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myGully |
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01.04.11, 06:58
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 2
Bedankt: 11
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Hardware schrotten ohne Sichtbare Schäden zu hinterlassen
kann geschlossen werden, Problem ist geklärt
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01.04.11, 07:22
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 144
Bedankt: 80
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naja... hab jetzt doch 10 Minuten über Dein geschriebenes Nachgedacht und mir fällt wirklich kein anderer Beweggrund ein, als dass Du damit jemanden schaden möchtest... Schaden im Bereich Software wäre ja schön und gut und ließe sich meistens wieder beheben.
Aber ein Schaden im Hardwarebereich ist leider immer mit finanziellem Aufwand verbunden. Daher möchte ich von meiner Seite und ich hoffe auch dass niemand anderes Dir ohne eine genauere Erläuterung des Anlasses eine Hilfestellung gibt.
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01.04.11, 07:23
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#3
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Banned
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 337
Bedankt: 1.184
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Du könntest Zahncreme zwischen CPU und Kühler grosszügig verschmieren, nachdem du die Leitpaste weggeputzt hast. Dürfte nach einer gewissen Zeit dann die CPU überhitzen.
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01.04.11, 07:53
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#4
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 144
Bedankt: 80
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Echt :-)???
Und ich dachte immer das Zahncreme das beste Ersatzmittel für Kühlungspaste wäre ;-)... So kann
"mann" sich täuschen ;-)
Edit:
netter Threat dazu aus nem anderen Forum :-) Da sind auch Bilder drinnen ;-)
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01.04.11, 08:08
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#5
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Newbie
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 51
Bedankt: 67
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spiel doch einfach ne falsche firmware auf oder mach während nem bios flash n reset (funktioniert nicht mit dual bios).
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01.04.11, 09:38
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#6
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IntelUser
Registriert seit: May 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 598
Bedankt: 171
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@ pablo.rodriguez
Nach 10 min. Nachdenken hättest aich drauf kommen können das er vl über die versicherung nen neuen pc haben will..
Zum thema..
Überhitzen ist ein gutes stichwort..
Oder mal bisschen wasser ins nt spritzen..
Dass es einen kurtzschluss erzeugt u hoffen dass das mb auch was abbekommt..
Aber ich übernehm für nichts eine haftung..
Am besten du machst das draußen über ein abgesichertes netz das ja nichts passieren kann..
Aber ganz ehrlich würde ichs nicht machen.. (risiko zu hoch)
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01.04.11, 09:49
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#7
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Newbie
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 57
Bedankt: 26
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Ja aber wenn er nach dem Hitzetod der CPU die Zahnpasta wieder durch normale Kühlpaste ersetzt? Wohl kaum nachweisbar... die werden ja kaum das Alter der Kühlpaste feststellen (hoff ich mal ^^)?
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01.04.11, 09:57
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#8
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Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
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hitzetod bei nem halbwegs aktuellen pc? das is fraglich.
und ob die paste neu ist oder nicht sieht man
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01.04.11, 11:49
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#9
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IntelUser
Registriert seit: May 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 598
Bedankt: 171
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Mein alter herr hate auch nen pc der abgebrant ist.. wir gaben blitzschaden an u haben sofort nen neuen bekommen.. wahrscheinlich glück gehabt..
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01.04.11, 12:26
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 746
Bedankt: 354
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ganz ehrlich, versicherung abzogen ist an sich schon etwas schäbig. Aber dazu, die sind wirklich nicht blöd, und cheken es meistens
Wenn zum Beispiel nur die CPu den Hitztod stirbt, gibt es in den Normalen Policen keinen anlass für die versicherung zu zahlen. Bei ner Überspannung durch biltz geht eigentlich alles kaputt, und ist auch entsprechend nachweisbar...
Außerdem bekommst du keinen Neuen PC, sondern nur den Zeitwert, weshalb sich das ganze nicht so ghanz rentiert...
Aber wenn du den PC umbedingt kaputt kriegen willst, dann brauchst eine keine Zahncreme dazwischen schmieren, sondern einfach den Kühler wegbauen und weg lassen..
Aber, die meisten CPU'S merken, wenn es ihnen zu heiß wird und schalten sich ab..
