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Rezept Hautarzt Versichertenkarte

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Ungelesen 29.07.13, 16:07   #1
WarezMacher
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Standard Rezept Hautarzt Versichertenkarte

Hi,

ich wollte gerade eine Hautsalbe (Gegen Neurodemitis) vom Apotheker holen, hab jedoch vergessen, dass ich erst einmal das Rezept (von der Theke) des Hautartztes brauche. Nun, jetzt hab ich das Pech, dass meine neue Versichertenkarte (März 2013) nicht bei mir ist. Sie ist bei meiner Mutter, die gerade im Urlaub ist (2 Wochen noch). Sie hatte mir mal etwas abgeholt, daher brauchte sie die und ich hatte vergessen sie zurückzunehmen (Heute erst aufgefallen!).

Nun hatte ich jedoch in meinem Portmonee eine alte Versichertenkarte die bis zum Oktober 2013 läuft, welche jedoch nicht anerkannt wurden ist, da ich ja eine ,,neuere" habe (Mit Lichtbild etc.) und die somit (Paradox!) abgelaufen ist.

Meine Frage: Wie komm ich auf dem schnellsten Weg an dieses Rezept ? Hat da jemand Erfahrung? Die Frau meinte zu mir, dass es ohne Versichtertenkarte nicht funktioniert.

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!
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Ungelesen 29.07.13, 16:35   #2
WarezMacher
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Hallo und vielen dank für deine Antwort. Also soll ich zum Hautarzt nochmal hingehen und sie darauf hinweisen, dass ich die Versichertenkarte meinen Hausartz nachreichen werde, wenn ich das richtig verstanden habe, übernimmt er dann den Rest ?
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Ungelesen 29.07.13, 16:53   #3
WarezMacher
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So, ich bin mir jetzt sehr sicher (Hatte ich davor vergessen), dass ich sie das bereits gefragt hatte, ob ich es nachreichen kann. Auf ihre Geste hinweg hatte ich vermutet das sie mir nun das Rezept austeilt, jedoch hatte sie wieder beneint und kam zum Entschluss, das alles fertig sei und ich es erst bekomme wenn ich die Karte vorlege.

Ich hab jetzt auf einer anderen ,,Hautarztpraxi-Homepage" folgendes gelesen:

"Falls in dringenden Fällen einmal die Karte nicht vorgelegen hat, bitte diese sofort nachreichen. Sie ersparen sich und uns unnötige Rückfragen und Ärger mit der Krankenkasse. Ohne Versichertenkarte darf z.B. ein Kassenrezept nicht ausgestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, da dies gesetzlich so geregelt ist. ,,

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Und nun?
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