Dies ist dem AG auch im Regelfall bekannt ( 3 Monatsregel) 
 
Ob er sich nun dazu raeuspert oder nicht, dass ist dann die andere Seite der Medaille. Es gibt eben sonne und sonne. 
Und muendliche Zusagen sind kein Beweismittel. 
Im Zweifelsfall, ohne eine Leistungseinbuße oder -sperre hinzunhemen, ist der obere Ansatz der gescheiteste. 
Im schlechtesten Fall, in dem auch keine Klage hilft, kann der AG auch am Ende der Vetragslaufzeit oder den darauffolgenden Morgen sagen;  
entweder du brauchst Morgen nicht mehr kommen, weil Vertrag zuende oder am naechsten Tag ganz klar feststellen, das du hier nichts mehr zu suchen hast, weil Vertrag = zuende. 
 
Wie schon erwaehnt gelten weitere Lohnzahlungen, die man bitte auch per Kontoauszug als Beweismittel aufheben muss, als Beweis fuer eine weitere Duldung. Diese Duldung wandelt auch ein Arbeitsverhaeltnis zu einem unbefristeten Arbeitsverhaeltnis auf der Basis des vorangegangenen Vetrags. 
Dem kann man mit dem Mittel der Vertragsaenderung oder Anpassung seitens des AG spaeter noch zu Leibe ruecken. Das birgt im Regelfall fuer den AN eher Nachteile. 
 
 
Also nur aussitzen hilft an dieser Stelle NICHT.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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