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myGully |
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21.09.11, 10:25
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Gibt es einen gewissen Spielraum im Deutschen Waffengesetz?
Hallo Leute,
da ich gerade mal wieder auf der Suche nach einem neuem Messer bin, welches ich auch legal mit mir führen kann, hat sich mir eine Frage aufgetan.
Und zwar sieht das Waffengesetz ja vor, dass das führen von Messer mit feststehender Klinge welche über 12 cm beträgt verboten sei.
Soweit so gut. Nun ist jedoch die Frage, ob es denn genau 12 cm sein müssen was noch erlaubt ist, oder ob es auch 12,1 oder 12,2 cm sein können?
Wäre ja möglich dass ab 12,5 aufgerundet wird ... was dann 13 cm wären, und somit verboten, und unter 12,5 wäre dann 12 cm und damit noch erlaubt.
Weiß jemand dazu etwas? Vielleicht hat auch jemand auch eine Person in der Familie die er dazu befragen könnte ...
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21.09.11, 10:35
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 13
Bedankt: 8
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Unser Waffengesetz sagt:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Für mich sind 12,1 cm ganz klar über 12 cm und somit verboten. Aber hey, vielleicht verfilmst du einfach dein Leben (siehe Absatz II Nr. 1).
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21.09.11, 10:39
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#3
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Stammi
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 997
Bedankt: 1.141
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hier ist das recht ausführlich beschrieben:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
und ich sehe da eher keinen spielraum. 12 cm sind 12 cm. (kann dir jede frau bestätigen  )
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21.09.11, 10:39
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ja, ich kenne das Waffengesetz. Du hättest es also nicht noch einmal zitieren müssen!
Es ist aber nicht genauer definiert ob denn größer gleich 12,000001 cm sind, oder ob größer gleich 13 cm sind.
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21.09.11, 10:41
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#5
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Alter ... ich will hier keine Links und was weiß ich nicht haben.
Ich habe die letzten beiden Tage damit verbracht das genau zu studieren. Jedoch ist es eben NICHT genau definiert. Denn hier und da widersprechen sich sogar die Politiker mit den Waffengesetzen.
Ich meine es gibt überall eine gewisse "Toleranz". Daher will ich aus zu verlässlicher Quelle wissen ob an dem ist oder eben nicht.
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21.09.11, 10:55
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 95
Bedankt: 101
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Ich hab mal nach Gerichtsurteilen gesucht, in denen vllt was steht.
Wird aber nix zu gesagt.
Es gibt auch keine Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen dazu.
Also würd ich sagen muss man sich genau nach dem Wortlaut des gesetzes richten.
und 12,1 cm sind nun mal mehr als 12.
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21.09.11, 10:51
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 16
Bedankt: 1
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Rechtlich gesehen ist 12.00001cm über 12cm und von daher gesehen illegal. Gibt keinen Spielraum.
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21.09.11, 10:53
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#8
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Es muss rein von der Logik her schon eine Toleranz geben, da die Polizei wohl kaum ständig ein geeichtes Messgerät bei sich hat.
Aber ich merke schon ... werde doch mal bei der Waffenbehörde anrufen müssen!
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21.09.11, 10:57
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ja, aber die Sache ist doch einfach die ... der Händler verkauft dir ein Messer welches auch laut Hersteller eine 12er Klinge hat.
Du misst dieses nach, und es hat eine 12er Klinge.
Nun wird man von der Polizei angehalten, die messen und es hat 12,1 cm.
Ja und dann steht man da.
Daher muss doch irgendwie ein gewisser Spielraum möglich sein.
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21.09.11, 11:14
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#10
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Auf den Punkt
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.903
Bedankt: 2.107
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Es gibt einen Ermessensspielraum der Polizei.
Wäre ich Polizist, würde ich das von deiner Erscheinung bzw. der Situation abhängig machen. Der Familienvater beim Camping darf sein Messer behalten, während der betrunkene Randalierer, den ich nachts um 3 aufgreife, seines verliert. Dazwischen ist jede Abstufung möglich.
