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15.04.10, 08:58
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#1
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Zurückstellung vom Wehrdienst
Tach zusammen!
Ich wende mich heute an euch, wegen einem Problem, das mir auf dem Herzen liegt. Folgendes Szenario:
Ich wurde im Herbst letzten Jahres T2 gemustert (bedingt tauglich).
Im Dezember habe ich mich bei IBM für ein duales Studium für Angewandte Informatik beworben
Im Januar wurde ich nach mehreren Bewerbungsrunden sowie einem Assessementcenter genommen  und soll nun eigentlich meine Ausbildung am 1. Oktober 2010 beginnen.
Ich hab also einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst für die Dauer meiner Ausbildung abgeschickt(6 Semster).
Nach längerem hin und her ist nun folgendes rausgekommen:
Ende letzten Jahres gab es eine Änderung, sodass ich mit meinem dualen Studium KEINEN Anspruch mehr auf die Zurückstellung vom Wehrdienst habe. Somit bin ich der erste Jahrgang, der nicht mehr zurückgestellt wird.
IBM hat mir zwar ein Schreiben angeboten, dass ich nächstes Jahr wahrscheinlich genommen werde, jedoch ergeben sich gleich mehrere Probleme für mich:
- Es gibt keine Garantie, dass ich nächstes Jahr dann auch wirklich genommen werde.
- Ich würde noch genau in den 9 Monatigen Wehrdienst fallen (gerade: Umstellung auf 6 Monate)
- Wenn ich 1 Jahr "verliere" komme ich in den Jahrgang rein, in dem das G8 und das G9*) zusammenfällt
Somit ist mein höchstes Ziel eine Zurückstellung zu erreichen! Was kann ich tun?
- Nochmal Mustern lassen und nen Arzt finden der mir irgendeine psychische Krankheit diagnostiziert?
- An meinen Bundestagsabgeordneten schreiben, um auf dem politischen Wege was zu erreichen?
- Mir einen Anwalt suchen?
- evtl. hat jemand Erfahrungen mit Zickenrott.de/ANIT-WEHRDIENST REPORT? (die 280€ wärens mir echt Wert!)
Ich bin echt verzweifelt, was ich noch tun soll? Ich bin einer der wenigen, die bereits wissen, was sie studieren wollen, ich hätte einen sichern Studienplatz, der auch noch bezahlt ist (Ich lieg dem Staat nicht mit Bafög auf der Tasche) und dann soll sowas an so nem Schei*verein scheitern, wo ich doch auch DANACH von mir aus noch einen Besuch abstatten kann?
Dem Bund kann es doch wurscht sein, ob er mich mit 20J oder mit 23J zieht. Für mich ergäbe sich allerdings ein gewaltiger Nachteil!
HIIIIILFEEEEE!
*) G8-G9 in Bayern und einigen anderen Bundesländern wurde das 9-Jährige Gymnasium auf ein 8-jähriges verkürzt. Somit fallen in einem Jahr 2 Abiturjahrgänge zusammen
--> Weniger Studienplätze
--> Weniger Wohnungsplätze
PS: Dies sollte KEINE Diskussion werden, ob Bund, Zivi oder verweigern. Solche Threats gibt es schon zu tausenden...
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15.04.10, 09:57
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#2
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 80
Bedankt: 30
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Zitat:
Somit ist mein höchstes Ziel eine Zurückstellung zu erreichen! Was kann ich tun?
- Nochmal Mustern lassen und nen Arzt finden der mir irgendeine psychische Krankheit diagnostiziert?
- An meinen Bundestagsabgeordneten schreiben, um auf dem politischen Wege was zu erreichen?
- Mir einen Anwalt suchen?
- evtl. hat jemand Erfahrungen mit Zickenrott.de/ANIT-WEHRDIENST REPORT? (die 280€ wärens mir echt Wert!)
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Ich geb dir jetzt mal 4 konkrete Stellungnahmen dafür und lege dir auch Nahe das so zu machen:
Wenn du auf Zivildienst umschwenken willst ist die beste Möglichkeit die KDV (Kriegsdienstverweigerung).
Zitat:
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- Nochmal Mustern lassen und nen Arzt finden der mir irgendeine psychische Krankheit diagnostiziert?
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Würde ich nicht empfehlen. Das geht meistens nach hinten los. Zumal du schon gemustert bist und davon nichts aktenkundig ist - die Wissen ganz genau dass vele Leute diese Schiene fahren.
Zitat:
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- An meinen Bundestagsabgeordneten schreiben, um auf dem politischen Wege was zu erreichen?
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1. Juckt das ihn überhaupt nicht, da bist du einer von x - Schicksalen.
