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Wieviel Urlaubsanspruch?

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Ungelesen 30.04.11, 17:36   #1
chatgirl123
Anfänger
 
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chatgirl123 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Wieviel Urlaubsanspruch?

Hallo,

wenn man vom 3.12.2010 bis 16.5.2011 in einem Unternehmen beschäftigt ist das einem 24 Tage Jahresurlaub gewährt. Wieviele Tage Urlaubsanspruch hat man dann?

Im Urlaubsgesetz steht, dass einem pro vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs zusteht, das wären ja dann 2 Tage pro Monat.
Stehen einem dann für den Dezember gar keine Tage zu, weil da ja 2 Tage fehlen?
Oder gibt es dafür, wie auch für den (halben) Mai wenigstens anteilig einen Tag?
Bedeutet ein voller Monat ein Kalendermonat oder wäre das auch der Zeitraum von zB. 3. 12. bis 3.1.?

Danke für die Hilfe
chatgirl123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 25.02.14, 18:54   #2
Ruller1983
Nicht Du
 
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Standard

In diesem Fall stehen dir für Januar bis April die vollen Tage zu, also 8 Tage.
Im Mai hast du einen Tag, wie du schon gesagt hast.
Für den Dezember wirst du auch 2 Tage Urlaubsanspruch haben,
aber die 2 Tage, wo du noch nicht beschäftigt warst werden dir nicht bezahlt.
Im Februar ist man ja auch nur 28 Tage arbeiten es sei denn es ist Schaltjahr, aber man hat 2 Tage Anspruch.
__________________
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Ungelesen 25.02.14, 20:23   #3
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Ist eine etwas praxisentfernte Konstellation. Kein Unternehmer stellt kurz vor Weihnachten neue Mitarbeiter ein, sondern zum Jahresanfang.

Zitat:
Zitat von Ruller1983 Beitrag anzeigen
Für den Dezember wirst du auch 2 Tage Urlaubsanspruch haben,
aber die 2 Tage, wo du noch nicht beschäftigt warst werden dir nicht bezahlt.
Das Ganze ist eine etwas strittige Angelegenheit. Der Gesetzgeber spricht ganz klar von vollen Monaten, um ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu erhalten. Siehe:
Zitat:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
Hier fehlen allerdings zum vollen Abrechnungsmonat zwei Tage, da dieser erst zum dritten des Monats beschäftigt wurde.
In der Ableitung hätte im Grunde genommen, zu Lasten des Arbeitnehmers keinen Urlaubsanspruch für diesen Zeitraum. Ebenfalls für den Monat Mai solange keine pro-rata-temporis-Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde.

Im Jahr 2013 hat er keinen vollen Beschäftigungsmonat gearbeitet = kein Feiertag
Im Jahr 2014 wurden vier volle Monate gearbeitet = 4 x 2 Tage = 8 Tage
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Ungelesen 25.02.14, 20:51   #4
sheldon.92
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Ob Eure Antworten fast 3 Jahre nach Erstellen der Frage noch von Relevanz sind, wage ich zu bezweifeln.
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Ungelesen 25.02.14, 20:55   #5
Mr_Braun
abcdefgh
 
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Vielleicht für die Threaderstellerin, aber wohl für andere Forenleser.
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