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myGully |
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21.02.14, 13:20
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#1
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 252
Bedankt: 121
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Berufschulzeugnis
Habe ein großes problem jungs
Vor einem jahr wurde bei mir eine krankheit festgestellt womit ich eig 1jahr krankgeschrieben wäre. Aber ich stand kurz vor der Abschlussprüfungen und somit habe ich trotz krankheit weiter gearbeitet und zur schule gegangen. Das ergebnis war, das ich ständig müde und unkonzentriert war, und die berufschule dadurch vernachlässigt habe.
Die Gesellenprüfung habe ich trozdem erfolgreich bestanden.
Nur leider habe ich bei der berufschule nur ein abgangszeugnis bekommen, was mich jetzt schon schockiert da man sich ja schlecht mit einem abgangszeugnis irgendwo bewerben kann.
Nun meine frage
Ist das berufschul abgangszeugnis wichtig bei einer bewerbung? oder reicht es wenn ich mein gesellenbrief vorläge und mein realabschluss aus der 10 klasse???
bin zurzeit bei meinem ausbildungsbetrieb als geselle tätig, aber ich habe mir vorgenommen zum Bund zu gehen, und er meinte ich soll mein letztes zeugnis mitbringen.
Und wenn ich jetzt mit meinem abgangszeugnis ankomme wird es doch nix.
Bin am überlgen einfach mein gesellenbrief mit zu nehmen und mein realshulzeugnis aus der 10 klasse
gruß
hero
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21.02.14, 14:32
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#2
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 252
Bedankt: 121
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Habe ein Lehrbrief bekommen, ein Prüfungszeugnis von der IHK und das berufsschullzeugnis
Das heißt das ich das 3 weglassen kann
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21.02.14, 18:40
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#3
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Warum das Abgangszeugnis nicht beilegen? Du hast trotz Krankheit Disziplin und Ehrgeiz bewiesen.
Darauf solltest Du stolz sein, nicht Dich schämen.
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21.02.14, 18:45
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#4
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.520
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Das Berufsschulzeugnis ist für die Personalabteilung in der Regel uninteressant. In aller Regel wird das Zeugnis heutzutage weggelassen - das sagt dir jemand der mehrere Hundert Bewerbungen schon gesehen hat. Das Wesentliche ist das Zeugnis der Kammer.
Im Übrigen punktet man mehr mit einem ordentlichen Bewerbungsschreiben, worin man sich verkauft.
Auf die ggf. minderen Schulnoten kann man dann im Verlauf des Vorstellungsgesprächs eingehen.
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21.02.14, 22:40
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 276
Bedankt: 280
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Zitat:
Zitat von TanteSchnidt
haben Angst das er bei der Arbeit auch häufig Krank sein könnte.
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Stimmt, das habe ich nicht bedacht.
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22.02.14, 16:59
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 252
Bedankt: 121
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werde wohl schweren herzens das abgangszeugnis mit bei legen, und wenn die fragen werden, werde ich die wahrheit erzählen.
Krank bin ich ja nicht mehr. Hatte nur starke nebenwirkungen von den tabletten
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22.02.14, 21:26
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2
Bedankt: 9
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Hatte zwar kein Abgangszeugnis, aber zwei 4er und einen 5er in den fachlich relevanten Fächern. Im IHK Zeugnis aber eine 2. (Hatte Stress mit einem Lehrer) Habe es bei meinen Bewerbungen beigelegt und die Personaler haben es allesamt positiv aufgenommen. Haben alle gesagt, dass IHK viel wichtiger ist und sie eigentlich nichts (oder nicht viel) auf die Schulzeugnisse geben.
Ich würde es beilegen und die Wahrheit sagen!
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23.02.14, 09:31
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#8
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Stammi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.146
Bedankt: 574
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Viele Arbeitgeber wollen Berufsschulzeugnisse sehen, gerade bei Berufseinsteigern, das es sonst keinerlei Möglichkeiten für den Arbeitgeber gibt, sich ein rund-umfassendes Bild vom Bewerber zu machen.
Beilegen würde ich es auf jeden Fall, macht keinen guten Eindruck, wenn es fehlt und der AG nachfragt.
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23.02.14, 14:56
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#9
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.520
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Zitat:
Zitat von Tuxtom007
gerade bei Berufseinsteigern, das es sonst keinerlei Möglichkeiten für den Arbeitgeber gibt, sich ein rund-umfassendes Bild vom Bewerber zu machen.
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Das "rund-umfassende" Bild ergibt sich übrigens aus dem Arbeitszeugnis, was neben dem IHK/Handwerkskammerzeugnis vorgelegt wird. Theorie (Ausbildungszeugnis) und Praxis (Arbeitszeugnis) sind ohnehin zwei unterschiedliche Schuhe.
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23.02.14, 21:40
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#10
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Ist öfter hier
Registriert seit: Dec 2010
Beiträge: 252
Bedankt: 121
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kann mir mein chef mir ein arbeitszeugnis schreiben da ich ja grade vor kurzem als geselle angefangen habe ?? oder werden die ausbildungsjahre mit aufgenommen??
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23.02.14, 21:51
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#11
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Nach der Ausbildung hat man Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis gem. § 16 BBiG, welches kein klassisches Arbeitszeugnis darstellt.
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23.02.14, 21:55
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#12
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.520
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Freilich! Steht dir laut § 16 Berufsbildungsgesetz auch zu, siehe dazu:
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Auch wenn du in der selben Firma arbeitest, bist du rein formal kein Ausbildender nach BBiG mehr. Demzufolge greift § 16 in jedem Fall.
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