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Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung - Betrieb muss zustimmen!?!?

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Ungelesen 16.06.10, 11:19   #1
Fuzzyh3ad
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Standard Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung - Betrieb muss zustimmen!?!?

Hi zusammen,

also ich habe folgendes Problem - ich mache zur Zeit noch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann. Und diese würde ich gerne abkürzen d.h. ich würde meine Abschlussprüfung gerne schon im November diesen Jahres anstatt im Mai 2011 machen.

Meine schulichen Leistungen liegen in den letzten Jahren so zwischen 1,6 und 1,9 d.h. zum verkürzen gar kein Problem. Laut Ausbildungsgesetz braucht man mindestens einen Schnitt von 2,49 zum Verkürzen.

Jetzt habe ich mir von der IHK das Formular zur Vorzeitigen Zulassung zur AP runtergeladen und feststellen müssen dass der Betrieb auf dem Formular unterschreiben muss - da kann ich zu 100 % garantieren dass die nicht zustimmen würden!

Jetz ist meine Frage - ist das bei meinem Schnitt eine reine Formalität d.h. der Betrieb muss eigentlich zustimmen bzw. Kenntniss nehmen oder können die das wirklich verweigern!?!?

Hat da jemand eine Ahnung - ich will nicht direkt beim Sachbearbeiter der IHK anrufen weil meine Chefin ziemlich dicke mit dem ist

Gruß & THX
Fuzzy
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Ungelesen 16.06.10, 11:57   #2
Shirky
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Hi.
Bei mir war's genauso. Allerdings habe ich um ein ganzes Jahr verkürzen wollen.
Ich war mir auch sicher, dass meine Firma das nicht so toll finden wird. Ich hab mich erstmal an der Schule schlau gemacht, wie das abläuft. Da hat mir unser Berufsschul-Spezi erzählt, was du im Grunde schon alles weißt. Er meinte aber zusätzlich, weil ich ihm halt gesagt hab, dass ich davon ausgeh, dass meine Firma nicht zustimmt, dass man seinen Verkürzungswunsch trotzdem einreichen kann und dann die Kammer entscheidet, ob sie einen vielleicht trotzdem zur Prüfung zulassen. Was natürlich deine Firma nicht besonders glücklich stimmen wird. Du musst jetzt entscheiden, was du willst. Wenn du übernommen werden möchtest, dann zieh deine Ausbildung in der Regelzeit durch. Möchtest du aber sowieso vielleicht noch studieren und willst da gar nicht bleiben, dann geh auf die Barrikaden, wie ich. Have Fun!
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Ungelesen 25.08.10, 08:35   #3
Fuzzyh3ad
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UNGLAUBLICH einfach UNGLAUBLICH

ich habe gestern meine Chefin aus verkürzen angesprochen - hatte mir vorher ein riesiges Referat im Kopf gespeichert was ich runterrattern wollte. ich wollte grade loslegen ihr meine Argumente an den Kopf zu schmeissen warum sie mich verkürzen lassen soll, da sagt die doch tatsächlich ohne zu zögern "ja na klar das freut mich, das ist ja auch eine Ehre für uns einen so guten Azubi zu haben"
naja ich hab gedacht die verarscht mich aber es wurde schon alles schriftlich beantragt^^

um zum Thema zurückzukommen: für eine Verkürzung MUSS der Betrieb zustimmen - jedoch kann er nur bei einem fundierten und verständlichen Grund ablehnen sonst wird die IHK ein "Nein" nicht akzeptieren!!!
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Ungelesen 28.08.10, 17:16   #4
Unlimit3d
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na dann gratulier ich dir
Ich habe damals auch verkürzt. Im Lebenslauf macht es sich sehr gut, wenn man verkürzt hat. Sollte man auf jedenfall in einer späteren Bewerbung erwähnen: So nen Text wie: nach meiner erfolgreichen Ausbildung als blablabla, die ich durch konstante gute leistungen verkürzt abgeschlossen habe, bewerbe ich mich bei ihnen blablabla

kommt immer gut. ich hatte nach meiner ausbildung gleich mehrere jobangebote.
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