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myGully |
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19.02.15, 12:45
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#1
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 309
Bedankt: 92
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Rente als Selbstständiger nach >30 Jahren Arbeit?
Hallo Community,
ich habe vorab schon viel gegoogelt aber ich werde aus den Berichten nicht ganz schlau. Man kann wohl von Beginn an Beiträge in die gesetzliche einzahlen auch als Selbstständiger um im Rentenalter gesetzliche Rente beziehen zu können oder man zahlt privat etwas ein für später.
Nun aber meine Situation: Die Person hat inzwischen die 30 Jahre Arbeit voll, d.h. seit 30 Jahren offiziell als Selbstständiger bei der IHK in Deutschland gemeldet, davor war er schon einige Jahre offiziell im Ausland (EU) als Arbeitnehmer gemeldet.
Nun erzählte mir jemand, dass man in dem Fall (früher schonmal - auch wenn nur kurz und im Ausland - als Arbeitnehmer Beiträge gezahlt und nun seit >30 Jahren selbstständig) noch gesetzliche Rente beziehen kann, WENN man noch eine gewisse Zeit vor dem Renteneintritt nochmal als Arbeitnehmer angestellt irgendwo arbeitet und in die Kasse einzahlt...
Inwieweit stimmt das und welche Voraussetzunen muss man erfüllen um in dieser Situation noch gesetzliche Rente oder sonst etwas erhalten zu können? Ohne zusätzliche Einnahmen vom Staat sähe es nämlich in einigen Jahren gar nicht rosig aus....
Danke für eure Hilfe!
Gruß
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19.02.15, 16:31
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 780
Bedankt: 461
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Frag halt einfach bei der Rentenkasse nach, die schicken dir dann den aktuellen Stand.
Alles Andere ist nur glauben.
Man muss eine gewisse Zeit eingezahlt haben, dann bekommt man Rente, egal wo man war.
Man kann auch nach der Zeit aufhören einzuzahlen und bekommt trotzdem ab 65..66..67.. oder wann immer es wieder mal neu geregelt wird, seine Rente.
Allerdings muss man in diesem Fall, also wenn man nur den Mindestsatz eingezahlt hat, mit rund 350Eur Rente rechnen (je nach Einzahlbetrag etwas mehr oder weniger).
Für ein paar Dosen Ravioli reicht es also gerade - was will man mehr ;-)
Und man kann nicht einzahlen, man muss einzahlen, bis der Mindestsatz erreicht ist.
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12.03.15, 20:37
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#3
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Anfänger
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 334
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Noch Interesse an einer Antwort?
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29.03.15, 17:41
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 309
Bedankt: 92
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Ja auf jeden Fall!
Und eine Korrektur: er hat bereits knapp 4 Jahre in Deutschland gearbeitet mit einem Arbeitnehmer, das noch als Info! Und danach ca. 35 Jahre selbstständig hier.
Danke für jede Hilfe.
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29.03.15, 17:42
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#5
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 309
Bedankt: 92
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Ja auf jeden Fall!
Und eine Korrektur: er hat bereits knapp 4 Jahre in Deutschland gearbeitet mit einem Arbeitnehmer, das noch als Info! Und danach ca. 35 Jahre selbstständig hier.
Danke für jede Hilfe.
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31.03.16, 20:22
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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Rente gibt es erst ab dem 60. Beitragsmonat (5 Jahre). Nach 5 Jahren gibt es dann auch einmal pro Jahr einen Rentenbescheid. Ist er noch selbständig kann er Arbeitnehmer UND Arbeitgeberbeiträge zahlen. Die Summe der geleisteten Beiträge und die Anzahl der Betragsmonate sollte er in jedem Fall anfordern. Sollte er in Deutschland auch seine Rente verbringen wollen, ist es meines Erachtens schlecht möglich über den Hatz-4-Satz zu kommen, ohne jahrelang AG und AN-Anteil nachzuzahlen.
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01.04.16, 17:00
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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35 Jahre selbständig,nichts in die Kasse gezahlt,nicht privat vorgesorgt,dann sieht es wohl düster aus. Oder hat er eingezahlt? Er kann 50 Jahre selbstständig gearbeitet haben, wenn er nichts in die Rentenkasse einzahlt kommt auch nichts raus.Arbeit im Ausland wird nicht in D eingerechnet,mein Vater war 1-2 Jahre in Österreich und bekommt heute von den Ösis 70€ Rente,die er hier noch über die Krankenkasse versteuern muß.
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22.04.16, 15:42
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 159
Bedankt: 58
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Warum hat er sich 35 Jahre lang nicht um seine Altersvorsorge gekümmert?
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25.04.16, 06:01
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#9
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SMod
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 6.879
Bedankt: 9.923
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Vielleicht liegt da ein Missverständnis vor ... Nicht jeder Selbständige hat ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich, manche bekommen nur so wenig, dass es gerade zum Leben und die Miete ausreicht, da ist wenig Raum, Geld (das man nicht hat, will man nicht verhungern), zurückzulegen.
Wenn der Staat in einer ehemals sozialen Marktwirtschaft dermassen ruinösen Wettbewerb zulässt, dann ist es (leider) normal, dass wir als Inhaber des Staates für solche Menschen im Alter aufkommen müssen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Rumplestilskin:
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15.05.16, 07:26
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#10
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 159
Bedankt: 58
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Zitat:
Zitat von Rumplestilskin
Vielleicht liegt da ein Missverständnis vor ... Nicht jeder Selbständige hat ein Jahreseinkommen im sechsstelligen Bereich, manche bekommen nur so wenig, dass es gerade zum Leben und die Miete ausreicht, da ist wenig Raum, Geld (das man nicht hat, will man nicht verhungern), zurückzulegen.
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Dann muss man ganz deutlich sagen: Dann rentiert sich in diesen Fällen die Selbstständigkeit nicht. Wenn die eigene Firma nur auf Kosten der Sozialkassen in der Zukunft läuft, dann ist das offensichtlich kein tragfähiges Konzept.
Genauso ist das mit Selbstständigen, die zusätzlich noch Aufstockerleistungen beziehen. Würde ich persönlich alles einstellen, dann lohnt sich das einfach nicht. Das sind dann nicht tragfähige Konzepte die durch Sozialleistungen subventioniert werden.
Zitat:
Zitat von Rumplestilskin
Wenn der Staat in einer ehemals sozialen Marktwirtschaft dermassen ruinösen Wettbewerb zulässt,
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Was hat das mit dem Staat und der sozialen Marktwirtschaft zu tun? Wenn ich die fünfte Shisha-Bar in einer Straße eröffne und nicht erfolgreich bin, was hat das damit zu tun, dass der Staat einen "ruinösen Wettbewerb zulässt"? Soll er die vier anderen Shisha-Bars zumachen? Kunden zuteilen, dass jeder gleichviel bekommt? Was konkret meinst du damit?
Warum muss der Staat jedem Gehirnfurz von Selbstständigkeit unter die Arme greifen?
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