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myGully |
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15.07.15, 14:09
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#1
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Bananenbieger
Registriert seit: Mar 2014
Beiträge: 20
Bedankt: 561
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abmahnwelle
Es geht schon wieder los....
Die Anwälte brauchen wieder Geld
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei strangemurder:
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15.07.15, 14:51
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#2
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Stressbacke
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 1.246
Bedankt: 3.700
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Einer der Gründe wieso ich nicht Filme oder Serien per Stream gucke (außer Amazon , Netflix etc)
Genau wie Torrent, selber schuld wer sowas nutzt, auch wenn die Anwälte echt scheinheilige Wixxxer sind.
Anstatt die ganzen Großen Konzerne mal langsam selbst auf die Idee kommen würden Ihre Filme und Serien als Stream anzubieten, viele würden dafür sicher auch Geld bezahlen.
Ich will entscheiden wann ich was gucke und nicht der Anbieter wie Pro 7, RTL und Co (zudem laufen da 1000000 Wiederholungen und das geht mir Persönlich sowas von aufn Sack!)
__________________
Win 11 Pro, Ryzen 7 5900x, Zotac RTX 3080 Ti, 32GB DDR4 RAM @3200MHz, Custom Wakü
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15.07.15, 17:30
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 33
Bedankt: 11
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Also ehrlich!
Wer sich heutzutage noch im Internet erwischen lässt, ist selbst dran schuld.
Es gebigt doch mittlerweile genügend Mittel und Wege...
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16.07.15, 11:55
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#4
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Mich macht dieser Post eines Users auf Steam derzeit ratlos:
Zitat:
Urheberrechtsverletzung
ICH BENÖTIGE DRINGEND HILFE !!!
mein Sohn hat über Steam im vergangenen Jahr im Oktober das Spiel "Euro Truck Simulator 2" gekauft und runter geladen.
Jetzt habe ich Post von einem Rechtsanwalt wegen Urheberrechtsverletzung wegen diesem Spiel bekommen.
Dazu benötige ich einen Kaufbeleg. Eine Jpeg z.B. vom Steamaccount ist kein Beleg, und könnte ja auch gefälscht sein.
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Wie kann der Kauf eines Spieles auf Steam eine Urheber-Rechtsverletzung darstellen?
Ich hab das Spiel vor wenigen Tagen auch auf Steam gekauft, deshalb interessiert es mich.
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16.07.15, 12:39
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#5
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.026
Bedankt: 8.128
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Wer sagt, das er es nicht vorher "getestet" hat?
Machen doch z.b. gerade hier auch viele so.. Laden sich was runter, testen es (Spiel), lesen es (Buch), gucken es an (Film), hören es an (Musik) und bei gefallen kaufen sie es sich legal.
Ein Beweis wäre einfach die Mail, in der die Rechnung dafür ist. Es gibt für jeden Kauf eine. Davon abgesehn kann ein Screenshot nie als Beweis gelten, allerdings ist der Account selbst von außen einsehbar. Sprich, im Notfall eben die SteamID bekannt geben oder über den Support nochmal die Rechnung erbitten.
Viel heisse Luft um nichts bzw um etwas zu verbergen.
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16.07.15, 12:45
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#6
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Danke Thorasan für die Erklärung. Etwas ähnliches hatte ich mir schon gedacht, hab nur keinerlei Erfahrung, da ich bisher nur ein einziges Spiel (am alten Computer) angetestet habe vor dem Kauf.
Ich denke der Junge hat seinem Papa nur die halbe Wahrheit erzählt, deshalb kommt der jetzt auf keinen grünen Zweig.
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16.07.15, 12:59
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#7
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.026
Bedankt: 8.128
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Wo hast du den Beitrag denn gesehen? Hab eben mal schnell die ersten Seiten des Forums überflogen (also in den Steamforen) und das nicht gefunden...
