Falsch. Eine Überwachung und Protokollierung ist in ÖFFENTLICHEN Einrichtung erlaubt, bei öffentlichen Anschlüssen, bei denen der Benutzer zustimmt diesen zu nutzen, ist auch eine Inhaltsfilterung erlaubt, egal ob es nun der gesamte Bildschirm oder ein Keylogger ist. Lediglich private Netze, welche abgesichert sind, dürfen nicht überwacht werden. Ein Firmennetz, entspricht einem Privaten Netz weil es nicht Jedermann offen zugänglich gemacht wird, wer Zugriff will. In öffentlichen Einrichtungen ist das anders, da darf jeder der zugestimmt hat (eine Einwahl in ein WLAN reicht) geloggt werden. Lediglich bei Hotspots darf laut Gerichtsbeschluss aus Hamburg kein Keylogger verwendet werden, da Bankdaten oder ähnlichen geloggt werden könnten, was ich auch für Schwachsinn halte, denn selbst bei eines Netzwerk welches über AP Isolation verfügt (wie ein Hotspot), würde ich nun wirklich keine Bankgeschäfte abwickeln. Das ganze dient ja in Deutschland auch dem Anti-Terror Schutz.
MfG Urmel