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myGully |
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18.10.10, 09:47
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#1
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 81
Bedankt: 136
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Eintragung notwendig?
Hallo,
Hab mir gestern nen Luftfilter für mein Auto bestellt. In der Beschreibung steht drin das unteranderem für meinen Fahrzeugtyp n Teilegutachten beiliegt. stvo zugelassen unso.
Meine Frage ist nun ob ich noch extra zur dekra gehn muss, in fahrzeugschein eintragen/abnehmen lassen oder ob ich nur einbaun kann und fertig?
mfg Mckay
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18.10.10, 09:54
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#2
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Hat der Filter ne ABE?
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18.10.10, 09:55
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#3
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 565
Bedankt: 815
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Du wärst wohl in einem KFZ-Forum wesentlich besser aufgehoben hier mal was ich über Google gefunden habe.
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
mfg
J.D.
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"If you don´t stand for something, you´ll fall for anything" -Sucker Punch- Wiseman
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18.10.10, 09:59
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#4
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 81
Bedankt: 136
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Zitat:
Zitat von Jayde
Du wärst vohl in einem KFZ-Forum wesentlich besser aufgehoben hier mal was ich über Google gefunden habe.
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mfg
J.D.
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Mh der beitrag dort ist auch irgendwie unverständlich, teilegutachten hab ich ja bzw ist dabei aber was danach steht versteh ich nich ganz, soll ich da n kaufbeleg immer mitführen oder wie ist das zu verstehn?
Das ding hat keine ABE, weil warum bräucht man dan das gutachten
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18.10.10, 10:01
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#5
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Banned
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
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Dann wirst ihn wohl eintragen lassen müssen.
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18.10.10, 10:54
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#6
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Zoidberg Jesus will give
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 565
Bedankt: 815
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Zitat:
[...]
Sollte eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten über die Verwendung eines Luftfilters vorliegen, dann kann dieses
Teil auch verwendet werden, Entgelt der Änderungsabnahme 32,00 EUR inkl. Mwst.. Ohne Nachweis dürfen keine
geänderten Luftfilteranlagen benützt werden, da eine Änderung der Zulassungsdaten des Motors hinsichtlich der Emissionen
und des Steuerrechts zu erwarten sind.
Ohne gültigen Nachweis ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO ( Technische Änderung ) durch eine Technische Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. Aus Kostengründen ( Abgas- / Geräuschmessung und Leistungsermittlung ) kann
eine Einzelbegutachtung nicht empfohlen werden.
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Das 1. bedeutet folgendes(fett geschriebene):
Damit ist gemeint dass das einzubauende Teil bereits von einer technischen Prüfstelle geprüft und für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wurde. Die Gebühr die beim TÜV anfällt ist sozusagen für die Prüfung des sachgemäßen Einbaus + Bestätigung für die Ausübung der bescheinigten Tätigkeit. -> lediglich die Gebühr
das 2. bedeutet(normal geschriebene):
Sollte der Umbau/Einbau aus Eigenleistung entstehen ( man kauft sich Rohre und schustert sich sein eigenen Überrollkäfig, eigene Halterung für den 3 Punkt Gurt etc) muss es von einer technischen Prüfstelle auf die "Funktionsfähigkeit" geprüft werden - erst danach kann man beim TÜV auftanzen und ne Abnahme fordern. -> recht kostspielig
Das ist die absolute Kurzfassung - Verständnisfehler sind gut möglich.
mfg
J.D.
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18.10.10, 12:19
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#7
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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brauchst n einbaugutachten, mich hat diese teilegutachten damals 3 punkte und ne nachschulung gekostet
wenns n k&n filter/pilz ist darf er nicht in kombination mit einem sportauspuff verbaut werden
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18.10.10, 13:35
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#8
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 81
Bedankt: 136
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ne isn raidhp, war grad bei mein kfzheini und der sagt kein ding, baun wa nur sicherheitshalber vorn tüv wieder aufn original, wegen lautstärke schätz ich ma weil filter+auspuff
Threat kann closed!!
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19.10.10, 08:20
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#9
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Banned
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 220
Bedankt: 291
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vorm tüv schön und gut, aber die grünen ist das egal, also wenn er eintragungspflichtig ist, was ein offener lufi nun mal ist, dann kassierst du 3 punkte und ne strafe wenn er nicht eingetragen ist.....
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19.10.10, 11:52
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#10
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Gewaltexperte
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 639
Bedankt: 340
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übrigens is das fahren ohne betriebserlaubnis, wenn die bullen kacke sind können sie dir das auto an ort und stelle stilllegen
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19.10.10, 18:56
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 22
Bedankt: 603
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schmeiss doch den scheiss raus...bringt doch eh nix, im gegenteil...schadet mehr dem motor^^
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19.10.10, 19:18
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 113
Bedankt: 11
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Also Eintragen musst du das...
Is ne Änderungsabnahme nach §19(3)...kann bei jedem GTÜ, TÜV und was weiß ich gemacht werden... Kosten so 30-50€...
Du kriegst son Zettel, dass du da warst und den musst du dann mitnehmen...du musst das nicht gleich in die Papiere eintragen lassen, sondern wenn du das nächste mal aufm Amt bist...
Vorm TÜV wieder umbauen is sehr dumm...Wenn du Rennleitung dich mit Augenmerk auf Tunning kontrolliert bist am Arsch...gerad n anderen Luftfilter hört mal schnell und is auffällig...
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