Generell kann dir bei einem Kauf direkt bei Steam nichts passieren. Selbst Spiele, die nicht mehr vertrieben werden, bleiben auf deinem Account. Auch welche, die z.b. nachträglich indiziert/verboten werden sind immer verfügbar und können über die Steamserver geladen werden.
Der einzige Grund, warum ein Spiel dort ärger macht, ist, wenn du einen 'illegalen' Key nutzt - dann wird das spiel eben entweder gesperrt oder komplett aus der Bibliothek genommen.
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16.07.15, 13:07
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#8
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.781
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Zitat:
Zitat von Thorasan
Wo hast du den Beitrag denn gesehen? Hab eben mal schnell die ersten Seiten des Forums überflogen (also in den Steamforen) und das nicht gefunden...
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das man Spiele behält die man schon hat, habe ich hier gefunden:
This is a list of games that are no longer available for purchase on Steam. Keep in mind, if you have one of these in your library, you'll still be able to download and play it normally. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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16.07.15, 13:31
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#9
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Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.026
Bedankt: 8.128
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Danke für den Link.. wie ich es mir dachte. Ansich sagt der TE nichts, ausser, das es eben so wäre.
Verstärkt für mich das Gefühl, das er ne art "Notlüge" aufbauen will.
Übrigens kann man im eigenen Account auch die Transaktionen einsehen.. Startseite > Account > Account von xxxxxxxx
Da dann auf Shoptransaktionen und schon kann man zurück in die Vergangenheit reisen und sich alles angucken. Notfalls geht man zu nem Anwalt, druckt es dort aus und lässt es sich so beglaubigen. Vorteil wäre, das man dort nur das Datum, nicht die Uhrzeit sieht - mit viel Glück also wirklich "bescheissen" kann.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Thorasan:
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16.07.15, 14:41
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#10
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.661
Bedankt: 2.172
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Zitat:
Zitat von Quagmire22
Einer der Gründe wieso ich nicht Filme oder Serien per Stream gucke (außer Amazon , Netflix etc)
Genau wie Torrent, selber schuld wer sowas nutzt, auch wenn die Anwälte echt scheinheilige Wixxxer sind.
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streamen ist legal in DE und EU. von daher sogar sicherer als ein download.
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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16.07.15, 16:34
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#11
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Anfänger
Registriert seit: May 2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 23
Bedankt: 18
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Ja, da hast du recht
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19.07.15, 16:02
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Der Kaufbeleg ist bei einer Abmahnung wg. einer Urheberrechtsverletzung vollkommen belanglos. Denn abgemahnt wird nicht der Download des Werkes,sondern der Upload. Und der ist auch dann illegal,wenn man das Werk ganz legal erworben hat.
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19.07.15, 16:17
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Jul 2015
Beiträge: 2
Bedankt: 13
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Blödsinn - auch der Download wird abgemahnt!
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20.07.15, 22:48
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#14
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 552
Bedankt: 392
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Zitat:
Zitat von gertnerboy
Blödsinn - auch der Download wird abgemahnt!
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Na dann zeig mir mal eine Abmahnung,wo der *Download* abgemahnt wurde. Es ist zwar richtig,daß der Download aus einer illegalen Quelle rechtlich genauso unzulässig ist, in der Praxis werden Downloads aber nicht abgemahnt (zumindest nicht mit dieser Begründung). Der Grund ist einfach: Die Anwaltsgebühren,die der Abmahner kassiert,orientieren sich am Streitwert, der bei einem Download maximal so hoch ist wie der Kaufpreis des Werkes. Kurz gesagt: der Aufwand rentiert sich für die Abmahner nicht,da sich die zu erwartenden Einkünfte im Rahmen halten.
Es kommt aber vor,daß Loggingfirmen den Download überwachen und dann aufgrund des Filesharinggrundprinzips (wer runterlädt,lädt auch hoch) davon ausgehen,daß dann ein Upload stattgefunden haben müsste. Abgemahnt wird dann aber trotzdem nicht der Download (aus den oben genannten Gründen),sondern der vermeindlich gleichzeitig stattgefundene Upload.
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