myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > News
Seite neu laden

[Internet] Öffnen von Kinderporno-Abbildungen kann strafbar sein

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
 
 
Themen-Optionen Ansicht
Prev Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Next
Ungelesen 15.02.10, 22:26   #1
Collesanmarco
Chuck Norris
 
Benutzerbild von Collesanmarco
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 3.460
Bedankt: 3.734
Collesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt PunkteCollesanmarco leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 26328450 Respekt Punkte
Standard Öffnen von Kinderporno-Abbildungen kann strafbar sein

Zitat:
Hamburger Oberlandesgericht fällt Grundsatzentscheidung

Wer im Internet Kinderpornografie vorsätzlich sucht, um diese anzusehen, macht sich strafbar, auch wenn die Bilder nicht gezielt abgespeichert werden. Dazu hat das Oberlandesgericht Hamburg ein Urteil gefällt, das die Richter selbst als Grundsatzentscheidung bezeichnen.
Bereits das vorsätzliche Öffnen von kinderpornografischen Abbildungen im Internet ist strafbar. Dazu hat das Hanseatische Oberlandesgericht geurteilt. Das Gericht hob damit eine Entscheidung des Amtsgericht Hamburg-Harburg auf, das einen Beschuldigten vor einem Jahr von der Anklage freigesprochen hatte, sich Abbildungen über Kindesmissbrauch verschafft zu haben, weil er diese nicht selbst gespeichert hatte. Die Dateien zeigten Kinder im Alter von vier bis elf Jahren beim sexuellen Missbrauch durch Erwachsene.

Im Mittelpunkt der Revisionshauptverhandlung stand eine Grundsatzentscheidung über die umstrittene Rechtsfrage, ob schon das bloße Aufrufen einer Internetseite mit kinderpornografischen Darstellungen und deren Betrachten auf dem Computerbildschirm den Besitzbegriff des Paragrafen 184b Absatz 4 Strafgesetzbuch erfüllt, oder ob der Gesetzgeber hier gefragt sei.

Das Amtgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte in 16 Fällen die Dateien gezielt im Internet aufgerufen und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet habe, ohne aber eine Speicherung zu bezwecken. Von der Speicherung im Browser-Cache habe er keine Kenntnis gehabt. "Diesen Sachverhalt hat das Amtsgericht als nicht strafbar angesehen, weil es an einem Besitz der Dateien fehle. Gegen das freisprechende Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Sprungrevision eingelegt", so das Oberlandesgericht, das sich der Sichtweise der Staatsanwaltschaft nun angeschlossen hat.

"Das Verfahren wird jetzt zur Neuentscheidung zurückverwiesen", sagte Conrad Müller-Horn, der Sprecher des Oberlandesgerichts, Golem.de auf Anfrage. Der Täter müsse den Vorsatz haben, kinderpornografische Bilder abzurufen, um sie sich dann anzusehen. Dies sei strafbar. Wer hingegen versehentlich solche Abbildungen im Internet öffne und gleich wieder schließe, weil er so etwas gar nicht sehen wollte, der habe auch keinen Vorsatz, so Müller-Horn.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Collesanmarco ist offline   Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:33 Uhr.


Sitemap

().