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myGully |
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02.01.16, 11:39
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2015
Beiträge: 4
Bedankt: 2
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Arbeitszeit / Wegezeit
Erstmal gesundes neues Jahr euch allen
Nun zu meiner Frage...
Ich bin Lehrling im 3. LJ und arbeite im 3-Schichtsystem ( Früh Mittel und Nacht ).
Frühschicht geht von 5.40 bis 13.40 mit einer 3/4 Stunde Pause. Mittelschicht fängt dann eben 13.40 an und Nachtschicht 21.40.
Nun zu meiner Frage / Problem...
Ich habe Laut meinem Ausbildungsvertrag eine 38h / Woche und müsste laut Mathe 7.6 stunden gehen um bei 5 Tagen meine 38h voll zu bekommen.
Da uns aber die 45min Pause nicht bezahlt werden baue ich automatisch Minusstunden auf... Kann man da als Lehrling irgendwas machen?
Nun zu meinem zweiten Problem... die Wegezeit.
Wie oben schon gesagt geht meine Arbeitszeit als Bsp. in der Frühschicht bis 13.40.
Wir müssen uns alle an der Wache vorne bei uns einstechen dürfen uns zum Feierabend aber erst 13.55 ausstechen da der Betrieb uns 15min "Wegzeit" vorschreibt die wir brauchen um von unserem Arbeitsplatz in den Sozialtrakt zu laufen uns umzuziehen ( wenn gewollt auch duschen ) und dann wieder zur Wache vorlaufen.
Problem an der Sache ist das wir die 15min nicht bezahlt bekommen.
Ich habe aber die Auffassung das alles was nach 13.40 ist meine private Zeit ist da ich es auch nur bis dahin bezahlt bekomme....
Was meint ihr ist das Rechtens mit der unbezahlten Wegezeit?
MfG
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02.01.16, 12:01
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#2
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 182
Bedankt: 410
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Da solltest du dich vertrauensvoll an den Betriebsrat wenden. Man kann so schlecht sagen, ob es da irgendwelche Vereinbarungen gibt. Solltet ihr keinen haben, dann an die Gewerkschaft. Und wenn nicht, an einen RA.
Hier noch ein Tip:
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Exxon01 bedankt:
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02.01.16, 13:23
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#3
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Eben, wende dich an den Betriebsrat, nur der kennt die bei euch geltenen Tarifverträge und Betreibsvereinbarungen.
Wegezeit ist meines Wissen keine Arbeitszeit, somit unbezahlt, du must eben 5:40 arbeitsfertig an deinem Arbeitsort aufschlagen - fertig umgezogen. Es gibt da aber auch gegenteilige Arbeitsgerichtsurteile, wo Umziehzeit als Arbeitszeit veranschlagt wird, die Zeit des Duschens aber nicht mehr.
Bei uns gelten für die Schichtler auch andere Regelungen als für den ganzen Rest, die haben z.b. 40Std Woche, der Rest 38,5
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Tuxtom007:
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02.01.16, 15:32
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2015
Beiträge: 4
Bedankt: 2
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Ja das ich 5.40 fertig am Arbeitsplatz stehe ist ja richtig jedoch sollte es doch mir überlassen sein ob ich duschen gehe oder nicht ob ich mit meinen dreckigen klamotten ins auto steige und nach hause fahre...
Mich ärgert das halt einfach das wir 15 min auf den Gelände "festgehalten" werden.
Aber danke erstmal
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03.01.16, 08:39
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#5
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Zitat:
Zitat von billbo123456
Mich ärgert das halt einfach das wir 15 min auf den Gelände "festgehalten" werden.
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Das ist ja der Punkt, was in euren Betriebsvereinbarungen drin steht und da kann nur der Betriebshalt Auskunft geben, weil er die mit verabschiedet hat.
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03.01.16, 15:08
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 4
Bedankt: 72
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Hallo billbo123456,
ich bin zwar kein Fachmann aber soweit ich weiss kann man als Azubi keine Minusstunden machen.
