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myGully |
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21.01.24, 17:54
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#36
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2023
Beiträge: 193
Bedankt: 124
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Moin
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Ich versteh dich und geb dir prinzipiell auch recht, die Eltern sind in der Pflicht. Nur sollte dir auch bewusst sein das wir nicht mehr im Jahr 2000 Leben und gerade im Bildungswesen, die Schuld immer in der Schule oder bei den Lehrern gesucht wird. Corona hat es uns allen gezeigt, vor Corona waren Lehrer im Allgemeindenken Faul, machen nur Urlaub und machten ja nur das nötigste. Während Corona hat jeder sich aufgeregt das die Lehrer ja nichts machen. Es lag am Ende an den Eltern, weil sie nicht mal fähig waren ihren Kindern das Rechnen im Zahlenraum bis 100 oder 10 beizubringen. ABER Schuld waren am Ende die Lehrer, die Schule, der Staat falls du dich dran erinnerst.
" Wir sind ja keine Lehrer, wie sollen wir unserem erste Klasse Kind das rechnen beibringen ", so und anders waren viele Aussagen der Eltern die in den Medien zuhören waren.
Und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, sagen die Eltern einmal beim Elternabend, dass das nicht Ihre Mailadresse ist und Sie diese Änderung auch nicht in Auftrag gegeben haben, ist die Schule im Zielfokus.
Und diese Absicherung per Anruf oder am Elternabend ist meiner Meinung auch nur Makulatur.
Nicht deutschsprechende Eltern kommen nicht zum Elternabend und wenn die Lehrkraft der Sprache nicht mächtig ist wird auch eine Kommunikation per Telefon schwer, wenn es immer auf Lautsprecher ist und das Kind übersetzen muss. Ich hab schon von einigen Kollegen meiner Freundin gehört, das teilweise ab der 7ten Klasse die Kinder zum Elternabend geschickt werden, weil die Eltern nichts verstehen würden. Eine Lehrerin hat sich mal gegen gewehrt, hat das Kind nach Hause geschickt und gesagt die Eltern sollen zum Einzelgespräch am nächsten Tag kommen. Statt der Eltern kam der Anwalt und unterstellte der Lehrerin diskreminierendes Verhalten. Was machst du denn da als Lehrer ? Da kannst du nur verlieren, gerade weil sich keiner hinter dich stellt, weil alle Angst haben selber in den Fokus zu geraten. Der Witz war übrigens das diese Frau, unentgeltlich und im Ehrenamt am Wochenende noch Sprachkurse gegeben hat für solche Eltern in Ihrer Freizeit.
Es war übrigens eine Westeuropäische Familie, wo beide Eltern sich strikt weigerten Deutsch zu lernen oder Englisch zu sprechen. Beide Eltern konnten perfektes Englisch aufgrund der Arbeit in einem Internationalen Konzern. Dieses benutzten sie aber nur für die Arbeit.
Diesem würde nur ein Amtlich Zertifizierter Dolmetscher abhilfe schaffen, der bei Elternabenden oder Gesprächen ( Persönlich oder am Telefon ) dabei ist. Alles andere ist für mich nur eine rechtliche Absicherung der Schule. Aber Recht haben und Recht kriegen sind in Deutschland zwei Paare Schuhe. Und gerade bei nicht deutschen Eltern, die im Ernstfall nicht mal ein Wort Deutsch sprechen, wird am Ende in unserer derzeitigen Gesellschaft immer die Schule bzw. in dem Fall der Lehrer den kürzeren ziehen. So wie es sehr oft in unserem Land passiert.
Wir leben nun mal in einer Zeit in der Eltern die Verantwortung wegschieben und fordern das der Staat sie pampert, weil sie nur Fi**en können, aber mit nem Kind nicht klar kommen. Sorry für den harten Ausdruck, aber es ist nun mal so in vielen Teilen unserer Republik.
