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Urlaubssperre ???

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Ungelesen 21.12.13, 18:26   #1
snak23
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Standard Urlaubssperre ???

Hallo zusammen
Ich wollte wissen,da ich in diesen jahr von meinen 30 nur 9 tage urlaub machen dürfte.Und seit oktober bis märz nächsten jahres eine urlaubsperre haben,wann soll ichmeinen Urlaub neheml ??
Der steht mir doch zu !!??
Mein arbeit gebe sagte nur nein er würde ihn auszahlen,ich will das nicht.

Kann mir da einer einen rat geben!?
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Ungelesen 21.12.13, 18:32   #2
Homer32
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Ihm bleiben nur die 2 möglichkeiten entweder er zahlt dir die restlichen 21 Tage aus oder er lässt dich die Tage nehmen Punkt und Aus. In dem bereich in dem ich arbeite muss der alte Urlaub immer bis April des neuen Jahres genommen weiss nicht wie es in dem bereich ist in dem du arbeitest.
Dir bleiben 2 möglichkeiten entweder du lässt dich auf gut Deutsch gesagt verarschen und lässt den Urlaub verfallen oder du verklagst ihn.
__________________
EIN DANKE TUT NICHT WEH!
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Ungelesen 21.12.13, 18:38   #3
snak23
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Muss er ihn mir geben ??
Durch ne klage ,weil ich will ihn ja nicht ausgezahlt bekommen??
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Ungelesen 21.12.13, 18:46   #4
Prince
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Lass ihn dir auszahlen, und dann machst du einfach krank, und wenn du Glück hast wirst du dann gekündigt, und brauchst dir um Urlaub keine Gedanken mehr zu machen.
__________________
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Ungelesen 21.12.13, 18:54   #5
zero_tolerance
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Ich bekomme langsam Angst, ob Personalmanagement der einzige Kurs war, in dem ich aufgepasst habe...

ALSO...

Dein Boss kann dir deinen Urlaub nicht genehmigen/verwehren aus:

1. ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (welche er dann aber auch nennen MUSS)

2. Aus sozialen Gründen (soziale Belange der Mitarbeiter - also Eltern sollten Urlaub haben, wenn die Kinder Ferien haben... usw.)

Er kann dir weiter vorschreiben, wie der Urlaub gestückelt ist - wieder aus ZWINGENDEN Betrieblichen gründen (...)

ABER

Mit Geld darf der Erholungsanspruch nicht ausgeglichen werden (Steht im Bundesurlaubsgesetz - und da ein Gesetz über Tarifverträgen usw. steht, da Tarifverträge nur gelten, wenn sie VORTEILE gegenüber dem Gesetz bringen, ist das SICHER so).

Einzige Ausnahme ist:

Wenn wegen Kündigung etc. keine Zeit gegeben ist, den restlichen Urlaub zu nehmen, darf/muss er ausgezahlt werden

Also wenn du deinem Chef zu blöd kommst und noch auf Probe bist, bekommst ihn auch ausgezahlt xD
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Ungelesen 21.12.13, 20:22   #6
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Hallo zusammen,

perfekt geschilderte Antwort von zero_tolerance, nur der letzte Satz hätte nicht sein müssen.
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Ungelesen 22.12.13, 15:23   #7
321meins
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Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub für das entsprechende Kalenderjahr vorgesehen, eine "Mitnahme" ins nächste Jahr ist nur statthaft, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Und selbst dann müsste der Resturlaub bis spätestens 31.03. des Folgejahres genommen werden, was ja in deinem Fall wegen der Urlaubssperre wieder nicht möglich ist.

@snak23, in dieser Hinsicht bist du nun reichlich spät dran.
Wieso hast du nicht bereits im Oktober oder noch früher
a) das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht oder falls dieser nicht einsichtig war
b) deinem Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten gedroht?
Zu diesem Zeitpunkt hätte man auch noch viel flexibler den verbleibenden Resturlaub für 2013 aufteilen können.
Die 21 Tage nun im neuen Jahr bis März aufzuteilen (wo ja eigentlich sogar Urlaubssperre besteht) ist vermutlich sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Aber ganz unschuldig bist du daran wohl nicht, ich würde mir jedenfalls überlegen, ob ich nicht doch mit einer Auszahlung einverstanden wäre. Vielleicht kann man ja auch einen Kompromiss finden, bspw. 2 Wochen Urlaub (= 10 Arbeitstage) und der Rest wird ausgezahlt.