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21.09.11, 11:14
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#11
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.007
Bedankt: 11.640
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Man könnte sich natürlich auch ein Messer mit 11cm langer Klinge kaufen und dem ganzen gesetzlichen Unsinn entgehen. Und eine 11cm Klinge ist nicht weniger tödlich als eine mit 12cm.
__________________
Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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21.09.11, 11:21
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#12
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Zitat:
Zitat von painjester
Man könnte sich natürlich auch ein Messer mit 11cm langer Klinge kaufen und dem ganzen gesetzlichen Unsinn entgehen. Und eine 11cm Klinge ist nicht weniger tödlich als eine mit 12cm.
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Könnte man. Aber Survival Messer findet man kaum mit kurzer Klinge!
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21.09.11, 14:03
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 248
Bedankt: 62
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Hoorizon, ich glaub das wird der nicht verstehen.  D
Nein, da gibts kein Spielraum. Irgendwann muss halt eine Grenze gezogen werden. Mir ist klar, was du meinst mit "Spielraum", so wie beim Autofahren, dass man in einer 30er-Zone noch 32 oder 33km/h (Beispiel) fahren kann. Das ist aber nur so, weil ein Mensch nicht sterben wird, weil der Wagen jetzt 5 km/h mehr fährt. Beim Messer ist das anders. Alles über 12cm heißt 12,00001 sind schon zu viel. Ich kann dir jetzt kein Paragraphen sagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, da ich ein Praktikum bei einem Juristen mache und es vor einer Woche einen ähnlichen Fall gab.
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21.09.11, 14:55
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#14
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 51
Bedankt: 127
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PrincePorn, ich hoffe ich kann Dir ein bißchen weiterhelfen.
Grundsätzlich kann man bei feststehenden Messern sagen:
"es kommt auf den Einzelfall drauf an..."
Es handelt sich nach dem Waffenrecht hierbei um eine Ordnungswidrigkeit(Einschränkungen beim Führen) und
"der" Polizist hat hierbei einen Ermessensspielraum.
Kommt es zur Anzeige, wird der Staatsanwalt bei Ersttätern dieses Verfahren gegen Geldauflage (200 - 500 Euro) einstellen.
Es kommt auch darauf an, unterwelchen Umständen ein Messer mit feststehender Klinge(z.B. 12,3 cm) sichergestellt worden ist:
Beim Camping oder beim Disco-Besuch......
Anders sieht es bei Einhandmessern(absolutes Verbot des Besitzes) aus, da hier eine Straftat vorliegt und von Amts wegen ermittelt werden muss.
Bei weiteren Fragen sende eine E-Mail, hier wird Dir geholfen:
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Auf keinen Fall können Dir Waffen (Groß) Händler eine rechtkonforme Auskunft erteilen. Einige negative Beispiele siehst Du hier:
"....mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer/Eigentümer dürfen Sie diese Waffen ohne "kleinen Waffenschein" bei sich tragen....." (völliger Blödsinn)
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Das neue waffengesetz ist sehr schwammig vormuliert und daher wird es auf das Richterrecht ankommen.
Übrigens dieses "Messer" ist nicht verboten:
BKA-Gutachten: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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21.09.11, 15:17
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#15
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.454
Bedankt: 9.548
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Zitat:
Zitat von fernguck
"....mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer/Eigentümer dürfen Sie diese Waffen ohne "kleinen Waffenschein" bei sich tragen....." (völliger Blödsinn)
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Äh... gemeint sind die Eigentümer von Haus, Garten, Grundstück!
Zitat:
[...]im eigenen Haus, Garten, Grundstück oder mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer/Eigentümer dürfen Sie diese Waffen ohne "kleinen Waffenschein" bei sich tragen.
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Aber mal andersrum:
Darf man denn mit dem Kleinen Waffenschein auch größere Messer (soll heißen mit feststehender Klinge >12cm) oder gar Einhandmesser führen?
Sorry für ein kleines bisschen Off-Topic...