Geändert von Rassalam (21.01.24 um 18:10 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Rassalam:
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21.01.24, 21:07
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#37
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2019
Beiträge: 33
Bedankt: 9
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Ich gebe zu bedenken, dass ihr vermutlich Datenschutz aus verschiedenen Bereichen kennt - klar ist die Grundlage die DSGVO.
Ich gebe von der technischen Seite absolut Melvin recht, stimme aber auch Rassalam aus schulischer/pädagogischer Sicht ebenso zu - das ist nun mal die Realität vor Ort.
Technisch kann man sich an der DGSVO nach und nach abarbeiten und sie Schritt für Schritt komplettieren - auf jeden Fall.
Im schulischen Alltag gibt es soviel verschiedene Fälle wo keine allgemeingültige Lösung existieren kann (!). Dort kommt hinzu, dass nach päd. Intention gefragt wird.
Hat die Lehrkraft die DSGVO verletzt aus reiner Bequemlichkeit oder weil abgewogen werden musste, wie und in welchen Umfang die Informationen überhaupt ankommen kann? Fälle der Fahrlässigkeit nun mal außen vor.
Ich hab keine Probleme damit, dass ein Familienmitglied etwas übersetzt (was auch immer), solange ich weiß, dass den Eltern mindestens 1x in einem offiziellen Gespräch (mit Dolmetscher oder wie auch immer) mitgeteilt wurde, dass sie selbst dafür verantwortlich sind, falls etwas falsch übersetzt werden sollte.
Mein Job beginnt und endet erst einmal beim Unterricht des Kindes. Über diesen Rahmen bin ich gerne auch aktiv, es muss aber in einem gewissen Kosten-/Nutzenverhältnis stehen. Eltern die in einem laufenden Asylverfahren stecken bekommen logischerweise mehr Support wenn z.B. etwas übersetzt werden muss, als Eltern die sich gänzlich der Mitarbeit verweigern und dennoch alles vor den Arsch getragen haben möchten.
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22.01.24, 01:26
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#38
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Chuck Norris
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 4.950
Bedankt: 12.100
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Moin,
Zitat:
Zitat von Rassalam
Ich versteh dich und geb dir prinzipiell auch recht, die Eltern sind in der Pflicht. Nur sollte dir auch bewusst sein das wir nicht mehr im Jahr 2000 Leben und gerade im Bildungswesen, die Schuld immer in der Schule oder bei den Lehrern gesucht wird.
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Schuldzuweisungen sind nicht mein Thema. Ich bin bei einem Schulträger angestellt. Und zu meinen Aufgaben gehörte es, die Schulen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Wir haben uns dazu Unterstützung von einen ausgebildeten DSB geholt. Ich finde diese frühzeitige Einbindung sehr wichtig. Denn wenn der und die Lehrer sich unterhalten, bevor der erste Stecker in die Buchse gesteckt wird, kommt etwas heraus, das sowohl Lehrer als auch DSB akzeptieren können.
Zitat:
Zitat von Rassalam
Und trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, sagen die Eltern einmal beim Elternabend, dass das nicht Ihre Mailadresse ist und Sie diese Änderung auch nicht in Auftrag gegeben haben, ist die Schule im Zielfokus.
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Wenn das so ist, hat jemand einen Fehler gemacht. Dann muss man klären, wie es dazu kommen konnte und, sofern sie im eigenen Einflussbereich liegt, die Ursache beheben. Wobei mir nicht klar ist, wie eine falsche Mailadresse zur Schule gelangen kann, wenn man sie nur persönlich übermittelt.
Zitat:
Zitat von Rassalam
Und diese Absicherung per Anruf oder am Elternabend ist meiner Meinung auch nur Makulatur. Nicht deutschsprechende Eltern kommen nicht zum Elternabend und wenn die Lehrkraft der Sprache nicht mächtig ist wird auch eine Kommunikation per Telefon schwer, wenn es immer auf Lautsprecher ist und das Kind übersetzen muss.
