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myGully |
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08.05.14, 22:36
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#1
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Newbie
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 61
Bedankt: 26
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Ebaykauf Problem mit Artikel (Smartphone)
Hallo Freunde,
mein Vater hat ein Problem und ich wollte mal wissen, was ihr dazu sagen könnt und ob ihr uns helfen könnt. Und zwar folgendes Problem ( kurz gefasst )
Mein Vater hat ein Iphone 4s DEFEKT in Ebay ersteigert. Schön und gut. Stand mehrmals dass es defekt und ein iPhone 4s ist. Auch unten stand: Keine Rücknahme, keine Garantie.
Nun hat mein Vater gestern das "Iphone 4s" bekommen, doch es ist ein iPhone 4! Das erkennen wir an den Seiten, da dort die 2 Antennen fehlen. Nun haben wir den Vekäufer angeschrieben dass er uns ein Iphone 4 und kein Iphone 4s verkauft hat, zumal die Plastikrückseite kleiner ist als das Handy, sprich dass sie zu klein für das iphone ist und anscheinend gewechselt wurde ( wir denken dass es eine 4s rückseite ist und nicht ganz aufs handy passt)
Der Verkäufer besteht darauf, dass es ein 4S ist und das wir in den Einstellungen ja schauen könnten, dass es eins ist. Leider ist das iPhone defekt und geht nicht an.
Was kann mein Vater tun, denn er hat ja einen falschen Artikel bekommen, zumal dessen Wert unter dem des eigentlichen liegt.
Lg
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09.05.14, 00:24
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#2
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Süchtiger
Registriert seit: Jan 2014
Beiträge: 723
Bedankt: 627
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Mit paypal bezahlt? oder überweisung?
Wenn mit paypal bezahlt, fall öffnen. artikel entspricht nicht der beschreibung.
davor aber irgendwie anhand der genauen modell nr. prüfen ob es wirklich ein iphone4 und nicht s ist.
Im Zweifelsfall ebay mal anrufen.
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09.05.14, 00:35
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#3
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 7.837
Bedankt: 11.619
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Vielleicht hilft noch das weiter:
Zitat:
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Fettnäpfchen bei eBay-Privatverkauf: Will man die Gewährleistung ausschließen, kommt es auf die Wahl der richtigen Worte an. Wer unklar oder mißverständlich formuliert, steht 2 Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware so gut ist, wie in der Artikelbeschreibung versprochen. Beispiel: Falsch, weil mißverständlich formuliert, ist: „Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann“. Richtig ist die Formulierung: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.“ Das reicht. Zusätzliche Klauseln führen eher wieder zu Zweifeln und können den Gewährleistungsausschluss sogar unwirksam machen. Wichtig ist auch, dass alle Angaben in der Artikelbeschreibung stimmen. Schwächen und Fehler müssen korrekt dargestellt sein, sonst haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungs-Klausel.
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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09.05.14, 05:57
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#4
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Newbie
Registriert seit: May 2012
Beiträge: 61
Bedankt: 26
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Ja, das hilft mir weiter danke. Wir werden wohl in Ebay einen Fall öffnen müssen, mehr bleibt bei diesem sturen Verkäufer nicht übrig.
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