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Ungelesen 24.01.23, 21:20   #1
google88
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Standard Grunderwerbssteuer

Hallo,
Und zwar habe ich eine Frage zur Grunderwerbssteuer, bzw. deren Bescheid.
Wir haben vor kurzem 2 Wohnungen im Selben Haus gekauft, und haben nun den Bescheid zur Grunderwerbssteuer erhalten. Jedoch haben wir ein und den selben Bescheid 4 Mal erhalten. lediglich die letzte Ziffer der Steuernummer ist anders.
Leider konnte ich die Dame vom Finanzamt noch nicht erreichen, und wollte fragen ob sich hier vielleicht jemand damit auskennt.
Vielen Dank,

mfg
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Ungelesen 26.01.23, 07:44   #2
Rumplestilskin
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Standard

Guten Morgen,


Du hast Glück, wenn Du im Finanzamt jemand erreichst, der Ahnung damit hat.

Am einfachsten per Elster gegen alle Bescheide Einspruch einlegen mit der Begründung "Begründung folgt" und dann meldet sich das Finanzamt, und dann hast Du einen Ansprechpartner. Ausserdem brennt so nichts an, wenn da wirklich was schief gelaufen ist.
__________________

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Ungelesen 26.01.23, 08:01   #3
MotherFocker
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Was heisst "wir"?
Und es sind zwei Wohnungen.

Folglich also mehrere Kaufparteien, was auch folglich mehrere Grunderwerbssteuerbescheide nach sich zieht für jede Person/Wohnung.
Deshalb auch die unterschiedlichen Steuernummern.

Überprüfe doch einfach die Grundbuchauszüge mit den angegebenen Daten auf den Bescheiden.

Grundsätzlich aber ist ein Einspruch nicht falsch, da seit vielen vielen Jahren ein Verfahren beim BGH, ob dieser Grunderwerbssteuer, hängig ist.
Diesem Einspruch sollte aber alles formal Wichtige enthalten sein und sich auf alle und künftige Steuerbescheide (natürlich nur der Immobilie betreffend, nicht etwa persönlichen EkSt-Bescheid...) erstrecken.

Der Rest dürfte dann vom zuständigen FA erledigt werden.
(Nicht der Einspruch bzgl. der Grunderwerbsteuer an sich...)

Aber i.d.R. macht das FA bei Grunderwerbsteuerbescheiden keine Fehler.

Oder ihr habt schon zusätzlich den Grundsteuerbescheid bekommen...
Grundsteuer (fällt vierteljährlich an bis zur Aufgabe an dem Eigentum) und Grunderwerbssteuer (fällt einmalig beim Kauf an) sind unterschiedlich.

Und dann dürft ihr euch auch gleich an den Grundsteuerbescheid für die Neufestsetzung machen
Gilt dann ab 2025. Also viel Arbeit
__________________

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Geändert von MotherFocker (26.01.23 um 08:07 Uhr)
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Ungelesen 26.01.23, 13:40   #4
karfingo
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Also 2 Bescheide, je Wohnung, an Grunderwerbssteuer (einmalig) und 2 Bescheide an Grundsteuer (vierteljährlich) = macht 4 Bescheide; alles in Butta!
karfingo ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.01.23, 19:56   #5
Adq
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Zitat:
Zitat von karfingo Beitrag anzeigen
Also 2 Bescheide, je Wohnung, an Grunderwerbssteuer (einmalig) und 2 Bescheide an Grundsteuer (vierteljährlich) = macht 4 Bescheide; alles in Butta!
Quatsch mit Soße.

Die Grundsteuer erhebt die Gemeinde nicht das Finanzamt.

4 Bescheide, 2 Wohnungen.

Pro Person und Wohnung ein Bescheid. Sollte auch im Anschreiben klar erkennbar sein das 2 Briefe an dich gehen und die anderen 2 an den anderen Käufer.
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karfingo (26.01.23)
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