Du kannst antürlich mit einer ordentlichen Überspannung ins NT gehen, wobei das nicht nur für den PC tödlich sein kann, sondern auch für dich...
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Tiefe Wunden Muss man graben
Wenn man klares Wasser will
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01.04.11, 13:09
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#11
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 144
Bedankt: 80
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Zitat:
Zitat von privat_015
@ pablo.rodriguez
Nach 10 min. Nachdenken hättest aich drauf kommen können das er vl über die versicherung nen neuen pc haben will..
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Und welche Versicherung soll das denn bitte bezahlen 
- Haftplichtversicherung:
Wohl kaum... Kommt nur gegen Schaden an Dritte auf
- Hausratversicherung:
Nur wenn es sich um einen Überspannungsschaden oder ggf (falls eingeschloßen) Wasserschaden handelt
- Was bleibt noch?
Ergo... das nächste mal eventuell selber 10 Minuten länger drüber nachdenken und dann antworten
Edit:
Aber wenn Ihr unbedingt eine sinnvolle Antwort für den Fall haben wollt und ich meine moralischen Bedenken außer Acht lassen soll... :
Man kann den Schalter am Netzteil hinten auf "amerikanische Spannunung" stellen... Dann Rechner einfach anschalten... Anschließend Schalter wieder zurückschieben... TaTa....
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01.04.11, 14:26
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#12
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IntelUser
Registriert seit: May 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 598
Bedankt: 171
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Also wir habens über die haushaltsversicherung gemacht u mit 100 euuro selbstbehalt nen neuen bekommen..
U das weiß ich auch ohne 10 min. nachdenken..
Also aus welchem grund weiß ich nicht aber als es bei uns ein starkes gewitter gab ist mein nt durchgebrannt u dann haben wirs der vers. gemeldet u gleich nen neuen bestellt.. also die haben uns ne liste gegeben wo wir uns unsren ausgesucht haben..
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01.04.11, 15:04
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#13
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Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 67
Bedankt: 23
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richtig arm....
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01.04.11, 15:08
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#14
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Keks-süchtig
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 1.041
Bedankt: 749
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Zitat:
Zitat von pablo.rodriguez
Edit:
Aber wenn Ihr unbedingt eine sinnvolle Antwort für den Fall haben wollt und ich meine moralischen Bedenken außer Acht lassen soll... :
Man kann den Schalter am Netzteil hinten auf "amerikanische Spannunung" stellen... Dann Rechner einfach anschalten... Anschließend Schalter wieder zurückschieben... TaTa....
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also den schalter kenn ich nurnoch von nezteilen anno 19schmeißmichtot
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01.04.11, 15:09
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#15
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Oller Freak
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 198
Bedankt: 124
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Beim Versicherungsbetrug handelt es sich um ein Delikt, das strafrechtlich verfolgt wird. Schon der Versuch ist strafbar.
Die offizielle Definition für das Delikt Betrug nach § 263 des StGB: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der Versicherungsmissbrauch stellt nach § 265 StGB ein Sonderdelikt des Betruges dar: "Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist."
ob es das wert ist????
mfg
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ich bin legasteniker und bitte nachsicht bei schreiberein!!!!Danke
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01.04.11, 15:48
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#16
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IntelUser
Registriert seit: May 2009
Ort: Österreich
Beiträge: 598
Bedankt: 171
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Zitat:
Zitat von Trahx
richtig arm....
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?? was willst du damit sagen..??
@tomtom74
VERSUCHEN die versicherung zu mobben is sicher mit risiko verbunden..
aber in meinem fall wollte eig mein vater nur das sich der versicherungsgutachter den pc ansieht u sagt ob wir es erstetzt bekommen..
aber es is keiner kommen..
nur ne liste mit den pc´s..
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01.04.11, 20:43
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#17
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 111
Bedankt: 21
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Wenn da jemand unbedingt die Versicherung abziehen will, bitte...
Die Frage ist nur ob sich das rentiert. M.E. nach eindeutig nicht.
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01.04.11, 21:26
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#18
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iPod touch4ever
Registriert seit: Aug 2009
Ort: München
Beiträge: 188
Bedankt: 10
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April April ????
Der hat euch alle reingelegt xD
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