Was heisst "wir"?
Und es sind zwei Wohnungen.
Folglich also mehrere Kaufparteien, was auch folglich mehrere Grunderwerbssteuerbescheide nach sich zieht für jede Person/Wohnung.
Deshalb auch die unterschiedlichen Steuernummern.
Überprüfe doch einfach die Grundbuchauszüge mit den angegebenen Daten auf den Bescheiden.
Grundsätzlich aber ist ein Einspruch nicht falsch, da seit vielen vielen Jahren ein Verfahren beim BGH, ob dieser Grunderwerbssteuer, hängig ist.
Diesem Einspruch sollte aber alles formal Wichtige enthalten sein und sich auf alle und künftige Steuerbescheide (natürlich nur der Immobilie betreffend, nicht etwa persönlichen EkSt-Bescheid...) erstrecken.
Der Rest dürfte dann vom zuständigen FA erledigt werden.
(Nicht der Einspruch bzgl. der Grunderwerbsteuer an sich...)
Aber i.d.R. macht das FA bei Grunderwerbsteuerbescheiden keine Fehler.
Oder ihr habt schon zusätzlich den Grundsteuerbescheid bekommen...
Grundsteuer
(fällt vierteljährlich an bis zur Aufgabe an dem Eigentum) und Grunderwerbssteuer
(fällt einmalig beim Kauf an) sind unterschiedlich.
Und dann dürft ihr euch auch gleich an den Grundsteuerbescheid für die Neufestsetzung machen
Gilt dann ab 2025. Also viel Arbeit