__________________
Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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21.09.11, 14:10
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#16
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ich kann dich mit einer 3 cm Klinge genauso "kaputt" machen wie mit einer 12,5 cm Klinge.
Also kein Argument!
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21.09.11, 14:13
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#17
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.191
Bedankt: 2.777
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Hab auf einem Festival einen Polizisten (Privat) getroffen und ihn mal zu meinem Rettungs-Messer befragt.
Also eigentlich ist es DEFINITIV verboten, egal ob 19cm oder 12,0000000000001cm.
Hier entsteht aber die Frage nach dem Aufwand. Lohnt es jemanden wegen 0,1cm zu belangen? Nein, da jedes Gericht niemals deswegen Klage erheben würde.
Es liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten, doch wirst du mit 99% Wahrscheinlichkeit keinen Ärger bei kleinsten Abweichungen bekommen. Wsl. auch nicht bei 13cm.
Du kannst dem ganzen aber entgehen, indem du dir ein Messer zulegst das am unteren Ende gezackt ist und damit die Klinge verkürzt. So kannst du eine 20cm "Klinge" legal mit dir führen.
e:
Meine "Klinge" ist zB. 17cm lang, aber nur 11,5cm geschliffen. Lt. Aussage des Polizisten ist es somit i.O.
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21.09.11, 14:18
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#18
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Hab nun auch mal eine Mail an eine Polizeidienststelle geschrieben.
Wollte erst anrufen, aber mir ist es lieber etwas schwarz auf weiß zu haben.
Eine 20 cm brauche ich nicht. Je länger die Klinge, desto instabiler wird diese.
Geht um so was!
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21.09.11, 14:21
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#19
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.191
Bedankt: 2.777
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Die Klinge ist verkürzt und von daher ist es kein Problem.
Genau so sieht es bei mir auch aus.
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21.09.11, 14:41
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#20
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Wanted - Dead or Alive
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 1.803
Bedankt: 1.336
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Ich kann da auch nur spekulieren, aber ich denke solange Kabel 1 mit "Achtung Kontrolle" hinter den Polizisten herläuft, wird man dir das Messer ohne Probleme mit 12,4 überlassen.
Ansonsten ist es schon bei 12,1 weg :P .
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21.09.11, 15:03
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#21
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Nun ja, ich habe schon eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz. Wurde auf dem Weg zu einem "Date" (ca. 9 Minuten Fußweg von meiner Wohnung von der Polizei angehalten. Allgemeine Personenkontrolle^^).
Hab eine Geldstraße von dreihundert und ein paar zerquetschte bekommen.
Darum ist es mir ja wichtig, ein Messer zu haben was ich eben legal bei mir führen darf.
Könnte mir natürlich einfach ein Schweizer Taschenmesser zulegen, aber das ist mir nicht stabil genug. Will es eben auf Arbeit benutzen. Und da nützt mir auch kein Cutter etwas.
Daher ein stabiles "Survival-Messer" wo ich eben auch hinten mal mit dem Hammer drauf schlagen kann.
Und eben dieses will ich auch normal mit mir führen können.
Nun könnte man freilich darüber diskutieren, wozu man zum einkaufen oder was weiß ich ein Messer bei sich haben muss ... aber es gab schon oft Situationen wo es gut war eines bei zu haben.
Und ich rede nicht von Situationen der Selbstverteidigung oder ähnlichem.
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21.09.11, 15:09
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#22
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 51
Bedankt: 127
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Das von Dir o.g. genannte Gerber-Bear-Grylls hat eine genaue Klingenlänge von
4,75 Inches, umgerechnet also 12,06 cm.
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Wegen einem halben Millimeter mehr würde ich mir keine Sorgen machen.
Das fällt in den Toleranzbereich der Fertigung.
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21.09.11, 19:35
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#23
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Auf den Punkt
Registriert seit: Feb 2011
Ort: Deutschland
Beiträge: 1.903
Bedankt: 2.107
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Nun ja, ich habe schon eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitz.
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In dem Fall würde ich halt erkennbar unter den 12cm bleiben um keinen weiteren Stress zu riskieren.
