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myGully |
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13.03.12, 15:43
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#1
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Pc-Allrounder
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 46
Bedankt: 16
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Kleines Spiel: Wegen was würdet ihr mich verklagen ?! ;)
Hallo
letztens habe ich mich gefragt wegen was (wenn überhaupt) ich belangt werden könnte wenn ich :
Aus dem giftgen Fingerhut den Saft auspressen würde und den jemand klauen und dann trinken würde ? ( Danach stirbt er)
Info: Das im Fingerhut enthaltene Digitalis ist Verschreibungspflichtig !
Wenn ihr jetzt der Staatsanwalt wärt wegen was würdet ihr mich belangen wollen oder würdet ihr sagen : Wer das trinkt ist selber schuld ?
Liebe Grüße und danke fürs Mitspielen
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13.03.12, 15:55
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#2
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.049
Bedankt: 8.165
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Fahrlässige Tötung wahrscheinlich.
Was soll die dumme Frage?
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13.03.12, 16:04
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#3
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.247
Bedankt: 1.130
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Zitat:
Kleines Spiel: Wegen was würdet ihr mich verklagen ?!
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Sorry, aber schon alleine wegen der Überschrift sollte man dich verklagen wegen geistiger Körperverletzung!
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13.03.12, 16:59
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#4
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Pc-Allrounder
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 46
Bedankt: 16
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Halliiiihalllo das hier ist offtopic wenn ihr keine Lust auf sowas habt dann lasst es 
Ich hab diese Frage mit einem Kollegen vehement diskutiert !
Zitat:
Fahrlässige Tötung wahrscheinlich.
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Das Problem dabei ist ja dass ja dass es dir geklaut wurde und du somit nicht fahrlässig gehandelt hast
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13.03.12, 17:14
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#5
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Newbie
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 64
Bedankt: 9
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Wenn mich jemand absichtlich verletzt. (Arm-, Beinbruch,...)
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Because I cut the brakes! Wildcard, bitches! Yeeeeehaaaaw!!!
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13.03.12, 17:17
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 19
Bedankt: 22
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höchsten vllt für Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, da du ohne Lizenz Medikamente hergestellt hast. Alles andere ist Pech, denke kaum das man da einen wegen Tötung oder Mord belangen kann.
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13.03.12, 17:26
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#7
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Pc-Allrounder
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 46
Bedankt: 16
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@Flaming
Ja genauso würde ich das auch sehen alles andere wäre an den Haaren herbeigezogen !
Wobei ich dem deutschen Staat auch alles andere zutrau'n würde ^^
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13.03.12, 21:09
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#8
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Der Graue
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 658
Bedankt: 393
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Lass den Schwachsinn dahin verschieben wo es hingehört, in den Fun & Spam bereich 
Also verklage ich dich wegen Post eröffnen im falschen Bereich.......
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13.03.12, 22:07
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#9
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Ort: konoha
Beiträge: 295
Bedankt: 422
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Wenn dir jemand ein abgemeldetes Auto klaut, bei dem die Bremsen nicht funktionieren und er dann damit einen tödlichen Unfall baut, bist du dann auch wegen Fahrlässige Tötung dran?
BTW: Hier gehts wahrscheinlich mehr ums nachdenken als darum eine Lösung zu finden.
Ich glaube nicht, dass er einen Paragraphen aufgelistetet haben möchte.
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13.03.12, 22:07
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#10
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Pc-Allrounder
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 46
Bedankt: 16
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Ich finde man sollte einen Bereich eröffnen in dem nur themen aufgemacht werden unter denen Leute rumnörgeln können, für viele wäre das hilfreich und der Bereich würde sich extrem schnell füllen
Dieses Thema aber könnte man sowohl hier als auch im Fun und Spam bereich eröffnen, dass hängt von subjektiver Meinung ab, wenn du also fest davon überzeugt bist, dass das in einen anderen Bereich gehört wende dich bitte an einen Moderator der das thema dann verschiebt oder auch nicht
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13.03.12, 22:09
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#11
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Ort: konoha
Beiträge: 295
Bedankt: 422
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Wenn dir jemand ein abgemeldetes Auto klaut, bei dem die Bremsen nicht funktionieren und er dann damit einen tödlichen Unfall baut, bist du dann auch wegen Fahrlässige Tötung dran?
BTW: Hier gehts wahrscheinlich mehr ums nachdenken als darum eine Lösung zu finden.
Ich glaube nicht, dass er einen Paragraphen aufgelistetet haben möchte.
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13.03.12, 22:43
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#12
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Da das Gift bzw. die Blätter vom Fingerhut extrem bitter ist, würde man es wahrscheinlich eh nicht runterschlucken,sondern ausspucken.
Aber angenommen du würdest es offen rumstehen lassen, dürfte dir zwar keine fahrl. Tötung angehangen werden, aber trotzdem würde dir ne ordentliche Strafe drohen.
Aber wenn du mit deinem kleines Gedankenspielchen meinst ungeschorren Leute aus den Weeg zu räumen, dann hast du dieses Spiel in einem falschen Forum gepostet.
Frag einen Anwalt.de oder wie sie nicht alle heißen, könnten dir danach sogar noch mit Rat und Tat zur Seite stehen
Mfg
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14.03.12, 00:20
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#13
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.049
Bedankt: 8.165
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Zitat:
Zitat von Philipp5463
Das Problem dabei ist ja dass ja dass es dir geklaut wurde und du somit nicht fahrlässig gehandelt hast
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Fahrlässig=Unvorsichtig bzw leichtsinnig.
