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Ungelesen 24.02.24, 11:01   #1
ziesell
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Standard Cannabislegalisierung: Bundestag stimmt für teilweise Legalisierung von Cannabis

Zitat:
Cannabislegalisierung: Bundestag stimmt für teilweise Legalisierung von Cannabis


Ab April dürfen Erwachsene Cannabis besitzen und anbauen – unter Vorgaben. Der Bundestag hat die Legalisierung nach langem Ringen beschlossen.



Der Bundestag hat die teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Ab dem 1. April ist damit der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit Vorgaben legal. Für den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stimmten 404 Abgeordnete, 226 stimmten dagegen, vier Abgeordnete enthielten sich. Das Vorhaben war unter Fachleuten und auch in der Koalition kontrovers diskutiert worden.

Lauterbach hatte das Gesetz in der Plenardebatte vor der Abstimmung gegen Kritik von Union und AfD verteidigt. "Die Lage, in der wir jetzt sind, ist in keiner Weise akzeptabel", sagte er mit Blick auf den "bedenklichen kriminellen Schwarzmarkt". Das Gesetz schaffe nun eine legale Alternative. Die CDU-Abgeordnete Simone Borchardt sprach von einer "Steilvorlage für jeden Dealer".

Momentan ist Privatpersonen der Besitz von Cannabis in Deutschland verboten. Mit dem neuen Gesetz sind Besitz und Eigenanbau bestimmter Mengen für Erwachsene künftig straffrei. Auch wird Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen. Ärzte können es dann leichter für Gesundheitszwecke verschreiben.

Konkret sieht das neue Gesetz folgende Regelungen vor:

# Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei bleiben. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.

# Anbau und Abgabe werden vorerst über nicht kommerzielle Vereine, sogenannte Cannabisclubs, ermöglicht. Ab 1. Juli ist dort der gemeinschaftliche Anbau erlaubt. Mitglied können nur Erwachsene werden. Das dort angebaute Cannabis darf nur mit festgelegtem THC-Gehalt abgegeben werden.

# Die Vereine oder Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben und 50 Gramm pro Monat. Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren bekommen höchstens 30 Gramm pro Monat. Bei ihnen gibt es auch Begrenzungen für den Gehalt des Rauschmittels THC – er darf nicht über zehn Prozent liegen.

# Die Cannabisvereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau weitergeben. Hier sind maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt.

# Der Konsum von Cannabis ist an Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie an öffentlich zugänglichen Sportstätten und in einem Umkreis von 100 Metern nicht erlaubt.

Zusätzlich zur verringerten Abgabemenge bis zum Alter von 21 Jahren hat das Bundesgesundheitsministerium eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet. Eine erste Evaluation, wie sich die Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt, soll 18 Monate nach Inkrafttreten vorliegen. Für das komplette Gesetz ist dies nach vier Jahren geplant.

Der Bundesrat soll sich am 22. März abschließend damit befassen. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren so abbremsen.

Lauterbach zeigte sich nach der Abstimmung zuversichtlich, dass das Gesetz auch die letzte Hürde im Bundesrat nehmen werde. Der Bundesrat werde sehen, "dass wir ein Problem lösen, was wir schon so lange haben und wovon ja auch die Länder direkt betroffen sind".
https://www.zeit.de/politik/deutschl...etz-abstimmung
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