Würdest du gegebenenfalls deinen Job riskieren? Denn das machst du wohl ziemlich sicher, wenn du jetzt rechtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen willst.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.12.13, 17:27   #8
Stationer
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So oder so scheint bei Dir auf der Arbeit etwas schief zu laufen und der Ärger mit dem Chef ist programmiert.
Also zwei Möglichkeiten:
-Einlenken, Urlaub hinterhertrauern und über die zusätzliche Kohle freuen
oder
-harte Linie, Bewerbungen schreiben und guten Anwalt suchen...
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Ungelesen 23.12.13, 02:19   #9
zero_tolerance
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Zitat:
Grundsätzlich ist der Erholungsurlaub für das entsprechende Kalenderjahr vorgesehen, eine "Mitnahme" ins nächste Jahr ist nur statthaft, "wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen". Und selbst dann müsste der Resturlaub bis spätestens 31.03. des Folgejahres genommen werden, was ja in deinem Fall wegen der Urlaubssperre wieder nicht möglich ist.
Habe eben nochmal nachgeschaut, damit ich mir 100% sicher sein kann - aber deine Aussage stimmt so nicht ganz:

Zitat:
Urlaubsansprüche verfallen im neuen Jahr , wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vorsehen – und wenn der Urlaub nur deshalb nicht eingereicht wurde, weil der Arbeitnehmer es schlicht vergessen hat. Konnten die Mitarbeiter ihren Resturlaub aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht nehmen, bleibt der Urlaubsanspruch auch im neuen Jahr bestehen. Der Resturlaub muss dann aber bis zum 31. März genommen werden . Zwei Ausnahmen für diese Regelung gibt es allerdings: Dauert die Erkrankung über die ersten drei Monate des Jahres weiter an, bleibt der Urlaubsanspruch auch weiterhin bestehen. Wird der Mitarbeiter wieder gesund, muss er sich schleunigst aber um den Anspruch kümmern. Unendlich kann er die Ansprüche nicht aufschieben, spätestens im Kalenderjahr der Gesundung verfällt der Resturlaub, urteilte das Bundesarbeitsgericht . Über die ersten drei Monate des neuen Jahrs hinaus ist Resturlaub sonst nur gültig, wenn der Mitarbeiter bis zum 31. Dezember noch keine sechs Monate für seinen Arbeitgeber tätig war und seinen Urlaub wegen einer Probezeit nicht nehmen konnte. Dann kann er bis zum 31. Dezember des neuen Jahres seinen alten Urlaub noch geltend machen.
Da im neuen Jahr allerdings eine weitere Urlaubssperre gegeben ist, muss das geklärt werden in wie weit das möglich ist und wie lange er schon dort arbeitet... - Krankheit fällt so oder so weg...

Andererseits wundere ich mich, dass es in diesem Betrieb keine Urlaubsliste gibt, wo man sich Anfang des Jahres einträgt mit dem Wunschurlaub, so kenne ich das von AG die keinen Betriebsurlaub (also wo der gesamte Betrieb geschlossen ist) haben.

RANDNOTIZ: Auch wenn der letzte Satz meines vorhergehenden Posts vielleicht sehr sarkastisch klingt und von manchen als "unangebracht" eingeordnet wird - schlussendlich wird es darauf hinaus laufen wenn sich der TE gegen seinen AG stellt. Wenngleich die rechtliche Situation in fast allen Lagen des Arbeitslebens sehr eindeutig ist, werden viele Probleme einfach "unter der Hand" gelöst mit dem Wort "Betriebsinteresse" - also der AG gibt zum Wohl des Betriebes nach. Was allerdings meist für beide Seiten nicht ganz schlecht ist, der AG bekommt was er will und der AN meist eine "Entschädigung" (Immateriell/Materiell) und kann sich über einen mehr oder minder sicheren Arbeitsplatz freuen (wenn man sich öfters für den Betrieb entscheidet, steht man sicher nicht als erstes auf der Entlassungsliste).

Ich selbst kenne dies von mir und auch von meinen Freunden und Bekannten. Gerade wenn es um die Arbeitszeit geht, sind es manchmal 60 - 80 (in wirklichen Ausnahmen bis zu 100 also mit Samstag und Sonntag) Stunden Wochen - aber wenn ein Auftrag/Projekt fertig werden muss... Allerdings bekommt man dann auch mal einfach so ein paar Tage frei wenn weniger los ist. Bei meiner Freundin (Ärztin) ist es auch so, dass sie manchmal länger und mehr arbeitet als auf dem Papier steht oder die Ruhezeiten etwas kreativ gesehen werden - aber zum einen hat man eben ein Betriebsinteresse und zum anderen (ja nach Position und Job) weis man meist vorher, dass man vielleicht nicht unbedingt die Stechuhr zum Freund hat, das kann man vielleicht bei Daimler am Band so machen (wobei ich mir nicht mal da sicher bin)...
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