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Kündigungsfrist bei 11 Jahren Betriebszugehörigkeit

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Ungelesen 04.06.20, 19:59   #1
toxoplasmawurm
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toxoplasmawurm ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Kündigungsfrist bei 11 Jahren Betriebszugehörigkeit

Hallo Zusammen,

Kennt sich jemand mit oben genanntem Themenkreis aus? Wie lange ist die Kündigungsfrist bei 11 Jahren Betriebszugehörigkeit ?
Sehe ich das richtig, dass es bei mir 5 Monate wären?
Oder kann ich auch auf einen Aufhebungsvertrag bestehen?

Im Anstellungsvertrag von vor 11 Jahren standen 1 Monat. Die Personalabteilung hat mir 1 Monat bei einem normalen MA ohne Führungsfunktion genannt ( kann schlecht mich durch die Blume erkundigen ) .


Branche Einzelhandel
Bundesland Baden-Württemberg
Führungskraft

Würde mich über fundierte Antworten freuen
toxoplasmawurm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.06.20, 22:50   #2
nichdiemama
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Willst du kündigen oder sollst du gekündigt werden?
Wenn du selber kündigen willst, ist das wohl abhängig vom vertrag. Wenn du ihn hier postest such ich es dir raus
Wenn du gekündigt werden sollst gilt mindestens die gesetzliche kündigungsfrist, unter umständen ist vertraglich etwas besseres vereinbart - siehe oben, such ich dir gerne aus deinem vertrag raus.

Wenn du selber kündigen möchtest, dir aber die kündigungsfrist zu lang ist, kannst du eventuell in richtung aufhebungsvertrag etwas verhandeln, kommt auf euer unternehmen und deine rolle darin an ob das was werden kann, da gibt es keine allgemeingültigen regelungen die verbindlich sind.

Bisher führungskraft ohne personalverantwortung gewesen oder wie kommts, dass du basics nicht kennst?
__________________
Irgendwie komisch, dass das was wir gemeinhin als "unmenschlich" bezeichnen, ausschließlich Verhalten von Menschen beschreibt.
nichdiemama ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.06.20, 23:00   #3
e160742
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Grundsätzlich gilt das, was im Arbeitsvertrag steht, solange nicht abweichend zu Ungunsten des Arbeinehmers abgewichen wird. Ansonsten gelten die gesetzlcihen Fristen.


Bei Dir also 4 Monate zum Monatsende dür den AG oder 4 Wochen zum Monatsende (bzw. 15. des Monats).
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e160742 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 05.06.20, 18:02   #4
mtoki
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Zitat:
Zitat von toxoplasmawurm Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen,

Kennt sich jemand mit oben genanntem Themenkreis aus? Wie lange ist die Kündigungsfrist bei 11 Jahren Betriebszugehörigkeit ?
Sehe ich das richtig, dass es bei mir 5 Monate wären?
Oder kann ich auch auf einen Aufhebungsvertrag bestehen?

Im Anstellungsvertrag von vor 11 Jahren standen 1 Monat. Die Personalabteilung hat mir 1 Monat bei einem normalen MA ohne Führungsfunktion genannt ( kann schlecht mich durch die Blume erkundigen ) .


Branche Einzelhandel
Bundesland Baden-Württemberg
Führungskraft

Würde mich über fundierte Antworten freuen
Führungskraft dürfte egal sein, außer es gibt dafür einen Zusatzvertrag mit einer geänderten Kündigungsfrist.
Ansonsten gilt, was im Vertrag steht. Die Seiten mit den nötigen Infos hat e160742 ja schon verlinkt.
Bei Arbeitsverträgen mit Verweis auf die gesetzliche Frist wird gerne noch so etwas eingebaut wie "...verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber, dann verlängert sich die Frist für den Arbeitnehmer entsprechend.
Ohne den Satz wären es dann AN 1 Monat, AG 4 Monate.
Mit dem Satz AN 4 Monate, AG 4 Monate
Und dann könnte es noch Tarifverträge geben, die Einfluss auf die Frist nehmen.
mtoki ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.06.20, 20:23   #5
toxoplasmawurm
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Vielen Dank für Eure Antworten, ich will selber kündigen.
toxoplasmawurm ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.06.20, 20:43   #6
Falcon999
Erfahrener Newbie
 
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Zitat:
Zitat von toxoplasmawurm Beitrag anzeigen
Vielen Dank für Eure Antworten, ich will selber kündigen.
Wenn du selber kündigen willst und so schnell wie möglich gehen möchtest, dann besteht natürlich die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. Das setzt natürlich die Bereitwilligkeit des Arbeitgebers voraus. Damit könntest du theoretisch schon nächste Woche gehen.

Man sollte nur beachten, dass bei einem Aufhebungsvertrag eine Arbeitslosengeldsperre droht. Aber es hat auch Vorteile, da man den Vertrag entsprechend ausgestalten kann und die Abfindung frei von Sozialversicherungsbeiträgen ist, wenn ich mich recht erinnere.
Falcon999 ist offline   Mit Zitat antworten
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