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Kündigung - Schadenersatz?

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Ungelesen 08.07.15, 11:55   #1
gamerronaldo
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Standard Kündigung - Schadenersatz?

Hallo,

ich bin dualer Student an einer privaten Hochschule und arbeite im Fitnessstudio. Das Studium läuft noch ein Jahr. Nun habe ich ein Angebot bekommen (3-fach so hoher Lohn, Geschäftsauto, Führungsposition etc.)

Nun habe ich bei meinem jetzigen Betrieb gekündigt und würde nach Einhaltung der frist im neuen Betrieb anfangen.

Mein jetziger Chef will mich nun auf Schadensersatz verklagen, da die Hochschule ihn jeden Monat ca 300 Euro gekostet hat.

Zu meiner Frage:
Kommt diese Anklage durch? Falls ja, wie hoch ist der Schadensersatz? (Ich arbeite seit 2,5 Jahren in dem Betrieb).

Er würde einen Aufhebungsvertrag schreiben, aber dazu müsste ich ihm 8000€ bezahlen, aber das habe und kann ich nicht bezahlen.

Danke für die Antworten.
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Ungelesen 08.07.15, 12:41   #2
Thorasan
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Les deinen Arbeitsvertrag, da ist eine entsprechende bzw sind mehrere entsprechende Klauseln zu diesem Thema enthalten. Wenn Du dich dort zu einem Verbleib in der Firma oder einer (teilweisen) Kostenübernahme im Falle deines Ausstiegs verpflichtet hast, und keine Formfehler vorliegen, musst Du wohl zahlen.
Sollte da nichts stehen oder bei einem Studienwechsel (oder ggf. Jobwechsel) steht, das die Kosten nicht zurückgezahlt werden müssen, eben nicht.
Kommt auch drauf an was für ein duales Studium du machst und wie lange Du dabei bist bzw wie lange noch offen ist.
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Ungelesen 08.07.15, 12:57   #3
gamerronaldo
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Standard

Es gibt keinen wirklichen Arbeitsvertrag, lediglich einen Studienvertrag.

Wie hoch fällt der so ein Schadenseratzbeitrag aus?
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Ungelesen 08.07.15, 13:20   #4
Thorasan
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Keine ahnung, weiss ja nicht was da gezahlt wird.
Du machst ein betriebliches- oder ein Praxis-studium?
Ich gehe mal davon aus, das es bei 50-80% der eigentlich entstandenen Kosten liegen kann, wenn nicht sogar auf 100% angehoben werden kann, wenn du den anderen Job nur aufgrund der vermittelten Kentnisse bekommst.

Für den "alten" Betrieb ist es ja ein Tritt in den allerwertesten. Die bilden dich aus, investieren Zeit, Mühe, Geld in dich.. Und noch bevor es wenigstens abgeschlossen ist und du schlussendlich auch was anderes als Kosten und Aufwand einbringst haust du ab.

Was steht denn im Studienvertrag? Immerhin muss ja irgendwo der Rahmen für die Arbeit im Betrieb festgesteckt sein, also Arbeits- und Urlaubszeit, Vergütung usw.
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Ungelesen 08.07.15, 13:38   #5
gamerronaldo
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§ 9 Kündigungsgründe
(1) Während der Probezeit kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit
Einhalt der Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Studienmonats ohne
Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
(2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden:
a) aus wichtigem Grund
b) von dem/der Studierenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen,
wenn er/sie die Berufsausbildung aufgeben will oder sich für eine andere
Berufstätigkeit ausbilden lassen will
(3) Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zu Grunde
liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen
bekannt sind.
(5) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig
gelöst, so kann der/die Ausbildende oder der/die Studierende Ersatz des
Schadens verlangen, wenn der/die andere den Grund für die Auflösung zu
vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder Wechsel der
Berufsausbildung nach Nr. 2 b. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb
von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
geltend gemacht wird.
(6) Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe
oder Wegfalles der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende,
sich mithilfe der Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur rechtzeitig
um eine weitere Ausbildung im bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen
geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.
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Ungelesen 08.07.15, 14:13   #6
Thorasan
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Was genau machst du bei der neuen Firma? "Normal" arbeiten oder weiter/etwas anderes dual studieren?
Hat dein AG dem Wechsel zuvor zugestimmt?
Wie kommt er auf den Anspruch von 8000€ bei einem Aufhebungsvertrag?

