Ich will die COmmunity mal nciht mit einem weiteren, ist die Seite denn sicher Thread nerven, aber ich würde mich gerne mal erkundigen, ob jemand in letzter Zeit Abmahnungen für Downloads mit Links von Mygully erhalten hat?
Soweit ich informiert bin, soll man ja von Torrent die FInger lassen und es soll riskant sein, von movie2k und den ganzen netten Seiten zu ziehen, allerdings habe ich von niemandem gehört, der Ärger wegen OCH Downloads bekommen hat, mit Links von Tauschbörsen wie Mygully.
Würde mich mal intressieren, wie hier so die Lage ist, ich selber habe noch keine schlechten Erfahrungen damit gemacht, von OCHs zu laden.
Btw ich für meinen Teil traue Streams nicht und ziehe mir den Film zum später mal wieder ansehen direkt, viele sagen man bekommt beim stream angucken nie probleme und wenn man downloadet landet man sofort im Knast, ich habe es allerdings anders erlebt, für den stream über movie2k hatten des öfteren Leute aus meinem Umfeld nette Briefe bekommen.
Ich bin der Meinung dass Mygully zB viel sicherer ist, wie seht ihr das, benutzt ihr Tools wie Hide.io oder seht ihr das genauso und nehmt das Risiko in Kauf
"Abmahnungen für Downloads mit Links von Mygully" ...wirst Du sicherlich net erhalten.
Den Anwälten Interessiert net von welcher Seite Du geladen hast. Es geht um die Datei (Film, Spiel ) an sich.
Mal so am Rande: Es gibt keinen 100%igen Schutz. Du kannst Überall erwischt werden.
Obwohl meine Erfahrungen mit OCH durchaus Positiv sind.
Das Laden von OCH's ist momentan noch ziemlich sicher. Mach dir da also keine Sorgen. Denn das wird auch noch 'ne ganze Weile so bleiben.
Riskant leben die Uploader. Denn das ist hochgradig illegal.
Das Downloaden allerdings nicht.
(Was so nicht ganz stimmt... aber es ist eine gesetzliche Grauzone)
Und die Uploader benutzen ja Proxys usw. Von daher ist es schwierig ihnen auf die Schliche zu kommen.
Und sollte sich hier jemand melden der eine Abmahnung wegen OCH-Downloads bekommen hat, ist er ein Troll oder vielleicht doch der allerserste Fall von dem ich jemals gehört habe.
Riskant leben die Uploader. Denn das ist hochgradig illegal. Das Downloaden allerdings nicht.
(Was so nicht ganz stimmt... aber es ist eine gesetzliche Grauzone)
[...]
Achso! Wenn du das sagst!
Das der Download und die damit Hand-in-Hand gehende Nutzung der Medien auf Urheberrechtsverletzung zurückzuführen ist, ist dir aber schon klar, oder?
Es ist demnach auch verboten etwaige Medien zu laden, aber ich dachte bis dato, dies wäre hinreichend bekannt.
Natürlich kümmern sich die Beamten unserer Republik lieber um die Quellen solcher Kopierten-Medien, also zunächst um die Upper. Das sich diese zu verstecken wissen, ist auch kein Geheimnis.
Als Downloader hat man, und da gebe ich dir Recht, ein nicht ganz so hohes Risiko erwischt zu werden, wenn man sich nicht zu 'torrent'-haft anstellt.
Wie ich schon sagte, ist das Downloaden von OCH's eine gesetzliche Grauzone.
Wie wir alle wissen, sind diese Downloads in ~95% aller Fälle Urheberrechtsverletzungen.
Dennoch muss dazu gesagt werden, dass das Downloaden von Inhalten grundsätzlich nicht verboten ist.
Alles was dir angeboten wird, kannst du also auch runterladen.
Nun ist es aber so, wie oben schon erwähnt, fast immer eine Urheberrechtsverletzung. Wenn dies dazu auch noch klar zu erkennen ist und du es runterlädst, wäre das in einer gewisser Weise schon eine Straftat.
Es ist aber noch eine gewisse gesetzliche Grauzone. Eben aus dem Grund, weil das reine Downloaden an sich keine Straftat ist, sondern nur das Verteilen, sprich das Uploaden/Leechen.
Ich habe bis jetzt von keinem gerichtlichen Verfahren gegen OCH-Downloader gehört. Wie KillerDeck schon sagte, ist das bis jetzt eine gesetzliche Grauzone. Solange Du nichts uploadest, hast du bei OCHs nichts zu befürchten.
Dass Torrents unsicher sind, sollte mitlerweile jeder wissen. Während du Dateien downloadest, stellst du die bereits auf deinem PC vorhandenen Dateien wiederum anderen zur Verfügung (Urheberrechtsverletzung!). Seiten wie Movie.2k etc meide ich seit einigen Viren/Trojanern auch (Java und seine Probleme, kombiniert mit uralten Virenprogrammen ).
Da es gerade mehr oder weniger zu diesem Thema passt, noch eine kurze Email die ich gestern empfangen habe:
nach den uns aus laufender Zahlungsüberwachung vorliegenden Informationen,
haben Sie die vertraglich vereinbarte Gebühr für die Nutzung des Internetangebots
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] bislang nicht bzw. nicht vollständig gezahlt.
