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Soweit zur Theorie des Soft DRM. In der Praxis sieht die Situation aber komplett anders aus: Obwohl (nachweislich) ein signifikanter Teil der Bücher, die als illegale Kopien auf Filehostern lagern (man kann allein in Deutschland von Zehntausenden Kopien ausgehen), wurde in den letzten Jahren kein einziger Fall bekannt, wo ein (E-Book-)Verbreiter an Hand eines Wasserzeichens identifiziert und zur Verantwortung gezogen wurde. Wir haben diesbezüglich bei einer Reihe von spezialisierten Anwälten nachgefragt und auch einschlägige Foren durchsucht (Unwillen über Abmahnungen bei Tauschbörsen gibt es dort en masse) und keinen einzigen dokumentierten Fall gefunden, wo eine Abmahnung auf Basis einer Identifizierung durch Wasserzeichen in irgendeiner Form dokumentiert oder auch nur erwähnt wurde. Nichts! Dies bedeutet strenggenommen nicht, dass es keinen einzigen Fall dieser Art gibt,*