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Naviverbot für Handys

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Ungelesen 07.10.08, 19:33   #1
Eberhard Cohrs
oh bissl bleede ...
 
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Standard Naviverbot für Handys

hab diese meldung heute in ähnlichem wortlaut in der zeitung gelesen.

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ja spinnen die denn? das heißt, wenn ich nen unfall mit eingeschaltetem navi habe, wirds extra teuer bzw. bei kontrolle bußgeld!
ich fahr nur mit navi rum, brauch ich für und während der arbeit ... mann mann mann ...

ich fass es nicht ...
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Ungelesen 07.10.08, 20:28   #2
Earthstar
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Angefasst werden darf das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist strafbar und wird mit Bußgeldern geahndet (OLG Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/0.

Ein normales Navi sollte beim Fahren auch nicht bedient werden! Wenn die Route eingestellt ist muss man das Handy doch gar nicht mehr anfassen und wenn doch einfach anhalten!

Strafbar ist die Bedienung währent der Fahrt! Egal ob Telefon, SMS, Navi oder Mp3 Funktion!
__________________
Erlaube deinem Gegner dorthin zu gehen, wohin er will - ändere seinen Weg, wenn er es will, und danach erlaube ihm dorthin zu fallen, wohin er will.
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Ungelesen 07.10.08, 21:05   #3
takahoma
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....Unglaublich.....und was ist mit den navis der Luxus Karren, die haben doch auf ihrem Touch-Screen neben ggf. TV definitiv Autotelefon via bluetoth oder fest und dann eben über touch-screen sms, mp3 usw.....habe sowieso die Erfahrung gemacht das wenn Du nur die richtige Kleidung und das richtige Auto, den richtigen look usw, usw hast bist Du (fast) überall vogelfrei, selbst bei behörden, polizei usw, steigst du 5-minuten später in ein brot-und butter Auto ein sieht die Welt wesentlich härter aus....
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Ungelesen 07.10.08, 23:17   #4
Kedio
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wahrscheinlich nicht mal nen führerschein aber mal ein bisschen rumheulen (mal ganz davon abgesehen dass der ts nicht mal die nachrichten verstanden hat die er hier verlinkt hat).

auf jeden fall nichts neues die meisten navis die ich kenn teilen dir übrigens genau das mit was in deinen "news" steht.
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Ungelesen 08.10.08, 17:38   #5
Eberhard Cohrs
oh bissl bleede ...
 
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Zitat:
Zitat von Kedio Beitrag anzeigen
wahrscheinlich nicht mal nen führerschein aber mal ein bisschen rumheulen (mal ganz davon abgesehen dass der ts nicht mal die nachrichten verstanden hat die er hier verlinkt hat).

auf jeden fall nichts neues die meisten navis die ich kenn teilen dir übrigens genau das mit was in deinen "news" steht.
ich hab mit sicherheit verstanden, was ich verlinkt habe mein bester. da steht auch schwarz auf weiß: "Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt. überdies besitze ich meinen führerschein seit 23 jahren ..."


man darf also die navifunktion nicht benutzen! wer lesen kann ... usw.

auf deutsch: bei verkehrskontrolle mit eingeschaltetem (handy)navi erwischt = Bußgeld, habe heute einen ordnungshüter diesbezüglich gefragt, und er hat mir das genauso bestätigt! bei festeingebauten navis trifft dies nicht zu!
und jetzt du ...
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Ungelesen 23.02.09, 22:36   #6
vesselmanager
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[QUOTE=Eberhard Cohrs;19543034]ich hab mit sicherheit verstanden, was ich verlinkt habe mein bester. da steht auch schwarz auf weiß: "Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt. überdies besitze ich meinen führerschein seit 23 jahren ..."


Naja, ARAG eben, gibt ja auch noch andere Rechtsschutzversicherungen )
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Ungelesen 08.10.08, 19:24   #7
Picard
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Ich denke der Artikel ist lediglich Unglücklich Formuliert.
Wenn ich mir den ganzen Artikel durchlese entsteht doch stark die Meinung das hier auf die untersagte Bedienung eines Mobiltelefons während der fahrt (in welcher Art auch immer) hingewiesen wird. Dies ist schon länger bekannt. Ich denke der Satz "Und auch der Gebrauch der Navi-Funktion des Mobiltelefons ist laut den Rechtsexperten der ARAG untersagt." Spielt auf die Bedienung des Gerätes während der fahrt hin, was sich stark durch die nachfolgenden Sätze ableiten lässt.
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Nichts ist wahr, alles ist erlaub (Hassan i Sabbah)
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Ungelesen 08.10.08, 19:34   #8
Eberhard Cohrs
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ja, das ist schon richtig! steht ja auch in jeder bedienungsanleitung eines navis.
ich habe heute aber einen polizisten gefragt, und dieser bestätigte eindeutig, daß der tatbestand eines eingeschalteten handys mit laufender navisoftware ein bußgeld nach sich zieht (Kostenpunkt 35€)! das ist doch das, was mich so "aufregt"! obwohl, wer glaubt schon pfefferminzsoldaten und den medien, lassen wir's gut sein. ich schalt das ding jedenfalls aus, sobald ich ne kelle seh ...
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Ungelesen 09.10.08, 19:01   #9
takahoma
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takahoma ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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...spinnen wir das mal weiter...und was ist dann wenn ich z.B.ein htc touch das ich via bluetoth an eine Navigations-Konsole (Festeinbau im Auto) über Autotelefonfunktion gekoppelt habe...... wie immer alles Grenzwertig und im Zweifelsfall Auslegungssache......
takahoma ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.02.09, 09:04   #10
Thraciel
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Schmarrn...
Ich darf ja mein Handy auch in einer Handyhalterung mit Headset zum Telefonieren nutzen.
Ich darf mein Handy ja nur nicht bedienen. Wie sinnvoll diese Regelung ist muss jeder für sich wissen, so oder so darf ich aber navigieren womit ich will.
Aber sowenig ich eine Landkarte bei voller Fahrt am Lenkrad ausbreiten sollte/darf gilt das auch fürs rumtatschen am Navi (was man ja eigtl auch nicht muss)
Thraciel ist offline   Mit Zitat antworten
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