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Schlüssel geklaut, wer muss zahlen

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Ungelesen 29.01.15, 16:13   #1
AffenHirn12
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Standard Schlüssel geklaut, wer muss zahlen

Hallo Leute,
hab da ne Frage, eventuell kennst sich jemand mit der Rechtslage in dieser hinsicht aus, oder hat zufällig in seinem Bekanntenkreis einen Anwalt.

Im Sommer 2014 ist jemand in meinem Keller eingebrochen und hat mein Fahrrad + den 2t Schlüssel entwendet.
Jetzt soll ich laut der Hausverwaltung auf meine Kosten die Rechnung für die neuen Schlüssel/Schlösser bezahlen (Haftpflicht hab ich keine)

Jetzt is es so, dass ich damit nicht einverstanden bin.
Immerhin habe ich nicht fahrlässig gehandelt, der Schlüssel war in einem verschlossenen Raum.
Ich hatte im internet was darüber gelesen, dass in so einem Fall die Wohngebäudeversicherung von meinem Vermieter zahlen muss.
Hatte da jemand zufällig mal das gleiche Problem ?

Einen Anwalt wollte ich noch nicht kontaktieren, da die allein für die Frage schon kohle sehen wollen....

Danke + Gruß
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Ungelesen 29.01.15, 16:25   #2
Homer32
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Hast du keine Hausratversicherung? Bei mir war es so das die Hausratversicherung das gezahlt hat da bei mir im Vertrag eine Schlüsselversicherung mit drin ist.
__________________
EIN DANKE TUT NICHT WEH!
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Ungelesen 29.01.15, 16:27   #3
AlittleR2D2
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Ich gehe mal davon aus der Zweitschlüssel der Wohnungsschlüssel ist ?! Ich würde nie auf den Gedanken kommen und den im Keller zu deponieren . Hast Du eine Hausratversicherung ? Vllt. sind dadurch Einbrüche mit all ihren Folgen mitversichert !?
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Ungelesen 29.01.15, 16:38   #4
AffenHirn12
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Nein Hausratsversicherung habe ich keine, das meine ich eigentlich auch mit "Haftpflicht". War wohl etwas falsch ausgedrückt.
ich habe den Schlüssel ja auch nicht für jedermann zugänglich gemacht, und
das da irgendein blödes A***** einbricht kann ich ja im voraus nicht wissen.
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Ungelesen 29.01.15, 17:49   #5
yahuo
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Hallo,


Du schreibst zu wenig. Ist es "nur" der Schlüssel zu Deiner Wohnung, oder gibt es eine Schliessanlage?

Ob es ausreichend sicher ist, den Schlüssel im Keller zu deponieren, musst Du Dir selbst beantworten.

Dass die Gebäudeversicherung solche Risiken abdeckt, die man als Privatperson absichern kann/soll/muss, bezweifle ich massiv.

Also, ich sehe Dich in der Pflicht, da Du die Dir anvertraute Sache (= Schlüssel) nicht entsprechend behandelt hast.


Gruss,

YaGru

P.S.: Haftpflicht und oder Hausratversicherung sind eigentlich ein Muss. Wer beim Jobcenter "ist", bekommt von denen die Prämie bis 35 €/Monat sogar bezahlt.
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Ungelesen 29.01.15, 17:49   #6
yahuo
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Hallo,


Du schreibst zu wenig. Ist es "nur" der Schlüssel zu Deiner Wohnung, oder gibt es eine Schliessanlage?

Ob es ausreichend sicher ist, den Schlüssel im Keller zu deponieren, musst Du Dir selbst beantworten.

Dass die Gebäudeversicherung solche Risiken abdeckt, die man als Privatperson absichern kann/soll/muss, bezweifle ich massiv.

Also, ich sehe Dich in der Pflicht, da Du die Dir anvertraute Sache (= Schlüssel) nicht entsprechend behandelt hast.


Gruss,

YaGru

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Ungelesen 31.01.15, 14:14   #7
Destiny
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Zitat:
Zitat von YaGru Beitrag anzeigen
P.S.: Haftpflicht und oder Hausratversicherung sind eigentlich ein Muss. Wer beim Jobcenter "ist", bekommt von denen die Prämie bis 35 €/Monat sogar bezahlt.
Ich stimme zu. Wenn man einen eigenen Haushalt hat, sind Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung Pflicht.

So muss der Threadersteller leider die Kosten selbst bezahlen.

BTW: Wie kommst du darauf, dass das Jobcenter diese Prämie von 35 Euro monatlich zahlt? Versicherungen müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
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Ungelesen 29.01.15, 18:36   #8
AffenHirn12
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gibt eine Schliessanlage....

naja, ich seh das anders,
ein Schlüssel in einem verschlossenen Raum ist doch nicht leichtsinnig, genau so hätten die in meiner Wohnung einbrechen können und den 2t schlüssel entwenden können.
Ich weiß jetzt die genaue Gesetzeslage nicht, aber ein abgeschlossener Raum ist ein abgeschlossener Raum, ob da jetzt unterschieden wird zwischen Wohnung und Keller, weiß ich leider noch nicht.
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Ungelesen 29.01.15, 18:49   #9
AlittleR2D2
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Ist aber schon komisch das sie auch einen Schlüssel haben mitgehen lassen ! Wurde das Schloss zur Wohnung schon gewechselt oder besteht jetzt die Chance das Du nochmal von den Einbrechern Besuch bekommst ?
Also ich persönlich finde das mit dem deponierten Schlüssel im Keller als Fahrlässig ! Wohnungseinbrüche gibt es ja wohl auch immer mehr aber Kellereinbrüche sind bestimmt häufiger ! Da ist die Gefahr des erwischt zu werden wohl geringer !
Welche Kosten will denn der Vermieter von Dir ! Nur die des Wohnungsschlosses oder für die gesammte Schließanlage ?
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Ungelesen 30.01.15, 22:19   #10
Quagmire22
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Ja und nein, du hast Fahrlässig gehandelt, in diesem Fall musst du die Kosten meiner meinung nach tragen.

