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[Recht & Politik] Streit um Verdachtsfall-Einstufung AfD scheitert vor Gericht

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Ungelesen 28.01.21, 10:59   #1
MunichEast
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Standard Streit um Verdachtsfall-Einstufung AfD scheitert vor Gericht

Zitat:


Der AfD droht eine Einstufung durch den Verfassungsschutz als Verdachtsfall. In dem Streit wollte sie vor Gericht eine Zwischenregelung erreichen - scheiterte aber. Das Verfahren geht jetzt weiter.

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Das BfV habe zugesagt, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern. Deshalb sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht mit.

Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten.

Keine Überwachung der Abgeordneten


Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekanntzugeben, ob es die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.

Das Gericht stellte fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken - diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass eine Zwischenregelung notwendig wäre.

Öffentliches Interesse an Beobachtung

Laut Gericht bestehe grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.

Bei der Einschätzung der Gesamtpartei spielt die Frage, wie groß der Einfluss des formal inzwischen aufgelösten "Flügels" um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke ist, eine wichtige Rolle. Diese Strömung hatte der Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Die AfD versucht juristisch abzuwehren was Kernaufgabe des Verfassungsschutzes ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Es ist nicht verwunderlich das letztes Jahr d[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Mitglieder schrumpfte, die Antwort der Partei war aber knapp, es wurden Karteileichen und Mitgliedsbeitragschuldner entfernt. Fast 10 % Verlust an Mitgliedern letztes Jahr ist schon eine ordentliche Größe. Der Rückenwind der AfD flacht ab, die vielen Skandale und Aussagen verschrecken die bürgerliche Mitte.
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Ungelesen 28.01.21, 11:22   #2
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Zitat:
Zitat von MG_T Beitrag anzeigen
[...]Immer wieder Grundrechtsverstöße durch CDU und CSU oder SPD sind sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Aber da regt sich der Verfassungsschutz leider nicht.
Bring Beispiele!
Aber bitte nicht die Einschränkungen während der Pandemie, denn diese haben eine gesetzliche Grundlage.

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Wenn hoffentlich bald die engdültige Einstufung erfolgt, muss das auch weiterführende und nachhaltige Konsequenzen nach sich ziehen. Bis hin zum Verbot, falls sich die AfD nicht grundlegend ändern sollte.
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Ungelesen 28.01.21, 12:07   #3
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Lieber Troll, verfassungswidrig ist nicht gleich verfassungsfeindlich.
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Ungelesen 28.01.21, 18:44   #4
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Zitat:
Zitat von MG_T Beitrag anzeigen

Aber eine Bitte habe ich an dich (oder die, die deinen Beitrag geliked haben): Magst du mir erklären, was die AfD denn bitte verfassungsfeindliches macht?
Aber sehr gerne, diese Aussage ist zum Beispiel, es gibt so schrecklich viele, verfassungsfeindlich : "Die Überwindung des Parteigeistes und die enge Verbindung mit den neutralen, sachkompetenten staatlichen Institutionen halte ich für entscheidend bei der Lösung der anstehenden Probleme. " Dieses Zitat stammt aus Björn Höckes Buch „Niemals zweimal in denselben Fluss“.

In unserem Grundgesetz ist in Art. 21 GG das wirken der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes verankert und nicht veränderbar. Damit ist diese Aussage verfassungsfeindlich. Parteien sind Fundament unser Demokratie und Regierungsbildung. Viele solcher Aussagen in Wort und Schrift sind verfassungsfeindlich und rechtfertigen die Prüfung durch den Verfassungsschutz. Ein Verbot dieser Partei nicht ausgeschlossen.

Verfassungswidrig sind Dinge, wie die zu niedrigen Sätzen bei den Leistungen für Asylbewerber. Moniert 2012, da die bisherige Regelung gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen.

Für Dich nochmal in Kürze. Feindlich bestrebt die Abschaffung nicht veränderbarer Grundrechte. Widrig ein unerlaubte Einschränkung oder falsche Auslegung.
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Zitat:
Zitat von MG_T Beitrag anzeigen

Björn Höcke schreibt: "Die Überwindung des Parteigeistes...". Das ist laut deiner Aussage
3)
Der Artikel 21 GG ist durchaus veränderbar. Unveränderbar sind die Artikel 1 und 20 GG (zumindest war das noch vor 20 Jahren so, als ich es lernen musste). Also z.B. die Menschenwürde, Sozialstaatprinzip, Volkssouveränität, Gewaltenteilung.
Da steht nichts über Parteien.
Den einen Punkt mal rausgesucht und man kann nur den Kopf schütteln. Gesetze lesen und verstehen sind zwei Paar Schuhe.

Die Parteien sind wegen Artikel 20 besonders geschützt und eine Veränderung des Artikel 21 um die Willensbildung durch Parteien zu verbieten würde gegen Artikel 20 verstoßen. Das ist auch der Grund warum Parteiverbote so schwierig sind.

Zitat:
Betrachtet man die verfassungsrechtliche Stellung der Parteien, so wird die Bedeutung ihrer organisatorischen Aufgabe innerhalb des demokrati- schen Bundes-(Parteien-)staates deutlich. Sie werden im direkten An- schluss an die Grundrechte, die das Verhältnis des Bürgers gegenüber dem Staat regeln, in Artikel 21, im zweiten Abschnitt des Grundgesetzes, der die rechtlichen Angelegenheiten von Bund und Ländern regelt, behan- delt.

Dies ist auch in sofern bemerkenswert, als dass die politischen Parteien keine Staatseinrichtungen, sondern Zusammenschlüsse von Bürgern mit gemeinsamen Interessen darstellen, die sich in ihren Zielsetzungen und Programmen unterscheiden. Der staatsorganisatorischen Aufgabe der Parteien wird in diesem Sinne die Hauptrolle in der politischen Organisation des sozialen Bundesstaates (Art.20.1 GG) zuerkannt.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Um Dir die Strahlkraft der Grundgesetzartikel auf andere Artikel und Gesetze zu verdeutlichen, Artikel 79 hat keine Ewigkeitsklausel und doch kann man ihn nicht ändern, nicht mit einer 2/3 Mehrheit.
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MotherFocker (09.02.21)
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Du hast den Sinn nicht verstanden.
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