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Löcher im Grundgesetz

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Ungelesen 12.04.10, 14:34   #1
smartyyy
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Standard Löcher im Grundgesetz

Die Niemand-Lücke

Ihr seid richtig gemein und wollt eurem Kind, wenn es auf die Welt kommt gleich mal so richtig eins reinwürgen? (Wahrscheinlich wollt ihr das nicht, aber witzig wäre es dennoch)

Wenn doch, dann nennt euer Kind: Niemand

Mit dem Namen Niemand hat man in Deutschland besondere Rechte, die sogar im Grundgesetz (sogar in den Grundrechten!!!) verankert sind. Man kann hierbei sogar von Diskriminierung sprechen! Schließlich kann man ja nichts dafür, wenn man Niemand heißt.
Aber sehen wir uns den Sonderfall Niemand einmal an:

Artikel 3

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Hier wird schon deutlich, das der deutsche Staat ein klaffendes Loch im System hat, da man als Niemand in unserem Land ohne Probleme diskriminiert und schikaniert werden darf und dies ausdrücklick gestattet sei.

Artikel 4

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Dieser Absatz beschreibt, dass ein Niemand auch ohne Hindernisse zum Söldner und somit zum Kriegssklaven des Staates gemacht werden. So etwas ist doch UNVERANTWORTUNGSLOS!!!

Artikel 12

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Wie ich schon sagte...das ist Sklaverei.

So etwas kann man doch Niemandem antun. Falls ihr weitere zweideutige und lustige Stellen im Grundgesetz findet, bitte posten.
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