11cm reichen sicher auch aus, um auf dem Weg zur Arbeit noch schnell ein Krokodil zu häuten.
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23.09.11, 10:37
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#24
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Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 37
Bedankt: 32
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Zitat:
Zitat von Prince Porn
Darum ist es mir ja wichtig, ein Messer zu haben was ich eben legal bei mir führen darf.
Könnte mir natürlich einfach ein Schweizer Taschenmesser zulegen, aber das ist mir nicht stabil genug. Will es eben auf Arbeit benutzen. Und da nützt mir auch kein Cutter etwas.
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Jetzt mal ganz Blöde aber von oben Abschnitt drei
Zitat:
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
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Jetzt weiß ich nicht was du arbeitest, aber dass sollte doch dann eine Möglichkeit sein? Die ganzen Zimmermänner etc die ich so sehe haben meiner Meinung nach auch längere Klingen am Gürtel.
Ansonsten wirst du wohl von der Polizei (oder sonstwem) keine Auskunft darüber kriegen, was sie evtl. fürn nen Ermessensspielraum haben. Damit würden sie sich ja über den Gesetzestext stellen.
Und die Argumentation weiter oben mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ist Quatsch. Die 2 km/h mehr sind als Messtoleranz gedacht und nicht Ermessensspielraum.
Für dein Messer würde ich ja von ca 5% Abweichung ausgehen in der Messgenauigkeit, und mit nem normalen Messgerät (Lineal oder so  ) kriegt man ja halbwegs 0.5 mm Genauigkeit hin, was dass ja auch währe... Ganz ehrlich bei mehr als nem Millimeter würde ich nicht auf 'Kulanz' hoffen.
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25.09.11, 18:52
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#25
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 5
Bedankt: 8
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Messer und andere Waffen bzw. Werkzeuge
ich habe eine Waffensachkundeprüfung abgelegt um auch mit Schusswaffen umgehen zu dürfen. Dort erfährt man vieles rund um das Waffengesetz und vor allem das Thema
tragbare Gegenstände wie Hieb und Stoßwaffen.
Kann ich nur jedem empfehlen.
Schaut mal auf die Webseite:
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21.09.11, 15:18
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#26
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Der kleine Waffenschein gilt nur für Schusswaffen!
Das ist auf der Seite dort verallgemeinert wie ich das sehe. Also nicht explizit auf die Machete dort anzuwenden.
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21.09.11, 15:21
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#27
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Sep 2009
Ort: ♥♥BACHELOR's NIGHT♥♥
Beiträge: 6.874
Bedankt: 13.575
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Hier ein interessantes [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] über das novellierte Waffenrecht.
Neben den feststehenden Grössen, muss dem Gegenstand eine Gebrauchsbestimmung und somit eine Rechtfertigung zum Tragen voraus gehen.
__________________
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21.09.11, 15:49
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#28
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Totaler Vollassi
Registriert seit: Aug 2009
Ort: Monnem !
Beiträge: 80
Bedankt: 157
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Prince Porn bewaffnet sich, wie sind alle gefickt... Lass dir einfach nen Bart stehn und sag der Pozilei im Zweifelsfall du seist Sikh. Die müssen aus religiöser Überzeugung nen Schwert mit sich rumtragen.
__________________
Große, rote Buchstaben
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21.09.11, 16:04
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#29
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.852
Bedankt: 711
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Gut das ich aus der Diskussion raus bin... Denn für mich kann ich immer den Paragraphen nutzen:
Zitat:
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
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Mach nen schein als Rettungssani, Ersthelfer, Rettungsschwimmer, Polizist oda sowas... Dann solltest du dich so nett wie dieser Paragraph formuliert ist, immer da rausziehen können. Denn ein Survial Messer kann bei einem Autounfall o.ä. immer nützlich sein
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21.09.11, 19:41
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#30
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ich werde es mir einfach holen, und damit dann zur nächsten Polizeidienststelle gehen und fragen ob ich es führen darf.
