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deutsche Gesetzgebung ;)

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Ungelesen 02.02.11, 23:39   #1
karlkoks
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Standard deutsche Gesetzgebung ;)

Habe gerade im Netz diese Kuriositäten gefunden

Nach § 1314 II BGB: Ist eine Ehe nicht gültig, wenn
1.) ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand;
2.) ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt".

Ein sehr seltsames Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes in Sachen eheliche Pflichten: "Demnach darf der Ehepartner, trotz mangelnder Lust und Befriedigung beim Geschlechtsverkehr, weder Widerwillen noch Gleichgültigkeit während des Aktes zeigen. "

Ein weiteres lustiges Gesetz aus Deutschland: Nach §1300 BGB: "Wenn eine Frau von ihrem verlobten verlassen wurde, darf sie für den Sex in der Beziehung, sofern sie zusammengewohnt haben, Schadensersatz verlangen. "

Und ein wirklicher Knaller der skurrilen und lustigen Gesetzeswelt Deutschlands: Nach StGB §328 Absatz 2.3 heißt es: "Wer eine nukleare Explosion verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen."


... aber gegen manch amerikanischen Gesetzestexte kommen wir dennoch nicht an, in diesem Sinne ...
karlkoks ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.02.11, 15:21   #2
Godslayers
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Cool, ich darf also einen dritten und gleichzeitig (thermo-)nuklearen Krieg beginnen, bei dem etwa 3/4 der Weltbevölkerung draufgeht und muss nur fünf lächerliche Jahre ins Gefängnis (wenn ich's überleben sollte ^^)?
Auf nach Moskau, Uran kaufen...xD
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Ungelesen 04.02.11, 10:41   #3
StarbucksAddicted
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naja da kommen ja die mordstrafen usw dazu ..aber davon abgesehen..
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Ungelesen 07.02.11, 13:07   #4
Rumpin97
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Geil, einfach aufpassen, dass man niemanden mit der Bombe umbringt, wenn man mal nen ordentlichen Böller loslassen will...
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