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Siehe oben. Wenn es aus irgendeinem Grund nicht möglich ist der Schule eine entsprechende Mailadresse zukommen zu lassen, dann kann man eben keine Mails schreiben.
Abgesehen davon. Da die Einhaltung der DSGVO nicht mein Kernthema ist, habe ich nur einen Wochenlehrgang gemacht. Die Frage, ob es einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wenn Kindern Informationen über sich selbst zugänglich gemacht werden konnte unser DSB nicht sicher beantworten. Ich muss wirklich mal nachfragen, ob es überhaupt einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wenn ein Kind Zugriff auf eine Mail bekommt, in der zum Beispiel sein eigenes Zeugnis steht.
Zitat:
Zitat von Rassalam
Alles andere ist für mich nur eine rechtliche Absicherung der Schule.
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Nichts anderes ist das Ziel. Die Schule kommuniziert nach den Regeln. Die Eltern reagieren nach ihren Möglichkeiten und ihrem Willen. Die Schule schickt eine Mail in unserer Amtssprache an die von den Eltern angegebene Mailadresse. Und in dem Moment, wenn das Mailprogramm "pling" macht, liegt die Verantwortung bei den Eltern.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Melvin van Horne:
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22.01.24, 14:09
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#39
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2023
Beiträge: 193
Bedankt: 124
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Moin
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Das würde ich mich auch interessieren, also wenn es um Daten geht die sich auf die lesende Person beziehen. Konnt ich auch noch nicht rauskriegen.
Ich denke da zum Beispiel an einen Elternabend in einer Grundschule mit Inklusionsklasse, bei dem die Eltern drauf hingewiesen werden, welche Beeinträchtigungen einzelne Schüler haben und die Lehrer drauf hinweisen das die Eltern ihre Kinder dafür sensibilisieren. Was passiert, wenn der Schüler das liest und dann das Kind mobbt, oder es in sozialen Netzwerken oder WA Gruppen oder sonst wo teilt um dieses Kind bloßzustellen. An solche Fälle denk ich da eher.
Persönlich würde ich als Lehrer nie ein Zeugnis per Email in dem Fall wahrscheinlich PDF verschicken, wenn unsere Lehrer das gemacht hätten, wäre ich durchweg 1ser Schüler gewesen, selbst mit meinem schlechten Deutsch .
Ich denke halt auch das es ein komplexes Thema ist und das da noch so manches Grundsatzurteil kommen wird. Ich durfte mir dazu auch nur eine Woche Lehrgang antun, weil sich jeder andere in der Firma geweigert hat .
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22.01.24, 16:38
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#40
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2019
Beiträge: 33
Bedankt: 9
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Aus meiner Praxis weiß ich, dass man auf keinen Fall den anderen Eltern sagt welche Art Beeinträchtigungen vorhanden sind. (Eltern mit den Eltern der betreffenden Kindern untereinander kann man natürlich rein privat machen).
Stellenweise muss man da aufpassen, dass da manche Eltern von nicht beeinträchtigten Kindern eine Ablehnung aufbauen, "weil das ja den Leistungsschnitt der Klasse senkt" - kompletter Blödsinn, aber so ticken halt manche.
Die Kinder untereinander bekommen das in der Regel super hin und machen da keine Unterschiede - "der kann halt nicht lesen, egal".
Kann auch sein, dass ein bestimmtes Kind (ohne Beeinträchtigung) zeitweise ziemliche Verhaltensaufälligkeiten zeigt, weil vielleicht gerade die Eltern in Scheidung leben, nahe Verwandte gestorben sind, usw.
Das kann dann ja die Lehrkraft auch nicht einfach anderen Eltern mitteilen.
Das Verhalten der Kinder muss grundsätzlich nicht vor anderen begründet werden, ob dauerhafte Beeinträchtigung und zeitweise negative Lebenssituationen.
"Der Schüler macht momentan eine schwere Phase durch, die im Elternhaus begründet ist", wäre da das Maximum.
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