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myGully |
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31.08.10, 23:21
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 37
Bedankt: 161
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Ausbildung beendet, danach Schule...
Hallo Leute.
Ich wollte mich mal erkundigen und vll kann mir jemand helfen.
Die Situation ist folgende:
Ich befinde mich in einer Ausbildung zum Elektriker. Ich werde diesen Winter meine Gesellen Prüfung haben und sehr wahrscheinlich abschließen. Jedoch habe ich in meiner Ausbildung gemerkt, das der Beruf nichts für mich ist und möchte zur FOS (Fach Oberschule) gehen. Das Problem an der Sache ist. In der zwischenzeit (Februar - Ende Sommerferien 2011), sieht es nicht so aus, als wenn ich weiter in diesem Beruf arbeiten kann (da leider keine Übernahme Chance und ich nach der Ausbildung eine Operation am Zwerchfell haben werde), dem entsprechend kein Geld verdienen werde. Dazu kommt, das ich derzeit am Rande Niedersachsens wohne und die Schule die ich besuchen möchte, in Bremen liegt. Habe gehört, das die Schule nur wenige Leute aus Niedersachsen ausnimmt, dem entsprechend, um sehr sehr hohe chancen auf einen Platz zu haben, möchte ich nach Bremen ziehen.
Ein 400€ Job ist angedacht. Zur aller größten Not würde ich 2 400€ Jobs ausüben.
Ab Schulbeginn, könnte ich BaFöG beziehen, was mir ja sehr helfen würde. Jedoch würde mich interessieren, ob vll die Möglichkeit besteht, irgendwie andere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Habe schon viel im Internet gestöbert, jedoch leider nichts vernünftiges gefunden, was mir weiter helfen würde.
Vll kann mir jemand hier helfen.
Danke im vorraus
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01.09.10, 00:15
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#2
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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das problem bei allemöglichen leistungen ist das sie alle im einzelfall entschieden werden, du wirst im internet nirgends stehen sehen du hast anrecht auf dies und anrecht auf das. das hängt vom berater ab und von deiner situation. arschlöcher finden immer nen grund einem etwas zu verwehren, ist aber zum glück nicht immer so
da die ausbildung nicht angerechnet wird wirst du wohl harz4 beziehen und durch die operation erstmal krankgeschrieben sein.
da gibts noch spielkram wie wohngeld etc
da sollte man vielleicht in einem darauf spezialisiertem forum fragen, beim amt selbst macht wenig sinn, erfahrungsgemäß beraten die nicht richtig
einfach mal "harzt4 zuschüsse zum regelsatz" googlen da finden sich einige große foren
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01.09.10, 00:17
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#3
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Banned
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 149
Bedankt: 72
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Hmm geh zum Bund
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01.09.10, 09:04
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#4
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von sheeesha
da die ausbildung nicht angerechnet wird wirst du wohl harz4 beziehen und durch die operation erstmal krankgeschrieben sein.n
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stimmt nicht.Die ausbildungszeit wird sehrwohl angerechnet und er hat anspruch auf alg1 wenn er arbeitslos ist.Weil das aer wahrscheinlich zu wenig geld ist um seinen lebensunterhalt zu decken kann er zusätzlich aufstockendes alg2 beantragen.
Aber das alles ist ja eh nicht wichtig wenn er wieder mit schule anfängt.
Kann dir leider nicht viel helfen, wohngeld kann jeder nen antrag stellen.
Ein freund studiert auch ab nächsten monat im bremen (auch grade ausbildung abgeschlossen) und er bekommt meister-bafög.Das stellt schon fast die ganzen lebensunterhalt.Muss man halt zur hälfte zurück zahlen.
__________________
My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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01.09.10, 12:09
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#5
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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hast recht hatte das anders in erinnerung
Zitat:
Höhe des Arbeitslosengeldes bei Auszubildenden
Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen.
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01.09.10, 14:41
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#6
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von sheeesha
hast recht hatte das anders in erinnerung
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ich dachte auch erst nicht dran bis ich damals in der gleichen lage wie der kerl da obene gekommen bin deshalb konnte ich mit ein wenig halbwissen klugscheissen
einfach mal bafög amt anrufen termin geben lassen und mit den drüber sprechen die können dir am besten helfen.Es gibt halt noch studien studienkredite vieleicht kommt sowas ja für dich in frage.So oder so geschenkt bekommt man nichts bafög ist ja irgentwie auch nur nen kredit.
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01.09.10, 17:42
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 37
Bedankt: 161
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Danke für die vielen Antworten. Werde mich mal bei der AfA erkundigen
Am besten bei meinem damaligen Berufsberater Der kann mir sicher paar Auskünfte geben.
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