Kommt auf die "Körperschaftz" an...
Verein --> Satzung --> Mitgliederhauptversammlung
Stiftung --> Satzung --> Vorsitzender, Gremium oder wenn nichts greift staatliche Aufsicht
gGmbh, gGenossenschaft,........... Satzung --> Vorsitzender bzw. Mitgliederhauptversammlung
oder was willst du wissen?!?!!?
Ausserdem findest du das im Grundgesetzbuch Art 9--> stichwort. Vereine
bzw.
§52 Abgabenordnung Gemeinnützigkeit und/oder deren Steuerbefreiung (was Gemeinnützigkeit zur Folge hat)
Schlussendlich kannst es dir auch ganz einfach machen und jede einzelne Körperschaft oder Firmierung in googel/wiki eingeben, da steht das alles
EDIT betrieblich gibt es in der Form nicht bei den Körperschaften, du wählst den Vorstand (und/oder Spartenvörstände z.b. Jugendarbeit, Erwachsenen, Jungen, Mädchen,...............) und die machen ihre Arbeit und treffen die Entscheidungen (wie in der Politik, nur dass du keine Partei sondern die Person direkt wählst) und am Ende vom Jahr bzw. in der Mitgliederhauptversammlung werden diese Vorstände "entlastet" d.h. sie sagen was sie gemacht haben und warum und und stehen Rede und Antwort und die Mitglieder müssen dann am schluss ihr OK geben (Ihr habt das richtig/gut gemacht, oder auch nicht
)--> entlasten
Ist z.B. bei der Volksbank so, beim Fußballverein, beim Schützenverein,.................... (bzw habe ich es so IMMER erlebt)