2. Bis das "dort" oben ist, bearbeitet, kannst du sogar FWDL 23 machen und aus der Bundeswehr auscheinden bevor etwas passiert ist - eigene Erfahrung. Die Mühlen der Gerechtigkeit sind sehr, sehr langsam.
Zitat:
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- Mir einen Anwalt suchen?
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Kannst du knicken, du hast keine Rechtshandhabe ggü. dem Staat / Bundeswehr. Wäre rausgeschmissenes Geld.
Zitat:
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- evtl. hat jemand Erfahrungen mit Zickenrott.de/ANIT-WEHRDIENST REPORT? (die 280€ wärens mir echt Wert!)
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Und was soll dir der bringen? Wie gesagt - die Bundeswehr juckt sowas nicht, so leid es mir tut!
Lass dir eines von mir raten: Mach einen KDV und schwenke auf Zivildienst rum wenn du partout nicht willst und leiste den guten und sinnvollen Dienst zivil ab, oder zieh die 9 Monate durch.
Sich aus der Schlinge Wehrdienst rauszuziehen ist defacto unmöglich - wenn du wirklich nicht ernsthaft einen an der Birne hast.
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15.04.10, 10:21
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 9
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Also ich kann dir sagen wie es bei mir war
Ich musste 1995 zur Musterung, da bin ich auch hingegangen.. musste dann ins Bundeswehrkrankenhaus zur Untersuchung wegen einer älteren Verletzung.
Musste dann nochmal zum Eignungstest, dort bin ich aber nach mehrmaliger Aufforderung nicht erschienen weil ich absolut keine Lust hatte und meine Lehre machen wollte.
Das ganze endete dann in einer Geldstrafe von damals ca 400 DM, die hab ich bezahlt und mit 23 oder so kam ein Brief, dass es nicht mehr vorgesehen ist mich einzubeziehen :-)
Nix Zivi, nix Bund... Ich glaub aber nicht dass das heut noch so einfach ist.
Weiss nich ob das geht, aber man könnt ja die Schiene fahren dass du sagst dass du extrem Dauerkiffer bist und diverse andere Sachen nimmst.. oder du lässt den schiesswütigen Brutalo raushängen, der am liebsten SOFORT an den Schiessstand gehen würde...
Beides Klientel nehmen die nich gerne
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15.04.10, 11:24
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#4
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Zitat:
Zitat von hoersch88
Wenn du auf Zivildienst umschwenken willst ist die beste Möglichkeit die KDV (Kriegsdienstverweigerung).
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Wenn ich Zivi mache, kann ich genausogut zum Bund gehen. In beiden Fällen verliere ich meinen Ausbildungsvertrag.
Zitat:
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Zitat von nu_key
Weiss nich ob das geht, aber man könnt ja die Schiene fahren dass du sagst dass du extrem Dauerkiffer bist und diverse andere Sachen nimmst.. oder du lässt den schiesswütigen Brutalo raushängen, der am liebsten SOFORT an den Schiessstand gehen würde...
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Das sind die üblichen Verdächtigen, die man in jedem Forum diesbezüglich findet. Ich glaube kaum, das das noch zieht (abgesehen davon, dass ich nicht auf Drogen zurückgreifen möchte).
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15.04.10, 12:37
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#5
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Banned
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Da Drübn-->
Beiträge: 198
Bedankt: 216
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Also ne richtige Berufsausbildung oder?
Ich dachte eine Erstausbildung hat immer vorrang und ist ein Zurückstellungsgrund oder is das nur 'n Platz bei der Uni von der du da redest?
Beim studieren weiß ich, dass man da vorher erst Zivi oder Bund machen muss, bevor man dann auf die Uni darf.
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15.04.10, 14:40
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 9
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Du musst nur selbstbewusst genug auftreten, denen unmissverständlich klar machen dass du ne ganz schöne Panne hast, und ich denke das wars dann
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15.04.10, 15:22
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#7
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Das Problem ist, dass es zwei verschiedene duale Studiengänge gibt.
Der eine ist mehr ausbildungslastig und man hat somit auch einen Zurückstellungsanspruch.
Der andere ist mehr studiumslastig und somit gibt es (erst seit Oktober 2009) keinen Zurückstellungsanspruch, wie es bei mir der Fall ist.
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15.04.10, 17:25
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Bei mir war der fall vor 3 jahren ähnlich,habe mir dann auf anraten eines kummpels der es genauso gemacht hatt direkt vor der musterung einen Joint reingezogen und wurde darauf hin für ein jahr zurück gestellt, im darauf folgenden jahr das selbe spiel noch mal und dann war ich ausgemustert.Ist wie ich finde die einfachste art und hatt seitdem bei mehreren kollegen von mir auch funktioniert.
