Laut Bundesnaturschutzverordnung steht der Igel unter Naturschutz.
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"Durch den Artenschutz gibt es für den Igel ein Zugriffsverbot. Das heißt: Igel dürfen weder gefangen, noch verletzt oder getötet werden."
Das max. Bußgeld dabei geht je nach Bundesland von 5.000 EUs in Rheinland-Pfalz bis 65.000 EUs in Brandenburg.