Als Untersuchungsgefangener bist du nicht verpflichtet zu arbeiten.
Als Strafgefangener (und dazu zählt auch eine Ersatzfreiheitsstrafe-Geldstrafe) BIST DU VERPFLICHTET zu arbeiten.
Falls du allerdings die Arbeit verweigerst, können sie dir 1. viele viele ,,Vorteile'' streichen (anstaltseigenen TV, zulassung zu irgendwelchen Gruppen o.ä.) und 2. können sie dir die Haftkosten auflegen. Die Gliedern sich UNGEFÄHR so auf....
Pro Monat ca
30 € zum Essen und
ca. 170 € bei einer Einzelbude
ca. 100 bei einer Zweierbude
ca. 70 € bei einer dreierbude
ca. 35 € bei einer Viererbude.
die darfst du dann bei oder nach deiner Entlassung bezahlen. Kannst du es nicht bezahlen, tja, landest du wieder per EFS im Knast.