Du mußt dir also auch nicht maßig drogen reinziehen da die beim pisstest nicht sehn können wieviel du nimst sondern nur das du was genommen bzw. gerraucht hast.
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15.04.10, 19:02
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#9
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Ich bin ja bereits gemustert worden. Ist halt blöd, wenn man ne Nachmusterung ansetzt mit der Begründung: "Ich kiffe jetzt!"
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15.04.10, 19:16
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 383
Bedankt: 90
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weißt du schon weiter?
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15.04.10, 20:17
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#11
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Danke für die Antwort!
Dass das mit dem "einfach nochmal mustern lassen" nicht so einfach ist, ist mir bewusst (Und nebenbei gesagt auch nicht mein Ziel).
Beim Petitionsausschuss vorsprechen, sprich: sich an die Politik zu wenden, daran hab ich auch schon gedacht, allerdings erscheint mir das auch fraglich, ob es was bringt, da politische Vorgänge nicht gerade sonderlich schnell ist
Eine Taktik die mir momentan im Kopf rumschwirrt ist: Einen Anwalt einschalten und dagegen Klagen, um dann zu versuchen das Ergebnis rauszuzögern, bis ich im 3. Semester bin und ich somit nicht mehr gezogen werden kann (zumindest während dem Studium).
Klagen würde ich wegen folgendem Arikel:
§ 12 Absatz 4 Wehrpflichtgesetz
(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
Das sehe ich in meinem Fall gegeben, bzw. Anstreitungswürdig (s.o.)
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15.04.10, 22:07
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#12
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Newbie
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 80
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Zitat:
§ 12 Absatz 4 Wehrpflichtgesetz
(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.
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Die Frage ist, sodumm es auch klingt, ob ein eventuelle Aussicht auf einen eventuellen Arbeitsplatz eine persönliche Härte darstellt.
Um das ganze Tanzbein von hinten rumzuschwingen: Ich kenne jemanden der stand wie du vor so einer Ausbildung - diese wurde nicht als persönliche Härte anerkannt - eingezogen mit 23 und nichts mit Filialleiter (oder wie auch immer).
Dass er damit die A-Karte seines Lebens gezogen hatte muss ich damit ja wohl nicht sagen?
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16.04.10, 14:12
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#13
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Wie beruhigend zu wissen
Aber mal angenommen, ich würde einen Zeugen brauchen, um meine Befürchtung zu bestätigen:
Könnte ich da auf ihn zählen?
(ist mit VIELEN "eventuells" verbunden)
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16.04.10, 20:22
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Soweit ich weiss darf dir durch die Einziehung zur Bundeswehr kein Nachteil bei der Vergabe eines Studienplatzes entstehen, das heisst das dir der Studienplatz freigehalten werden muss. Wie das bei einem Dualen Studium aussieht kann ich dir leider nicht sagen aber da wird es wohl nicht so klappen da die Firma ja ihre Dualen Studiums Plätze besetzten muss. Höchstens kannst du anfragen da du ja schon das ganze prozedere durchgemacht hast, dass sie dir was fürs nächste Jahr freihalten. Ich kenne Leute die wurden aus dem bereits laufenden Studium rausgezogen, weil sie zum Bund mussten. Also das du dort einen Job hast ist für die Bundeswehr kein Hinderniss dich zu ziehen. Gab mal nen Fall wo ein Student geklagt hat und hat sogar recht bekommen aber der war glaub ich schon 25 oder so wie gesagt hab davon mal gehört insgesamt sehe ich deine Chancen aber eher gering.
Nun um auf das Drogen Thema zu sprechen zu kommen es funktioniert tatsächlich aber sich extra um sich vor dem Bund zu drücken Drogen zu nehmen machen wirklich nur vollidioten.
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16.04.10, 21:13
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#15
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Newbie
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 68
Bedankt: 30
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also da du ja etwas von dualem studium erzählt hast, und es 3jahre geht, gehe ich mal ganz stark von nem BA-Studium aus..... is das ne erstausbildung? auch wenn dies als studium deklariert wird, es ist in deinem falle genau so eine ausbildung wie eine rein schulische bzw. rein betriebliche ausbildung, und du erhälst, bei bestehen, einen anerkannten staatlich geprüften abschluss.... da ich jetz grade nicht weiß ob du den vertrag bei IBM schon unterschrieben hast bzw. genau so weiß ich grad nicht mehr ob du den studiumplatz an der BA schon sicher hast, einfach mal meine worte.... der staat hat kein recht dich zur wehrpflicht zu zwingen, wenn du damit deinen ausbildungsplatz gefährdest! (wie gesagt, da müssen deine lehrverträge unterschrieben sein, wenn es dir nur versprochen ist, dann is das wie mit allen anderen verträgen, was nich aufm papier steht, zählt auch nich) genau so wenig kann dich der staat einziehen, sobald du mit der ausbildung begonnen hast! .... d.h. sobald du den 1.8. bzw 1.10. erreicht hast, arschlecken auf staatlicher seite.... außerdem, wenn die dich ziehen wollen, egal ob 6 oder 9 monate, bis zum 1.10. sind es noch 5einhalb monate..... von daher wäre dir ein rechtzeitiger start in deine ausbildung nicht gewährleistet, somit können sie dir wieder nix... (wie gesagt zählt aber alles nur wenn es in sack und tüten mit den ausbildungs-/lehrverträgen) ....