Ein paar beispiele zu Minus Stunden findest du hier:
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Desweiteren findest du hier ein paar § zu Arbeitszeiten als Azubis:
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Desweitern aus meinen Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis:
Meinen Bekannten die auf ihrer Arbeit Längere Wege zwischen dem Eingang / Stempeluhr und dem Arbeitsplatz haben gilt/galt es wird / wurde Pauschal 15 Minuten jeden Tag als Wegezeit abgezogen.
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05.01.16, 06:07
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 360
Bedankt: 127
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Weiß nicht, ob das bei Dir zutrifft:
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12.01.16, 22:54
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 168
Bedankt: 98
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Umziehen ist Arbeitszeit, sofern ihr Arbeitskleidung vorgeschrieben bekommt und diese nicht Privat tragen könnt/dürft.
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01.02.16, 17:47
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2014
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Bei Betreten des Betriebsgeländes gilt der direkte Weg zur Arbeitsstätte als Arbeitszeit - unabhängig ob du dafür 10m oder 2km laufen musst, wie es z.B. oft bei Förstern ist :-). Simple aktuelle deutsche Rechtsauslegung.
Gehst du direkt zu deiner Arbeitsstätte (ohne Umwege über Kantine, Cafeteria o.ä.) steht dir die Zeit als Arbeitszeit zu. Wenn das 10 Minuten sind, kann dich niemand für 15 Minuten auf dem Gelände "einsperren" - und wenn es 20 Minuten sind, stehen dir auch 20 Minuten zu.
PS: Arbeitszeit sollte bei Azubis jedoch keine Rolle spielen. Habe schon unterschiedliche Betriebe, groß wie klein, kennengelernt und nirgends mussten Azubis "stechen", d.h. es gab weder Über- noch Minusstunden - die Arbeitszeit sollte eben im grünen Bereich liegen und nicht auffällig nach oben oder unten abweichen.
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02.02.16, 06:54
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 104
Bedankt: 1.804
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Zitat:
Zitat von freakGG
PS: Arbeitszeit sollte bei Azubis jedoch keine Rolle spielen. Habe schon unterschiedliche Betriebe, groß wie klein, kennengelernt und nirgends mussten Azubis "stechen", d.h. es gab weder Über- noch Minusstunden - die Arbeitszeit sollte eben im grünen Bereich liegen und nicht auffällig nach oben oder unten abweichen.
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Da dürften die Erfahrungen wohl sehr stark außeinander gehen
Sowohl in der Ausbildung bei der kleinen Sparkasse als auch später im dualen Studium im Versandhandelshaus mußte ich als Azubi stempeln...und auch bei den Folgearbeitgebern habe ich eher die gleiche Behandlung für alle erlebt (sprich gab es keine Zeiterfassung gab es sie für niemanden, gab es Zeiterfassung mußten auch die Azubis ihre Zeiten buchen).
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20.02.16, 00:38
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Jun 2015
Beiträge: 4
Bedankt: 2
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Ja also wir stechen uns ein frühschicht geht zb um 5.40 los und endet 13.40 laut Arbeitsvertrag.
In der Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeits und Wegezeit steht drinne:
Innerbetriebliche Wegezeit 5 Min unbezahlt
Innerbetriebliche Waschzeit 10 min unbezahlt ( ich arbeite in einem Stahlwerk )
Nun frage ich mich ob der Betrieb mir diese zeiten bezahlen muss / so vorschreiben kann.
MfG
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20.02.16, 06:58
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#12
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.143
Bedankt: 568
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Zitat:
Zitat von billbo123456
Nun frage ich mich ob der Betrieb mir diese zeiten bezahlen muss / so vorschreiben kann.
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Dazu gab es vor kurzen einen Arbeitsgerichtsprozess, sogar hier in Düsseldorf, war sogar im TV drüber berichtet worden.
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23.02.16, 09:05
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#13
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 268
Bedankt: 211
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Zitat:
Zitat von billbo123456
Ja also wir stechen uns ein frühschicht geht zb um 5.40 los und endet 13.40 laut Arbeitsvertrag.
...
Nun frage ich mich ob der Betrieb mir diese zeiten bezahlen muss / so vorschreiben kann.
MfG
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Ja! Das kann der Betrieb. Es ist eine Betriebsvereinbarung (Unternehmensführung mit Betriebsrat).
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