Wichtig: Ihre Zahlungserinnerung im Original finden Sie auf der Seite:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Die Aktivierung Ihres Zugangs zu diesem Internetportal am 12.05.2007 um 17:14:31 Uhr MEZ
mit der E-MailAdresse [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] wurde protokolliert.
Sie haben den Zugang also nachweislich genutzt.
Nach unseren Informationen steht derzeit für das zweite und letzte Vertragsjahr
ein Betrag in Höhe von 84,00 EUR offen.
Bitte überweisen Sie den oben genannten Restbetrag innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der
Kundennummer P2P-16105xx auf unser unten genanntes Konto.
Im Falle anhaltenden Zahlungsverzugs werden wir prüfen, ob die
Angelegenheit an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro
zum Forderungseinzug abzugeben ist.
Durch eine solche Maßnahme können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Bitte bedenken Sie, dass unbestrittene Forderungen beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
an eine Wirtschaftsauskunftei (z.B. SCHUFA) gemeldet werden können.
Kontakt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine Antwort
oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] getätigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Inside Heute GmbH
- Debitorenbuchhaltung -
Inside Heute GmbH
Geschwister-Scholl-Straße 4
D-65428 Rüsselsheim
AG Darmstadt, HRB 91564
Geschäftsführer: Andreas Schmidtlein
Telefon:
+49 1805 88204486*
(Fragen zu Ihrem Vertrag können ausschließlich nur über
Fax oder unser Kontaktformular entgegen genommen werden)
Wie kommt ihr denn auf diesen Grauzonen-Mist? Das downloaden von Urheberrecht geschütztem Material ist genauso strafbar wie das Streamen. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle von wo herunter geladen wird.
Die einzige Grauzone ist die Existenz solcher Foren wie myGully!
Naja...das Gesetz sagt sinngemäß,daß das Downloaden urheberrechtlich geschützter Sachen illegal ist,wenn die Quelle das Werk unberechtigt anbietet. Und das wäre ja bei OCH in der Regel auch der Fall. Verfolgt wird sowas aber in der Regel nur,wenn so eine Plattform von den Behörden "hochgenommen" wird und sie die betroffenen Sachen selbst zum Download bereitgehalten haben,d.h. quasi aals Hoster fungiert haben. Das war z.B. damals bei Bockwurstfiles so. Da bekam ich auch eine Vorladung zu den Cops,weil ich dort AnyDVD runtergeladen (!) hatte. Nutzer von Seiten wie Mygully,die nur Links bereithalten,dürften relativ gefahrlos leben.
Zivilrechtlich sind Downloads momentan gefahrlos. Das hat 2 Gründe:
a) es lohnt sich finanziell für die Abmahner nicht,da sich die Abmahngebühren aus dem Streitwert errechnen. Und der liegt bei einem Download maximal beim Kaufpreis des jeweiligen Werkes.
b) es ist recht schwer, einen Urheberrechtsverstoß durch einen Download nachzuweisen. Denn der Download ist nur dann illegal,wenn das jeweilige Werk auch illegal angeboten wurde. Um den Downloader zu schnappen,müsste der Abmahner bzw die Loggingfirma das Werk selbst anbieten. Das dürften sie aber nur mit Genehmigung des Rechteinhabers,womit es sich genaugenommen nicht mehr um eine illegale Quelle handelt und somit auch der Download nicht strafbar ist.
die och´s sind genau genommen ja auch nur clouds. wie soll man die dazu verpflichten können, zu überprüfen welche datei sich hinter esuigsaukvlabaylvsdklb.rar verbirgt?
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Ich soll verrückt sein? HAHAHA! Das hätten die Stimmen mir längst gesagt...
Herunterladen kannst du was du willst, du darfst nur nicht zum herunterladen anbieten, was aber mittlerweile für diese Anwälte auch langweilig wird die dürfen nur noch 250 € Abmahn gebühren einklagen da werden wieder viele Anwälte aussteigen und wieder arbeiten gehen müssen. [/B]
Das Downloaden ist genauso illegal wie das Uploaden.
Für den normalen Downloader interessieren die sich einfach nicht, das lohnt nicht.
Wenn man sich die ganzen Abmahnungen anschaut, wird immer nur das Weiterverbreiten des Stuffs abgemahnt, da ist mehr zu holen weil du es ja illegal wieder hochlädst.
Beim Downloader ist einfach nicht viel zu holen, der Aufwand ist zu groß. Was wollen sie denn von dir verlangen? Schadenersatz für eine nicht gekaufte Bluray im Wert von 10€ ? Da sind die Kosten zum ermitteln schon zu hoch und die legen drauf
Immer wenn der Downloader gleichzeitig mit anbietet wird es lukrativ für die Juristen, weil die strafen dann nicht gedeckelt sind. Es wird somit ein "gewerblicher" Handel unterstellt... und dann fliegen die 1000 € Abmahngebühren ins Häuschen... :-P
Also ich muss sagen Downloads haben mich schon oft dazu gebracht Filme auf DVD/Bluray zu kaufen! Manche Filme waren meiner Meinung nach so gut, das Sie es verdient haben im meinem Filmeregal zu stehen.