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web.de Mahnbescheid

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Ungelesen 28.08.10, 22:25   #1
Niiub
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Standard web.de Mahnbescheid

Hej leute, ich habe seid einigen Monaten echt Stress mit web.de,
ich hatte vor 2 Jahren mal dort ein Konto, dass ich nur erstellt habe um von meiner Lehrerin etwas zu empfangen per email, und habe mich danach auch nicht mehr eingeloggt, und vor einigen Monaten haben sie mir angefangen zu drohen, das ich einen Dienstleistungsvertrag eingegangen bin von dem ich aber nix weis, daraufhin hab ich rat bei google gesucht und gefunden das ich es am besten ignorieren sollte, was ich auch getan habe bis ich grade aus dem Urlaub zurück komme und ein gelber umschlag auf dem Tisch liegt, an mich. Es ist ein Mahnbesheid vom Amtsgericht Mayen, und jetzt habe ich ******* Panik, so ein Mahnbescheid ist doch schon etwas was mit dem Gericht zu tun hat oder? Aus einer Rechnung von 15 Euro sind jetzt 194,71 Euro geworden, erst war es das Inkasso dan haben sie mir gedroht auch schon gebettelt das ich nur einen teil des betrages Zahle und jetzt das... Was soll ich tun? Anwalt?
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Ungelesen 28.08.10, 22:39   #2
Gregs
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Wenn du einen Mahnbescheid bekommen hast ist das vom Amtsrichter/Amtsgericht, also etwas offizielles. Auf diesem Weg erwirkt der Gläubiger einen Titel gegen dich, was dann auch den Eintrag in der Schufa zur Folge hat.

Mein Tipp - Bei einem Mahnbescheid ist immer auch die Möglichkeit eines Widerrufs gegeben. Diese Möglichkeit nimmst du unmittelbar wahr, dadurch wird das Verfahren unterbrochen und es kommt eventuell zur Gerichtsverhandlung.

Als nächstes setzt du dich hin und suchst dir alles was du an Daten und fakten zum Fall zusammen tragen kannst und legst es dir sortiert ab. Am Besten morgen direkt machen. Schaue auch mal nach wie es zu dieser Forderung von web.de kommen konnte und wo eventuell deren, oder auch dein Fehler liegt. Es wird wichtig sein das du denen einen Fehler nachweist!

Mit diesen Infos holst du dir dann so schnell als möglich einen Termin beim Anwalt, denn den wirst du brauchen, und übergibst ihm die Sache, und erklärst ihm auch deinen unmittelbaren Widerspruch. Eventuell kann er auch den Widerspruch einlegen, das kommt drauf an wie viel Zeit du noch hast.

Und dann wartest du ab. Der Anwalt wird sich drum kümmern, was sich aber gern mal über Monate hinzieht. Kann auch sein das es zu einem Vergleich, oder einer Einstellung der Sache kommt.

Zusätzlich könntest du versuchen mit web.de Kontakt aufzunehmen, und sei es nur um die Lage noch mal zu klären. Der entsprechende Kontakt steht meist mit im Mahnbescheid.

Hoffe das konnte dir helfen. Viel Glück dir!
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Ungelesen 28.08.10, 23:38   #3
marvint09
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Kann es sein dass du einen Geburtstagspremium bekommen hast und den nicht manuell gekündigt hast?
Na ja oder du hast keinen Free erstellt...
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Versteckter Text
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Ungelesen 29.08.10, 02:11   #4
Niiub
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Danke Gregs, ja das mit dem Wiederspruch einlegen ist richtig da liegt auch was bei zu dem Thema, und am Montag gehe ich zum Anwalt. Im Internet steht viel zu dem Thema das diese Vorderungen ungerechtfertigt sind etc. und das sie vom Oberlandesgericht schon abgearbeitet wurde und die Vorderungen von web.de ungerechtfertigt sind.