Wenn du sowas bunkerst, darf es nix und niemand bekommen, sonst ist es fahrlässigkeit. Vollkommen egal ob er/sie/es das klaut oder direkt bei dir konsumiert oder was auch immer, du hast dafür gesorgt, das zumindest theoretisch eine einfache Möglichkeit besteht, dran zu kommen. Da du das Risiko kanntest, ist ne fahrlässige Tötung.
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14.03.12, 12:12
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 23
Bedankt: 18
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Sofern du es nicht als "Sehr giftig" oder "Tödlich" gekennzeichnet hast hast du wohl fahrlässig gehandelt und solltest somit auch rechtlich belangt werden, höchstwahrscheinlich wegen fahrlässiger Tötung.
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14.03.12, 13:38
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#15
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Gulligammler
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Am Arsch der Welt
Beiträge: 947
Bedankt: 3.436
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Deutschland ist eines der wenigen Länder der Welt, in
denen Beihilfe und Anstiftung zum Selbstmord nicht
bestraft werden können.
Sollte dies bei der sache der fall sein brauchst dir keine Sorgen machen 
Wenn du es ihm selber eintrichterst sieht es anders aus,ansonsten haben die die vorredner scho genug Antworten gegeben
__________________
"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
Link down? PM! Re-Up kommt!
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14.03.12, 20:48
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#16
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 146
Bedankt: 347
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Hier war doch mal eine ähnliche Frage darum ging es, wenn ich jemanden erschisse, wenn gehört die Kugel danach
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Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern dass man nie beginnen wird zu leben.
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15.03.12, 14:49
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#17
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Gulligammler
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Am Arsch der Welt
Beiträge: 947
Bedankt: 3.436
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Demjenigen der sie danach findet :P
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"Gibst du einem Mann einen Fisch, so ernährst du ihn für einen Tag. Erschlägst du den Mann aber mit einem Stock, so bekommst du nicht nur den Fisch, sondern auch seine Frau!"
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15.03.12, 18:02
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#18
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.468
Bedankt: 4.893
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Hi...
angenommen ich onaniere im Freibad vom 10 m Turm und 25 empfängnisbereite Frauen werden schwanger... muss ich dann für alle Alimente zahlen???
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15.03.12, 18:44
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#19
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Newbie
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 84
Bedankt: 101
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Haha, ich musste ernsthaft nachdenken.
Du wirst wohl als objektiv zurechenbare Ursache der Empfaengnisse den finanziellen Schaden der Muetter, verursacht durch das Kind, begleichen muessen. Ob darueberhinaus Unterhalt im Sinne des Familen-/Sozialrechts faellig wird...ich will nicht Richter spielen (Das Recht geht in solchen Faellen im Regelfall vom Beischlaf aus, nicht von kollektivem Freibadempfaengniss, waere auf alle Faelle ein Praezedenzfall).
Im Uebrigen sollte der Freibadbetreiber eigentlich dafuer Sorge tragen, dass Spermien in seiner Suppe nicht ueberleben - eventuell koennte ihm eine "Teilschuld" zuzurechnen sein.
Edith sagt:
1. Die Kugel "gehoert" als "Tatwerkzeug"/Beweismittel dem deutschen Staat.
2. btT: Kommt darauf an, wo dir dein Blumenextrakt geklaut wird.
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16.03.12, 13:15
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 42
Bedankt: 8
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diebe sind selbst schuld, Giftmischen ist verboten,hmmm 3 jahre auf bewährung (binn ein netter)
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16.03.12, 14:46
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#21
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Stammi
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 1.111
Bedankt: 2.926
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Zitat:
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Juristen haben daraus den Grundsatz der sogenannten Verkehrssicherungspflicht geschaffen: Wer eine Gefahr für andere schafft (z.B. mit dem Auto herumfährt, auf seinem Grundstück eine Grube gräbt, eine Baustelle betreibt oder sonstige Gefahren herbeiführt), der hat dafür Sorge zu tragen, dass kein anderer versehentlich dadurch zu Schaden kommt, auch kein Analphabet und auch nicht im Dunkeln.
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5 Zeichen bla
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16.03.12, 20:14
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#22
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GullyGott
Registriert seit: Mar 2010
Ort: Zurich
Beiträge: 85
Bedankt: 171
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kommt drauf an wo dus aufbewahrt hast. wenn er bei dir einbricht und es klaut, kann man dich höchstens wegen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz belangen. allerdings wird das wohl auch eher nicht eintretten, denn in geringen mengen ist es wohl nicht unbedingt strafbar.
solltest du es in kauf genommen haben, dass es jemand konsumiert wirst du aber wegen totschlag, fahrläsiger tötung oder körperverletzung mit todesfogle drankommen sowie gefährdung des lebens. ist halt sehr umstandsspezifisch. wie immer gilt der adäquate kausalzusammenhang und die fahrläsigkeit zu prüfen.
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22.03.12, 00:13
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#23
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Banned
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 358
Bedankt: 491
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Zitat:
Zitat von Philipp5463
Hallo
letztens habe ich mich gefragt wegen was (wenn überhaupt) ich belangt werden könnte wenn ich :
Aus dem giftgen Fingerhut den Saft auspressen würde und den jemand klauen und dann trinken würde ? ( Danach stirbt er)
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Danach wärst Du tot......
Jedenfalls wenn man deiner Beschreibung folgt !
Übrigens: Tolles Deutsch !!!!
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