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Ungelesen 13.04.19, 11:39   #4
ichbinshier
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Also wenn wirklich nix ausgeschlossen worden ist von der Firma in der email UND du musst auch beweisen das du dort gewesen bist!
Beachte keinerlei Text in email!
Und wie beweist du das du an einem Bewerbungsgespräch auch dort warst?
Die andere Seite kann ja vielleicht einfach sagen du bist gar nicht erschienen??????
Dann must du erstmal die Firma in VERZUG setzen. Sprich deinen Anspruch mit Fristsetzung fordern!
Tja dein Problem wird dann aber sein das das Arbeitsgericht zuständig ist!
Und beim Arbeitsgericht trägst du die Kosten erstmal für deinen Anwalt!
Also ob sich das lohnt ist nicht zu erwarten! Du musst auch erst mal einen Anwalt finden der für ne Summe von 40-50 Euro (oder ist es mehr) deinen Fall übernimmt!
Du kannst zwar auf Anwalt verzichten, aber dann sind deine Chancen nicht so gut!
Ausserdem ist das Amtgericht der Firma zuständig... Und da darfst du dann auch ohne Kostenerstattung hinfahren (und die Fahrtkosten werden dir NICHT erstattet).
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