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Schuldner Zinsen richtig berechnen

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Ungelesen 07.03.11, 13:11   #1
sixs
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Benutzerbild von sixs
 
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sixs gewöhnt sich langsam dran | 51 Respekt Punkte
Standard Schuldner Zinsen richtig berechnen

Hallo,

Ich weiß nicht wo ich meine Frage unterbringe, daher schreib ich mal hier rein. ( wenn falscher Bereich bitte ich einen Mod. meine Frage zu verschieben Danke )

Ich bekomme von einer Firma für nicht bezahlte Handwerksrechnungen noch Geld. Gegen diesen Schuldner habe ich einen Titel erwirkt. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner auch angetroffen, doch wie schon vorhersehbar ist bei diesem kein Kapital .

Weiß jemand wie ich für den geschuldeten Betrag die Zinsen berechne ? Gibt es dafür eine Software ? Und woher nehme ich den Zinssatz ?

Ich habe das noch nie gemacht und bin für jede Hilfe sehr dankbar.


Danke im voraus
sixs ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.03.11, 19:20   #2
Guuuulotonkgo
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Registriert seit: Jan 2011
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Guuuulotonkgo ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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frag mal einen beliebigen 14jährigen ... oder nein, bei den aktuellen PISA-Ergebnissen besser doch nicht
Guuuulotonkgo ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.03.11, 19:38   #3
Achim1975
Süchtiger
 
Benutzerbild von Achim1975
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 825
Bedankt: 149
Achim1975 gewöhnt sich langsam dran | 30 Respekt Punkte
Standard

hallo,

Zitat:
Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB)

Zinssatz der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem DÜG (= Diskontsatzüberleitungsgesetz) getreten ist, soweit dieser als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in nach dem EGBGB vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen auf Grund solcher Vorschriften verwendet wird. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße (jüngste [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] der EZB, marginaler Satz) seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz wird jeweils unverzüglich nach dem 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
den erfährst du von der Qualle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Damit berechnest du den Zins.


Da sich der Zinssatz aber ändert musste schauen. Du nimmst von X bis X den in dem Zeitraum gültigen Zinssatz und berechnest. Dann wieder von X bis X den da gültigen Zinssatz. Du musst aber auch aufpassen das du die Zinsen nicht doppelt berechnest.


grüße
__________________
So ist es und so bleibt es, in engen Hosen reibt es.
Achim1975 ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Achim1975:
rob5k (12.03.22)
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