Für mich klingt es schon so, als ob Du hier in der Schadensersatzpflicht bist. Du verursachst durch deinen Jobwechsel einen Schaden, auch wenn Du die Ausbildung wechselst oder ggf aufgibst. Eben vor allem wenn es in einem Berufsfeld ist, worin du zuvor ausgebildet wurdest.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 09.07.15, 23:12   #7
Tiebone
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Unterschreib ja keinen Aufhebungsvertrag - bzw. nicht ohne ihn vorher durch einen Juristen überprüfen und gegebenenfalls abändern zu lassen. Sonst verpflichtest du dich ja durch freie Willensentscheidung zur Zahlung der (meiner ersten Einschätzung nach viel zu hohen Summe) von 8000 €. Bei Schadenersatz gilt es zu unterscheiden was dein Chef hier geltend machen will, m.E. nach steht deinem Chef ein Aufwendungsersatz für die bisher geleisteten Zahlungen an die Hochschule zu - das ist aber auch alles.
Vom Vorgehen her rate ich dir: Da du ja bereits gekündigt hast (ich hoffe mal schriftlich) müsste dein Chef dieser Kündigung schriftlich widersprechen - und dies auch begründen. Sollte er dies tun ist es sinnvoll mit einen Juristen zu rate zu ziehen, eine Erstberatung ist nicht so teuer bzw. bei einigen Organisationen (Gewerkschaft, DGB, Studierendenvertretungen) kostenlos möglich.

So long
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Ungelesen 09.07.15, 23:44   #8
tomcrswer
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Du solltest so eine wichtige Frage nicht von den Antworten in einem Internet-Forum abhängig machen.

Geh zu einem Anwalt, mit dem 3-fachen Gehalt sollten die 100 € drin sein
__________________
Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Voltaire [1694-1778]
tomcrswer ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 10.07.15, 22:20   #9
gulgul2
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Zitat:
Zitat von tomcrswer Beitrag anzeigen
Du solltest so eine wichtige Frage nicht von den Antworten in einem Internet-Forum abhängig machen.

Geh zu einem Anwalt, mit dem 3-fachen Gehalt sollten die 100 € drin sein
Was erwartet man von einem der in einer Mukki Bude arbeitet? Hauptsache mal schnorren und sich die 100€ bei seinem 3-fachen mehr Gehalt sparen. lol
gulgul2 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.07.15, 00:01   #10
Kneter33
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Und der nächste Troll.
Dein jetziger Boss zahlt Dir neben dem Gehalt mal eben 300 Euro fürs Studium.
Jetzt bekommst trotz NICHT abgeschlossenem Studium(dauert ja noch nen Jahr) ein Angebot(3-fach so hoher Lohn, Geschäftsauto, Führungsposition etc.) .
Wärst dann Vorturner in nem High School Cheerleader Ausschuss?
Boah ich hasse Sommerferien,
alle Knaller kommen raus aus Ihren Löchern.
Kneter33 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.07.15, 01:49   #11
jimco
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kein arbeitgeber der welt behält jemanden im betrieb der "unbedingt gehen" will.

schadensersatz?
pah, arbeite einfach schlecht. mach fehler, aber benimm dich anständig. fahr mit dem firmenfahrzeug spiegel ab. etc.
jimco ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.07.15, 07:43   #12
ekris
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3-faches Gehalt von was? Ist das Fitnessstudio ein Nebenjob oder auch gleich dein Vertragspartner für das Duale-Studium. Letzteres würde mich wundern. Obwohl, man kann auch im sportlichen, physiotherapeutischen Bereich studieren.

Der AG hat möglicherweise ein recht auf Schadensersatz, wenn diesem tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Hat er ein Gehalt gezahlt? Was waren deine Tätigkeiten für den Betrieb oder hast du dich nur um dein Studium gekümmert? Wie hoch wären die Kosten, wenn deine Arbeit ein regulärer Arbeitnehmer übernommen hätte?

Wenn im Vertrag die zu ersetzenden Kosten nicht genannt werden, stellt sich die Frage, ob der Passus überhaupt gültig ist. Hier hilft nur ein Fachanwalt.
ekris ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.07.15, 09:12   #13
Liem94
Echte Liebe.
 
Benutzerbild von Liem94
 
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 786
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Liem94 ist unten durch! | -85 Respekt Punkte
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Ohne Abschluss Führungsposition plus Firmenauto, congrats
Liem94 ist offline   Mit Zitat antworten
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