/gebe/erlaube ihn ja die Möglichkeit mein grundstück zu betreten. Ich hätte da parkmöglichkeiten mit Bügel die unten sind oder dergleichen.....
Wie sieht ihr das????
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Gruß pL4uN3r
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26.06.10, 12:37
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#2
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Masturbiert seit: Ap 1980
Registriert seit: Mar 2010
Ort: im Norden, zwischen Kiel und Hamburg
Beiträge: 387
Bedankt: 258
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Ich sehe das so:
Wenn du trotzdem deine Haustür offen läßt, ist es trotzdem keine Einladung
das jemand ins Haus darf.
Ich erlaube auch ja dann jemanden in mein Haus zu gehen!!
Neee!, Privatgrundstück bleibt eben Privat, daher kommt auch der Name!
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Beachte die Sig.-Rules
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26.06.10, 12:38
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#3
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Was ist das denn für eine komische Logik? Muss denn alles was mein Eigentum ist, oder wofür ich bezahle extra Gesichert sein?
Du gehst ja auch nicht in einen Supermarkt und steckst alles in deine Tasche ... und wenn jemand dich danach fragt: "Hey wieso denn? Das ist doch nicht gesichert gewesen".
Also natürlich kannst du dort NICHT parken!
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26.06.10, 15:00
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#4
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Wahnsinniger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 32
Bedankt: 98
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mir geths ja uch nicht um meine haustür oder supermarkt dies ist ja wohl etwas ganz anderes..... aber ich dachte gelesen oder gesehen zu haben das die "besitzer" des parkplatzes nicht wirklich etwas dagen machen können, ausser abzuschleppen, dies zahlen sie erst einmal selber und können dies ja privatrechtlich fordern und da ist glaub ich das problem der nicht gesicherten parkplatze.....
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Gruß pL4uN3r
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26.06.10, 15:10
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#5
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Hawara
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Austria
Beiträge: 299
Bedankt: 257
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Du wirst selbst für den Abschleppdienst zahlen müssen, wenn du dein Auto wiederhaben willst...
edit: hab deinen Post falsch verstanden, pcplayer hat jedoch Recht, wenns hart auf hart kommt wirst du dabei einfahren und durchs Gericht verdoppeln sich deine Kosten dann noch.
In Österreich kann man noch wegen Besitzstörung klagen.
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26.06.10, 15:32
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#6
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Masturbiert seit: Ap 1980
Registriert seit: Mar 2010
Ort: im Norden, zwischen Kiel und Hamburg
Beiträge: 387
Bedankt: 258
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Zitat:
Zitat von pL4uN3r
ausser abzuschleppen, dies zahlen sie erst einmal selber und können dies ja privatrechtlich fordern und da ist glaub ich das problem der nicht gesicherten parkplatze.....
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klaro, aber da der Richter es im Zweifelsfall entscheidet wer Recht hat, rate
mal wer Recht bekommt ?
Der Halter des PKW's ist für seinen Wagen regreßanspruchbindend,
sowie auch Eltern für Ihre Kinder haften!
Hättest die Frage gleich so gestellt, wäre auch eine
andere Antwort rausgekommen
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Beachte die Sig.-Rules
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26.06.10, 17:36
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#7
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Kennt den Weg zur Tür
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 316
Bedankt: 114
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Bei meiner alten Wohnung hatte ich einen angemieteten Parkplatz. 2 mal mussten die Besitzer von "falsch" abgestellten Fahrzeugen suchen, wem das Quer dahinter gestellte Fahrzeug gehört.  Strafe muss halt sein, wer sich von einem Schild "Privat" nicht abschrecken lässt, kann ruhig bei den Nachbarn klingeln
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26.06.10, 21:49
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 289
Bedankt: 97
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Und wider einer von vielen Uneinsichtigen Menschen getroffen, die kein Bock haben 5 m weiter zu fahren für nen Parkplatz
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Ich lese mir die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] durch, bevor ich eine Sig erstelle! Weil ich mich an Regeln halte!!!
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26.06.10, 23:37
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#9
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 421
Bedankt: 90
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Zitat:
Zitat von pL4uN3r
Es geht um Parkplatze wo nur ein Schild "Privatgrundstück - Widerrechtliches Parken....kostenpflichtig abgeschleppt" ist.
Meiner Meinung nach kann ich mich (also nicht Wöhner bzw Besucher) hinstellen so lange ich will, da diese ja nicht gesichert sind.
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Das ist deine Rechtsauslegung. Dem ist aber nicht so. Du kannst es darauf ankommen lassen, ob derjenige dich abschleppt oder nicht. Aber berechtigt bist du dazu nicht. Allerdings ist der Abschleppauftraggeber verpflichtet, dich aufzufordern, das Grundstück etc. zu verlassen. Kommst du dem nicht nach bzw. hälst du dich zu lange dort auf, dann entfällt dies.
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27.06.10, 12:22
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#10
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Was auf einem Privatgrundstück passiert entscheidet allein der Besitzer. Das Schild ist in dem Fall eher als
eine Warnung zu sehen als eine rechtsverbindliche Auskunft. Ich sehe nicht warum ein Besitzer eines Grundstückes
selbiges mit Büglen etc. so umbauen soll nur das sich ein paar Unbelehrbare an gängiges Recht halten.
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27.06.10, 12:29
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 24
Bedankt: 8
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ich zahle miete für solch einen parkplatz.
warum, wenn hinz und kunz drauf parken?
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