Ein Wechsel ist dann eher für "Umschüler" möglich. Also Leute die schon einen Beruf (vollständig) erlernt haben. Die müssen dann nicht so lange zur Ausbildung wie die Erstazubis. Also anstatt 3 Jahre z.B. 2 Jahre. Umschüler sind da soetwas wie eine Ausnahme.
Das Problem bei so einen Wechsel ist, dass du nur eine Prüfung bei deiner Kammer machen kannst, wenn du alle notwendigen Ausbildungsinhalte in dein Ausbildungsbetrieb gelernt hast. Eigenstudium zu Hause geht nicht, wenn du kein Umschüler bist, denn Umschüler haben da schon eine gewisse Praxis durch vorhergehende Ausbildung. Es geht hier eher um die eigene Absicherung der Kammer, dass Niemand dann zur Prüfung sagen können, er hatte das nicht gelernt.
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