wenn du keinen nachweis darüber erbringen kannst, in form eines unterschrieben ausbildungsvertrages, dass du tatsächlich in ausbildung bist ab datum X, können die dich einberufen! und da kannst du dich dann auch nich wehren... wobei in deutschland geht alles ^^
ums kurz zu machen, du bist jünger als 23, hast keinen älteren bruder der schon beim bund war oder hast keine arbeits-/ausbildungsstelle die du nachweislich vorzeigen kannst, musst du zum bund...
kannst du eins der o.g. kriterien erfüllen, wehre dich.... denn dann musst du definitiv NICHT zum bund...
und ums für dich kurz zu machen, komm in die potte dass sowohl IBM als auch die BA ihre unterschriften leisten, dann is für dich eh alles in butter...
hier mal noch ein link:
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16.04.10, 21:40
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#16
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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DAs Problem bei mir ist eben, dasss ich nach meinem dualen Studium keinen IHK-Abschluss habe und es somit auch nicht als Ausbildung gilt
Ausbildungsvertrag, sowie Arbeitsbestätiggung von IBM hat der Bund schon; reicht ihm aber nicht
Und JA: Es ist ein Batchelor-Studium
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17.04.10, 12:19
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#17
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 383
Bedankt: 90
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such mal.
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17.04.10, 13:59
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#18
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Wirklich entschieden habe ich mich noch nicht, ob Zivi oder Bund.
Wenn ich das ganze komplett umgehen könnte, wäre es natürlich super. Dagegen hätte ich nichts
Einen Anwalt habe ich auch schon eingeschaltet. Ich hab diesen Donnerstag einen Termin und schau mal, was dabei rauskommt.
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17.04.10, 14:21
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#19
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 321
Bedankt: 98
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lösungungsvorschläge habe ich keine aber ich bewundere das problem
versuchs mit fahnenflucht...
Ich weiß bei mir in der FH waren auch welche die noch während des Studiums eingezogen wurden
deine Chancen stehen schlecht
Feuerwehr oder DRK hast du vermutlich auch nicht gemacht oder???
Mehr als 3 geschwisster die alle Wehrdienst geleistet haben hast du auch nicht oder??
Obwohl ich beim KWEA 2 Wochenpraktika gemacht habe und da die Top Ten des sich rausschlängens gesehen habe glaube ich das du es vergessen kannst ... Wirklich zuspät ist es wenn du die Musterungspapiere hast (per Einschreiben) ansonsten wennn du bereits gemusterst bist bleibt nur eine Verschleppung des laufenden
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17.04.10, 17:35
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#20
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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@gulgul: Das rauchen scheint dir nicht sonderlich gut zu bekommen, wenn man mal deine (nichtvorhandene) Rechtschr3eibung anschaut
Und das ich neu gemustert werden kann weiß ich auch (siehe Seite 1), alledings nur bei einem triftigen grund.
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18.04.10, 18:55
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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schon übers THW nach gedacht? Kann als Ersatzleistung erbracht werden, da musst ca. 1-2 Wochen einmal aktiv sein, aber halt über einige Jahre durchweg.
Bin selber so ein Dualer Student (aber schon seit 2 Jahren) und habe bei meiner Musterung den Studienausbildungsvertrag als normalen Ausbildungsvertrag verkauft, das ich eine Lehre zum Elektroniker machen würde. Ergebnis: wurde für 3 Jahre zurück gestellt und lass mir dann im Notfall von der Firma eine "Unverzichtbarkeitsbescheinigung" ausstellen.
Hätte das mit der Zurückstellung nicht funktioniert, wäre ich halt zum THW gegangen, so machts z.B. einer meiner Vorgängerstudenten.
Weiß leider aber nicht wirklich viel von der Thematik, deshalb musste dich mal selber im Internet schlau machen.
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18.04.10, 20:08
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#22
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Teufelskerl
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 179
Bedankt: 1.643
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Ja hatte ich; habs aber schon wieder vergessen
Das Problem hierbei ist halt, dass man sich für längere Zeit verpflichten muss. Dadurch ist mein Wohnort für die nächsten 8? Jahre determiniert. Ebenfalls keine rosige Aussicht
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