Hoffe nicht einfach in den Briefkasten so das sich jemand darum kümmert das Rechtzeitig Einspruch eingelegt wird.
Denn man hat ab Erhalt, steht auf dem Umschlag, gerade mal 14 Tage Zeit für den Widerspruch. Danach wird er erst einmal Rechtskräftig zum Vollstreckungsbescheid. Und dem kann man wirklich nur noch schwer Widersprechen. Und Urlaub zählt schon mal nicht dazu. Höchstens Unfall oder unerwartete schwere Krankheit kann da noch helfen.
|