Zitat:
Zitat von EvilEcki
Nach deutschem Recht geht die Garantie durch die Öffnung des Gerätes nicht verloren.
Falls ein Fehler auftritt, muss der Hersteller nachweisen, dass dieser Fehler durch die Öffnung entstanden ist, was dann doch schwer werden könnte.
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Das ist nicht ganz korrekt. Im Normalfall wird die Beweislast nach 6 Monaten umgekehrt. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, das der Mangel schon beim Kauf bestand und der Verkäufer hat die Beweislast, das dem ggf. nicht so war. Danach kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen das der Mangel nicht durch die Öffnung des Gerätes enstanden ist, sonst steht ihm rein rechtlich gesehen kein Anspruch auf die Gewährleistung zu. Natürlich lässt sich da unter Umständen etwas auf Kulanzbasis machen. Ob allerdings im Kaufvertrag steht das der Verkäufer auch nach den 6 Monaten die Beweislast hat, kann ich nicht sagen, aber ich bezweifle es mal sehr stark