Es wäre etwas anderes wenn nur dein Rad geklaut worden wäre. Aber da der Zweitschlüssel nichts im Keller zu suchen hat, ist dies Fahrlässig.

Nächste Stufe wäre Grob-Fahrlässig, also Schlüssel vor der Tür hingelegt.
Jedoch für dein Fahrrad müsste meiner meinung nach der Vermieter für aufkommen, da der Keller zum Haus gehört und wenn er Aufgebrochen wird es nicht dein verschulden war.

Könnte mich aber irren, am Besten mal nen Anwalt um Rat fragen!
__________________
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Ungelesen 31.01.15, 13:12   #11
looky11
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Also du bist de Meinung, die Kosten nicht tragen zu müssen? Wer dann? Der Wohnungseigentümer? Der hatte den Schlüssel werder in seinem Besitz, noch hat er ihn dort deponiert, wo er gestohlen wurde.
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Ungelesen 31.01.15, 14:15   #12
51freak
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Ich bin kein Anwalt, aber wäre ich einer, würde ich sagen, es kommt darauf an.

Zuerst haftet derjenige, der den Schaden verursacht hat, unabhängig davon wer wie versichert ist.
Das wäre der Einbrecher, wenn man ihn erwischen würde.
Wenn nicht, ist die Frage, ob Du den Diebstahl fahrlässig mitverursacht oder begünstigt hast.
Und als nächstes, wie die Gerichte entscheiden. Die entscheiden da durchaus nicht alle gleich sondern leider sehr uneinheitlich. Manchmal bist Du bei mittlerer Fahrlässigkeit schon dabei, manchmal erst bei grober Fl. Vorsatz schliesse ich mal aus.
WENN Du haften müsstest, angenommen Du hättest .... fahrlässig gehandelt, dann zahlst Du und wenn Du eine Haftpflichtversicherung hättest, dann KANN deine Haftpflicht dir den Schaden ausgleichen. Manchmal haben die aber tolle Klauseln, da fragt man sich, was Sie überhaupt abdecken, aber das ist eine andere Geschichte.

Wenn Du nicht haften müsstest, dann trägt den Schaden der Hauseigentümer oder die HE-Gemeinschaft. Welche Versicherung da einspringen würde weiss ich nicht, die Gebäude glaube ich eher nicht, die zahlt bei Brand, Sturm, Hagel, und äussere Wasserschäden und manchmal auch bei Überschwemmung.

Zur Fahrlässigkeit:
Wenn zB der Keller bzw. Dein Kellerabteil genauso gut gesichert ist, wie eine gute Wohnungstüre (mit Einbruchwiederstandsklassifizierung) dann würde ich nach meinem Gefühl auch sagen, dass Du darauf vertrauen konntest, dass dein Hausschlüssel da sicher ist. Das dürfte aber eher selten der Fall sein.
Wenn aber Dein Kellerabteil nur ein Bretterverschlag ist und der Keller vom Hausflur nur durch eine unverschlossene Türe abgetrennt ist, dann würde ICH Dir grobe Fahrlässigkeit zuschreiben.
Vielleicht googlst da noch ein bischen zu.

Praktischerweise hilft Dir das nicht weiter.
Da kannst jetzt zum Anwalt gehen und Dich beraten lassen und das selbst bezahlen, wenn Du keine Rechtsschutz hast und Dir im besten Fall sagen lassen, dass Du haftest.
Oder die Haftung erstmal schriftlich und höflich ablehnen und gucken, ob man die Sache weiterverfolgt. Wahrscheinlich bekommst Du dann ein höfliches Schreiben vom gegnerischen Anwalt mit der Aufforderung seine Arbeit auch noch zu bezahlen.
Oder gleich zahlen, mit dem Vorteil, dass es zumindest nicht noch teurer wird.

Wie es aussieht, kommst Du ohne Lehrgeld da nicht weg bei.
Ob Du Recht HAST oder kein Geld es durchzusetzen oder Du haftest, weil Du unvorsichtig warst und es dem Dieb zu leicht gemacht hast oder weil Du keine Rechtsschutz oder IMHO besser eine Haftpflicht hättest haben sollen.
Sorry, wenn das lehrerhaft klingt, aber Du hast gefragt.
In solchen Fällen rede ich mir ein, dass ich den gleichen Fehler nicht noch einmal machen werde. Und dann ziehe ich los, und suche Trost Sex oder sechs Bier
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Ungelesen 05.02.15, 19:04   #13
plummbumm
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OMG.. Keine Privat-Haftpflicht? schon alleine diese Aussage treibt mir die Weißglut ins Hirn... Wenn du mit dem Fahrrad versehentliche ein Kind umfährst... WAS DANN? Da kommen ganz schnell Millionensummen zu Stande... Ansonsten gilt das deponieren eines Schlüssels im Keller als fahrlässig... in einem ähnlichen Fall, haben wir einen Mieter knapp 28.000€ für ne neue Schließanlage auf Auge gedrückt, aber der hatte zum Glück ne Haftpflicht..
__________________
Respektpunkte geht mir am A... vorbei.

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