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Schornsteinfegerin Rechnung!! wer muss zahlen

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Ungelesen 17.05.16, 08:13   #1
Ghost19
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Standard Schornsteinfegerin Rechnung!! wer muss zahlen

Hallo,

ich bekomme grad eine auseinander setzung mit.

die Vormieterin zieht gerade aus, (01.05.2016) und ich als neuer Mieter ziehe ein 01.06.2016. Die Vormieterin ist aber schon seit dem 30.04.2016 ausgezogen, somit stande das Haus 1 Monat leer (aber Sie steht ja noch drin im mietvertrag)

Jetzt bekomme ich mit das seit dem auszug die beiden sich unter die Haare haben.
Jetzt hat der Vermieter (Besitzer) die Schornsteinfegerin angerufen und die am 09.05.2016 holen lassen. Wobei eig der rythmus der 01.06.2016 wäre und so wie ich mitbekommen habe, die Fegerin von selber kommt ohne angerufen zu werden (Feuerstättenbescheid)

Jetzt schmeissen die sich jetzt gegenseitig die rechnung hin und herr und die Vormieterin meinte das einer von uns beiden das zahlen müsste.

Ich hätte dann fast ausgemacht mit ihr, das ich den 11tel bezahle und sie den 1 monat (Mai) dann wäre alles geregelt gewesen. Jetzt aber bin ich der meinung das aber einer von den beiden das zahlen muss.

Da sie das aber nicht will, erpresst die mich jetzt und will dann die rollos (speziel für die fenster) wo Sie beim Einzug selber bezahlt hat (über 400€) und wir 100€ ausgemacht haben für den verkauf, jetzt aber selber mitnehmen.

Ich find das ganz schön blöd wie ich da reingezogen werden.

Jetzt wollt ich eig wissen was jetzt rechtens ist und wer es eig jetzt Zahlen müsste ?
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Ungelesen 17.05.16, 09:00   #2
Rumplestilskin
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Normalerweise hat eine Betriebskostenabrechnung eine Laufzeit. Meistens beginnt diese Laufzeit am 1.1. und endet am 31.12.

Wenn Du zum 1.6. einziehst, dann zahlst Du 7/12 der (nicht messbaren) Betriebskosten, also 7/12 der Schornsteinfegerkosten, Grundsteuer, Allgemeinstrom, etc. etc. Die Vormieterin (ausgehend davon, dass ihr Vertrag zum 31.5. endet) zahlt entsprechend 5/12 der (nicht messbaren) Betriebskosten.

Unter messbaren Betriebskosten verstehe ich z.B. Wasserverbrauch, wenn ein Wasserzähler installiert ist.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass Du Dir da einen interessanten Vermieter angelacht hast. Immer wieder schreibe ich das: Vereinbarung zum Mietvertrag IMMER IN SCHRIFTFORM. Besorge Dir schon mal eine Mitgliedschaft im Mieterverein, die brauchst Du spätestens bei der ersten Betriebskostenabrechnung.
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Ungelesen 17.05.16, 09:34   #3
Rasiererkönig
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Normal wäre: Wer den Auftrag vergibt/erteilt, zahlt auch.

Also müsste der Vermieter die Kosten vorlegen, und diese dann in der Nebenkostenabrechnung (Ende 2016) auf die Mieter verteilen. Damit hast Du jetzt noch nichts zu tun.
Um welche Summe gehts da? 50 - 70 Euro?

Das mit den Rollos ist eine private Vereinbarung, sobald Du bezahlt hast gehören sie Dir, vorher nicht. Wenn diese rückstandslos zu entfernen sind, kann oder muss sie die entfernen. Dazu steht bestimmt etwas im Mietvertrag.

Jetzt schon Streitereien? Au weia...
__________________
Wünsche einen angenehmen Tag und danke für's Lesen!
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Ungelesen 17.05.16, 09:59   #4
igelmeister
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Ersteinmal die Grundlegende Frage: Zieht der Vermieter oder der Vormieter aus?

Schornsteinfegerkosten zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und werden entsprechend der Mietzeit auf die Mieter umgelegt. In der Regel gilt: Mietzeit in Tagen / Tage des Jahres. Auf die Sonderfälle bei Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizung usw. gehe ich jetzt mal nicht ein

Spannend finde ich, dass jetzt schon die Rechnung für 2016 vorgelegt wird, da der Vermieter in Vorleistung tritt und die Abrechnung im Rahmen der Betriebskosten erfolgt und dies eigentlich nicht vor dem 01.01.2017 der Fall sein kann.
Ausnahme sind Mietverträge für ein komplettes Objekt, bei denen vertraglich vereinbart ist, dass spezifische Kosten, wie z.B. Schornsteinfeger, Heizungswartung usw. direkt vom Mieter getragen werden.

Entscheidend ist das Kündigungsdatum, wenn der Auszug vor diesem Datum stattfindet bzw. der tatsächliche Auszugstermin, wenn der Mieter vertragswidrig länger in der Wohnung verbleibt.

In deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Vormieter zum 31.05.16 gekündigt hat. Somit sind es 152 Tage, das heisst, es gilt Kosten/366*152 Zieht der Vormieter vorhger aus, ist dies sein Privatvergnügen.
Für dich gilt, wenn dein Vertrag am 01.06.16 beginnt Kosten /366*214

Die Rollos sind, wie schon vorher geschrieben, eine Angelegenheit zwischen dir und dem Vormieter. Da gilt, was ihr im Vertrag vereinbart habt. Der Vermieter ist aus der Nummer raus ...

Zitat:
Zitat von Rumplestilskin Beitrag anzeigen
... Unter messbaren Betriebskosten verstehe ich z.B. Wasserverbrauch, wenn ein Wasserzähler installiert ist ...
Was du darunter verstehst ist das Eine, was der Gesetzgeber festgelegt hat eine Andere In der Betriebskostenverordnung und im Mietrecht ist alles festgelegt, wobei es hier auch Potenzial für große Ungerechtigkeiten gibt, wenn der Vermieter (erlaubterweise!) z.B. das Wasser nach Quadratmetern der Wohnung umlegt und die alleinstehende Witwe in ihrer 100 qm Wohnung mehr für Brauchwasser zahlt, als die vierköpfige Familie auf 60 qm nebenan...
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Ungelesen 17.05.16, 11:14   #5
Ghost19
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Hallo igelmeister,

die Vormieterin zieht aus, vertrag geht wie angegeben bis zum 31.05.16. (sollte den text mal verbessern)

Ja Die Rollos geht nur mich und der Vormieterin aus, aber schade das die mich damit erpressen will, neu anschaffen für über 400€ will ich es nicht. aber vielleicht sieht die es ja irgendwann mal ein.

@Rasierkönig
die Rechnung ist ca. 65€, Rollos vereinbart aber noch nicht gezahlt. Ja jetzt schon streitereien zwichen den beiden, finde ich nicht so toll. Mal sehen was da auf mich noch zukommt!
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