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Ungelesen 20.10.12, 16:45   #4
vialukai
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Die "Doppelkarte" berechtigt nur zur Hinfahrt zur Zulassungsstelle, sofern es nicht gestrichen ist.

Hier zum nachlesen: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers06.php

So lange aber das KFZ noch angemeldet ist, könnte man es auch fahren. Da es aber denn noch ein Risiko wäre ein Fahrzeug zu führen welches eigentlich auf jemand anderes lautet und ohne ihn gefragt zu haben, würde ich es lieber stehen lassen, bis die eigene Versicherung darauf läuft.
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