Wenn nicht, ja dann habe ich halt noch ein Messer mehr zu Hause rumliegen ... ^^
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21.09.11, 20:34
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#31
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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@Prince Porn
Die Polizei nimmt beim vermessen von Messern nur ein Normales Lineal und gucken ob es nicht über 13cm geht.
es wäre Schwachsinn wenn ein Polizist sagen würden, "halt mal das Messer ist 12,6cm lang"
da würde jeder Richter nur den Kopf auf den Tisch hauen, da das Waffengesetz so etwas nicht vorsieht, sonst müsste man ja alle Messer in Deutschland die mit 12cm angeben sind vernichten lassen weil sie 12,000000000000001 cm lang sind -.-*
Genauso kann man auch ein Messer über 12cm(also ab rund 13cm) mit sich rumtragen wenn es in einem Verschlossenen Behältnis ist(also nicht sofort das Messer erreicht und ziehen kann)
Es kann man auch eine Machte oder ein Schwert mit sich führen wenn man es in einem Richtigen Behältnis mit sich führt wie z.B. eine Schwert Tasche.
Das Beste ist immer noch das:
"4.2 Berechtigtes Interesse, allgemein anerkannter Zweck
Laut Gesetzgeber besteht das Verbot des Führens eines Messers gem. § 42a WaffG nicht,
„sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
das ist wohl das idiotischste was ich je gelesen habe, heißt lauf mit einem Messer oder sonst was rum und bei Kontrolle sagst du nutzt ich fürs Fischen, beim Wandern oder beim Waffentraining usw. und dann ist auch gut, nur weil man damit ein anerkannten Zweck dient
Ich weiß nicht ob das so gut ist Persönlich bei der Polizei zu fragen ob man das Messer nutzen darf. ich frag mich grade was wenn das Messer unerlaubt ist, wäre das nicht wie eine Selbst anzeige da man grade mit einem verbotenen Messer rumlief?
kannst auch zu dem Geschäft mal eine Mail schicken oder mal anrufen, die wissen da immer bescheid wie das mit dem mitführen ist ;D
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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21.09.11, 20:40
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#32
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Zitat:
Zitat von Style-Kill
Ich weiß nicht ob das so gut ist Persönlich bei der Polizei zu fragen ob man das Messer nutzen darf. ich frag mich grade was wenn das Messer unerlaubt ist, wäre das nicht wie eine Selbst anzeige da man grade mit einem verbotenen Messer rumlief?
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Denke ich nicht. Wenn ich nun zur Polizei mit Rucksack gehe, in dem sich das Messer befindet, und es dort aus dem Rucksack hole und frage, ob ich es denn am Mann bei mir führen darf, ist das ja kein Problem.
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22.09.11, 15:07
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#33
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 153
Bedankt: 183
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und wie bringst du es von der Dienststelle wieder nach Hause?
Wenn die lieben Ordnungshüter dirs verbieten stehste blöd da...
nur mal so ne kleine Anmerkung am Rande...
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21.09.11, 20:46
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#34
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Der schon wieder
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 942
Bedankt: 450
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Ein Plastikmesser kann man auch als Scheinwaffe Werten und es gibt Küchenmesser mit mehr als 12cm deswegen denke ich das es Toleranzen gibt, wie hier schon wer gesagt hat kommt es immer auf die Situation an wo man angetroffen wird, persönlich würde ich nicht mit einem Messer zu einen Date gehen aber jedem das seine.
Ich will mir in näherer Zukunft auch mal ein Kukuri kaufen und das ist eine Machete mit mehr als 20cm Klinge und man darf sie haben, du musst sie halt eben nur verschlossen mittragen ob jetzt so ein Schutzbeutel schon reicht weis ich nicht.
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21.09.11, 20:54
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#35
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ein Kukuri ist auch was feines.
Naja ich kann mir nicht vorstellen dass da schon ein Schutzbeutel ausreichen sollte? Oder vielleicht doch. Man muss erst in den Beutel fassen ...
Man könnte eigentlich auch einfach mit einem kleinem Beil rumlaufen.
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