Naja, vielleicht sollte man sich auch mal die AVB anschauen?
Versichert bist du dann übrigens bei der R+V!
Code:
§ 5 Umfang der Ersatzleistung
1.
Die Ersatzleistung beschränkt sich
–
unter Ausschluss eines
jeden weiteren Anspruches
–
auf die Freistellung des Versicherten
von den Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten
Gerätes durch ein vom Versicherer oder simplesurance
beauftragtes Reparaturdienstleistungsunternehmen. Mehrkosten,
die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder
Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, gehen zu
Lasten des Versicherten.
2.
Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf den Zeitwert abzgl.
des vereinbarten Selbstbehaltes. Überschreiten die
Reparaturkosten oder die Beschaffungskosten für ein Ersatzgerät
den Zeitwert des versicherten Gerätes bei Eintritt des Schadens,
erhält der Versicherte nach Wahl des Versicherers ein (ggf.)
gebrauchtes Ersatzgerät oder den entsprechenden Wert als
Geldersatz. Der Versicherte hat im Schadenfall
keinen Anspruch auf Geldersatz.
3.
Der Zeitwert reduziert sich ab Kaufdatum des Gerätes durch
den Erstbesitzer wie folgt:
Alter des Geräts in Monaten Maximale Entschädigung vom Kaufpreis
0-6 100%
7-12 80%
13-24 60%
25-36 40%
Die Differenzzuzahlung der versicherten Person ergibt sich aus
dem Verkaufspreis des neuen Gerätes gleicher Art und Güte
abzüglich des Zeitwertes des zerstörten gekommenen Gerätes.
4.
Überschreitet der Wert des Gerätes zum Zeitpunkt des
Schadeneintritts die Deckungssumme, leistet der Versicherer bis
zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme abzüglich
Selbstbehalt. § 75 VVG findet keine Anwendung.
5.
Bei Beschaffung eines Ersatzgerätes oder Entschädigung in
Form von Geldersatz kann der Versicherer die Herausgabe des
versicherten Gerätes und des serienmäßigen Zubehörs
verlangen.
6.
Die versicherten Geräte sind, inklusive des vollständigen
serienmäßigen Zubehörs, an das beauftragte
Reparaturdienstleistungsunternehmen zu senden oder zu bringen.
Die Kosten für die Übersendung werden übernommen. Hierzu
erhält der Versicherte einen vorfrankierten Versandschein von
Schutzklick bzw. simplesurance
7.
Bei bedingungsgemäß versicherten Sachschäden trägt der Versicherte einen Selbstbehalt von:
25,00 Euro bei einem Geräteneuwert bis einschließlich 500,00 Euro
50,00 Euro bei einem Geräteneuwert von 500,01 Euro bis einschließlich 1000,00 Euro
75,00 Euro bei einem Geräteneuwert von größer oder gleich 1000,01 Euro
zum Zeitpunkt der Anschaffung des Gerätes/Bundels;
Der Versicherte hat den Selbstbehalt vor der Schadenregulierung
(Auslieferung des reparierten Gerätes bzw. Ersatzgerätes) an den
Beauftragten durch eine von simplesurance festgelegte
Zahlungsart zu zahlen.
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