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Ab wann ist gilt "Totalschaden"

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Ungelesen 27.11.09, 19:17   #1
Ver.Peilt
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achso ok, dann hatte ich dich falsch verstanden. nein, nen link kann ich dir leider nicht geben, hab den vertrag nur auf papier und auf das alles mit dem totalschaden hat mich die verkäuferin bei meinem fachgeschäft aufmerksam gemacht aber pssst! sie meinte zu mir als ich vom vertrag zurücktreten wollte, dass ein totalschaden mehr bringen würde und hat mir nahe gelegt nochmal wieder zu kommen wenn ein solcher rein zufällig eingetreten ist...
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