Der Mobilfunkanbieter weiß anhand der Packliste ganz genau, was im Paket drin war und was nicht.
Ebenso ist oft dem Anbieter bekannt, welche IMEI das Smartphone hat, welches der Kunde erworben hat.
(Bei mir weiß bspw. mein Mobilfunkanbieter ganz genau, wann ich mir das iPhone 8 gekauft habe und welche IMEI es hat. Steht bei mir sogar auf der Rechnung drauf. Von der Seriennummer abgesehen.)
Schon alleine mit dieser Argumentation sind die Chancen des Mobilfunkanbieters bei der Polizei ziemlich gut.
Der Staatsanwalt muss da auch nicht mehr viel prüfen, denn auch beim Versanddienstleister kann man nachverfolgen, wann das Päckchen wo war. (Zwischenläder, Disponent, Lieferant etc.)
Das Meldewesen bezüglich beschädigter (geöffneter) Pakete ist bei den meisten Versanddienstleistern ziemlich gut.
Schon bleibt nur noch der Empfänger übrig, dass dieser das Smartphone hat.
Da bringt auch ein paar Monate warten nichts, denn sobald sich das Smartphone in ein Netz einwählt, wird auch die IMEI übermittelt.
Bis die Staatsanwaltschaft mal die entsprechenden Briefe mit der Anzeige und der ersten Vorladung versendet, vergehen meistens 3-4 Monate.
Bis es zur Anklage kommt, meistens länger.
Sollte das Smartphone inzwischen verkauft werden, wird es böse.

Man hat dann nicht nur Hehlerware verkauft, sondern auch etwas verkauft, dessen Eigentümer man nicht ist. Somit wird man noch schadensersatzpflichtig gegenüber dem neuen Besitzer.