marvint09 ja richtig das war so ein Geburtstags Geschenk, was ich aber nicht gekündigt habe weil ich nur paar mal auf dem Konto war um die Sachen von meiner Lehrerin auf meinen PC zu laden.
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Ungelesen 29.08.10, 05:42   #5
erdna666
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Zitat:
Zitat von Niiub Beitrag anzeigen
ja richtig das war so ein Geburtstags Geschenk, was ich aber nicht gekündigt habe weil ich nur paar mal auf dem Konto war um die Sachen von meiner Lehrerin auf meinen PC zu laden.
normalerweise müsst dann irgendwo auch etwas von evtl. auftretenden kosten stehen. sonst ist der vertrag nicht gülitg.
ich habe auch mal ne mail bekommen von so nem porno spiel (ja ich weiß dumm xD). naja auf jedenfall stand da drin das ich bitte einen betrag an irgend einen anwalt zahlen sollte. nun ist es so das ich sowieso schon nen anwalt habe. den habe ich alles geschildert und er meinte es sei kein gültiger vertrag weil die kosten nicht klar erkennbar sind, sonder irgendwo auf der seite versteckt. also hab ich die mail einfach ignoriert
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Ungelesen 29.08.10, 15:06   #6
Niiub
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erdna666 genau so ist es auch bei mir beschrieben worden, ich habe nix angeklickt meines wissen oder wenn dan unwissend, und jetzt wollen sie von mir Geld und mich anzeigen, was soll das den. Anscheinend hat noch keiner einen Mahnbescheid bekommen auser ich
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Ungelesen 29.08.10, 23:38   #7
Dr.Anton
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Zitat:
Zitat von Niiub Beitrag anzeigen
Anscheinend hat noch keiner einen Mahnbescheid bekommen auser ich
Irgendwann müssen die ja mal damit anfangen. Sonst bekommen Sie Ihr Geld ja nie. wenn Sie immer verzichten wenn einer nicht zahlt.

Meines Erachtens wird genügend darauf Hingewiesen das es nur 3-/6-Monate kostenlos ist. Einmal nach dem ersten Klick, es wird ja auch gefragt ob man die gelesen hat. Und nach dem Abschuss gibt es auch eine E-Mail im Postfach. Da hat man noch genügend Zeit zum Kündigen. Und wie man Kündigt das steht auch in den FAQs beschrieben.

Zumindest für mich war das bisher immer Eindeutig. Somit habe ich auch auf die Clubmitgliedschaft immer schön verzichtet und immer nur schön auf "Weiter zu Freemail" geklickt.

Nur leider scheint das lesen von Verträgen vor Vertragsabschluss aus der Mode zu kommen
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 30.08.10, 14:40   #8
majulien
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Hatte vor ca 6 Jahren genau so ein fall mit web.de habe auch ohne zu wissen das es nach 3/6 den geburtstag account erstellt.Ich war leider so blöde und habe die AGB nicht durchgelesen.Gut das ich da noch unter 18 war , deshalb brauchte ich auch nichts bezahlen.
Weil du ein vertrag mit den Abgeschlossen hast muss du bestimmt ein teil abbezahlen um schlimmeres zu vermeiden.
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Ungelesen 30.08.10, 16:43   #9
Niiub
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Ich glaube ich werde nix zahlen

Zitat:
Wegen irreführender Blickfangwerbung wurde Web.de die als Geschenkaktion angepriesene dreimonatige kostenlose Web.de Club-Mitgliedschaft mit sich nahtlos anschließendem kostenpflichtigen Abonnement untersagt. Am 18. März 2009 gab das Oberlandesgericht Koblenz einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gegen Web.de statt. Das Urteil (Az. 4 U 1173/0 ist inzwischen rechtskräftig [4].
Quelle: wikipedia.de

wie seht ihr das?

Heute beim anwalt gewesen und hab den Mahnbescheid abgegeben, er ist aber derzeit im Urlaub...
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Ungelesen 30.08.10, 19:19   #10
Dr.Anton
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Hoffe nicht einfach in den Briefkasten so das sich jemand darum kümmert das Rechtzeitig Einspruch eingelegt wird.

Denn man hat ab Erhalt, steht auf dem Umschlag, gerade mal 14 Tage Zeit für den Widerspruch. Danach wird er erst einmal Rechtskräftig zum Vollstreckungsbescheid. Und dem kann man wirklich nur noch schwer Widersprechen. Und Urlaub zählt schon mal nicht dazu. Höchstens Unfall oder unerwartete schwere Krankheit kann da noch helfen.
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